Hallo,
also wir haben zum 30.09. 03 unseren Mietvertrag fristgemäß gekündigt. Allerdings hat der Verwalter die Räume nicht abgenommen (aus den skurrilsten Gründen). Wir sind aber zum 30.09. ausgezogen. Bei der geplanten Übergabe sagte er, er kann so noch nicht sagen, was alles nicht in Ordnung sei. 3 Wochen später erhielten wir eine Aufforderung zur Überweisung der Miete, für den jetzigen Monat, plus eine Auflistung der angeblichen Schäden. Der Fussboden (Industrielinoleum) hat einige Risse an einer Stelle! Allerdings ist der Fussboden von unserem Vormieter bezahlt wurden, schon ca. 7 Jahre alt, und von daher auch fast abgeschrieben. Des weiteren gab es kein Übergabeprotokoll beim Einzug. Welche Chance haben wir, da heil raus zu kommen.
Mietzahlung trotz Kündigung?
22. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2003 | 12:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung trotz Kündigung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Oktober 2003 | 14:05
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn ihr den Mietvertrag zum 30.09. fristgerecht gekündigt habt, hat der ehemalige Vermieter keinerlei Aussichten, auf rechtlichem Wege an sein Geld zu kommen.
§ 556b BGB
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Zudem sei hier noch § 538 BGB
zitiert:
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
#2
Antwort vom 23. Oktober 2003 | 10:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Ich hoffe das es der Verwalter auch so sieht.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.589
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
21 Antworten
-
27 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten