Ich habe in meiner Studentenbude mehr als 6 Jahre gewohnt.
nach meinem auszug bekam ich einen schreiben von dem Vermieter, in dem er von mir 2 fehlende mieten verlangt:
-- eine vom einem Monat im letzten Jahr
-- eine von einem Monat vor etwa 4 Jahren
Meine Kontoauszüge bestätigen aber, daß ich
die beiden Mieten rechtzeitig überwiesen habe.
hat der Vermieter das Recht die Miete nach so langer Zeit noch
zu verlangen ?
Reichen meine Kontoauszüge als bestätigung meiner Mietzahlung ?
Mietzahlung - hat der Vermieter das Recht die Miete nach so langer Zeit noch zu verlangen?
7. Dezember 2001
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Frage vom 7. Dezember 2001 | 00:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung - hat der Vermieter das Recht die Miete nach so langer Zeit noch zu verlangen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2001 | 10:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietzinsforderungen unterliegen einer vierjährigen Verjährungsfrist, diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Miete hätte gezahlt werden müssen.
In der Regel dürfte ein Kontoauszug als Beweis ausreichend sein.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eines Mahnbescheides Ihres Vermieters oder bei der Antwort auf ein mögliches anwaltliches Schreiben können auch die örtlichen Mietervereine oder ein Rechtsanwalt behilflich sein.
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