Hi,
habe nur mal eine generelle Frage.
Nehmen wir mal an, du hast die Augustmiete nicht bezahlt, weil Dein Arbeitgeber Dir Dein Gehalt nicht gezahlt hat, hast es Deinem VM mitgeteilt, hast auch erst zum Ende August eine Mahnung erhalten. Hast im September nur 440 von 540 € miete für September gezahlt, d.h. der August ist immer noch komplett offen, kann jetzt fristlos gekündigt werden?. Im Vertrag steht, wenn zwei Mieten komplett offen sind?
danke
Mietzahlung - verzug
8. September 2008
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Frage vom 8. September 2008 | 12:51
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietzahlung - verzug
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#1
Antwort vom 8. September 2008 | 13:10
Von
Status: Lehrling (1048 Beiträge, 233x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. September 2008 | 13:12
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Im Vertrag steht, wenn zwei Mieten komplett offen sind?
Also besteht noch kein Kündigungsgrund.
Bei einer konstanten Regelmäßigkeit besteht die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung.
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#3
Antwort vom 8. September 2008 | 13:25
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
danke für die Antworten, es war wirklich nur eine Frage, weil es mich mal Interessiert hat.
Ich habe einen Dauerauftrag mit der HV laufen und bisher immer bezahlt, habe es auch nicht vor, das es anders kommt.
Vielen Dank
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