Mietzahlungen nach Kündigung

24. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Geparda
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietzahlungen nach Kündigung

Es kann sein, dass ich gezwungen bin, einer meiner Mietparteien fristlos zu kündigen.
Wie ist das mit den Mietzahlungen (werden momentan vom Amt geleistet) - vor allem wenn die Mieter beschließen, die Wohnung nicht zu räumen? Zahlt das Amt trotz der fristlosen Kündigung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
du schreibst nichts über die Gründe. Sollte es sich um Mietrückstände handeln, so müsste Du Dich selbst als Vermieter beim Amt erkundigen.
Also wenn die Miete vom Sozialamt übernommen wird und der Vermieter das weiß, muß er zunächst beim Sozialamt nachfragen, wenn die Miete ausbleibt, bevor er wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigt.

Wenn es andere Gründe für die evtl. fristlose Kündigung gibt, würde ich auch dies vorab mit dem Sozialamt besprechen.
Es wäre nämlich höchst unwahrscheinlich,
dass die Familie kurzfristig eine neue Bleibe findet. Solange Deine Wohnung bewohnt wird, wird das Amt meiner Meinung nach auch zahlen.
Aber wie gesagt, wähle den direkten Weg und frag beim Amt nach.

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