Mietzahlung trotz Nachmieter

19. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Danyleen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung trotz Nachmieter

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht. Ich habe einen befristeten Vertrag bis Ende August. Da ich aber gerne eher aus der Wohnung möchte und diese aber aufgrund de befristeten Vertrages nicht kündigen konnte, habe ich mit dem Vermieter gesprochen und auch versucht selber einen Nachmieter zu finden. Es ist nun ein Nachmieter gefunden. Der neue Mieter zieht Mitte Juli ein, der Vermieter verlangt aber von mir trotzdem den ganzen Monat Warmmiete. Er meint es wäre ein faires Angebot. Ich würde gerne Eure Meinung dazu hören. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar! Vielen Dank, Danyleen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Er meint es wäre ein faires Angebot.

Wenn die "Befristung" wirksam war, ist es das auch.



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#2
 Von 
Danyleen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kannst Du mir das näher erläutern? Liegt es also an dem befristeten Vertrag, dass man trotz Nachmieter weiter zahlen muss? Der Vermieter würde ja dann doppelt kassieren.

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#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Evtl. macht es Sinn, wenn Du den Wortlaut der Klausel zwecks Befristung mal hier postest, evtl. ist diese ja gar nicht wirksam.

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#5
 Von 
Danyleen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal alles meines Erachtens wichtige aus dem Mietvertrag kopiert und bei dem Punkt ordentliche Kündigung schätze ich, dass der Vermieter sich auf die Gebühr beziehen wird und man dann wohl trotz Nachmieter nicht um die Zahlung der Miete für den vollen Monat rumkommt oder was meint ihr dazu? Fakt ist, dass es einen Nachmieter gibt, der auch nicht renovieren wird, sondern die Wohnung sofort nutzt.

Dauer des Mietverhältnisses:
Das Mietverhältnis beginnt am 1.3.2011 und läuft bis 31.8.2011.
Das Mietverhältnis ist befristet endet automatisch. Es bedarf keiner zusätzlichen Kündigung.

Ordentliche Kündigung:
Da es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt ist keine Kündigung notwendig und auch keine
Kündigung möglich.
Auf Antrag des Mieters kann der Vermieter gegen Berechnung einer individuell festzulegenden Gebühr einer
vorzeitigen Vertragsbeendigung zustimmen. Diese Gebühr kann maximal die Miete inkl. Nebenkosten der
vertraglichen Restlaufzeit betragen.

Viele Grüße Danyleen

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nichts wichtiges weggelassen hast, z.B. einen Grund für die Befristung.

Denn so wie es dort steht ist die Klausel unwirksam und Du hast einen unbefristeten Mietvertrag mit 3monatiger Kündigungsfrist.

Nur, wenn Du bis jetzt nicht gekündigt hast, wird die Kündigung erst zum Ende August gehen. Alles andere ist dann Verhandlungsgeschick.

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