Mietzahlung trotz Kündigung?

22. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Zorro77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung trotz Kündigung?

Hallo,

also wir haben zum 30.09. 03 unseren Mietvertrag fristgemäß gekündigt. Allerdings hat der Verwalter die Räume nicht abgenommen (aus den skurrilsten Gründen). Wir sind aber zum 30.09. ausgezogen. Bei der geplanten Übergabe sagte er, er kann so noch nicht sagen, was alles nicht in Ordnung sei. 3 Wochen später erhielten wir eine Aufforderung zur Überweisung der Miete, für den jetzigen Monat, plus eine Auflistung der angeblichen Schäden. Der Fussboden (Industrielinoleum) hat einige Risse an einer Stelle! Allerdings ist der Fussboden von unserem Vormieter bezahlt wurden, schon ca. 7 Jahre alt, und von daher auch fast abgeschrieben. Des weiteren gab es kein Übergabeprotokoll beim Einzug. Welche Chance haben wir, da heil raus zu kommen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GeBo
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ihr den Mietvertrag zum 30.09. fristgerecht gekündigt habt, hat der ehemalige Vermieter keinerlei Aussichten, auf rechtlichem Wege an sein Geld zu kommen.

§ 556b BGB

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Zudem sei hier noch § 538 BGB zitiert:

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

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#2
 Von 
Zorro77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich hoffe das es der Verwalter auch so sieht.

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