Minderung der Miete

11. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderung der Miete

Guten Morgen (!)

Folgende Situation stellt sich uns gerade dar. Wir bewohnen eine Berliner Altbauwohnung, diese wird seit ein paar Monaten saniert. Man hat uns die Möglichkeit gegeben die Miete um 25 Prozent zu mindern, wegen der Lärmbelästigung und all den Sachen die halt auftreten wenn ein Haus saniert wird. Die Sanierung beschränkt sich im Groben auf die Fassade, aber auch der Flur wird modernisiert, (Klingelbrett mit Sprechanlage usw.)

Nun ist es so dass bei uns im Bad und in der Küche die gasbetriebenen Heizungen nicht funktionieren, zudem ist in der Küche vor kurzem von uns beobachtet worden dass von oben Feuchtigkeit herunterläuft. Da wir unserem Vermieter dies ja anzeigen müssen wollen wir ihm gleich eine Frist setzen in der er die übrigen Mängel abstellen kann. Nun unsere Frage.:

1) Welche Frist erscheint angemessen?
2) Wieviel dürfen wir mindern?


Vielen Dank für Eure antworten.

Schöne Grüße
-Symbiose-

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rhein-Mainer
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
also wenn man Ihnen die 25 Prozent angeboten hat, wieso machen Sie es dann nicht so. Oder haben Sie schon und wollen noch mehr ?
Gruß
R-M

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#2
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, haben schon gemindert. da wir aber meinen dass diese 25 Prozent nicht ausreichend entschädigend sind, wollten wir uns auf diesem Wege erkundigen was darüber hinaus möglich ist. 25 Prozent für eine Kalte Küche und ein kaltes Bad halte ich nicht für ausreichend.

Gruß aus Berlin


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#3
 Von 
peter98
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

zunächst muss dies ja dem Vermieter erst einmal schriftlich angezeigt werden. Eine Fristsetzung ist dabei auf alle Fälle sinnvoll.
Bevor man aber mindern kann, muss man dem Vermieter auch erst einmal eine Chance lassen, den Mangel zu beseitigen. In ein kaltes Bad oder eine Küche kann man zeitweise ja auch einen Elektro-Ofen stellen. Darum könnte man den Vermieter ja erst einmal um so etwas bitten.
Für Arbeiten an der Fassade und im Flur eine vom Vermieter angebotene 25%ige Mietminderung finde ich eigentlich recht großzügig.
Man sollte deshalb nicht unbedingt nach dem Motto vorgehen: Da könnte man noch mehr rausholen.

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#4
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das der Vermieter Gelegenheit bekommen wird die Mängel abzustellen ist selbstverständlich. 25% Minderung wegen der Sarnierung ist großzügig, keine Frage. Einen frostigen "berliner Wintermorgen" in einem unbeheiztem Bad ist dann aber nicht damit abgetan.

Und unser Motto ist weder "schröpfe den Hausbesitzer" noch "das großtmögliche rausholen".


Worum es mir ging, ich wiederhole mich an dieer Stelle gern nochmal:

Welche Minderungsbeträge sind , bei nicht funktionierenden Heizungen, rechtlich möglich?

Schöne Grüße



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#5
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Liebe Symbiose,

ich an Stelle Deines Vermieters hatte Dir eine elektrische Heizung zur Verfügung gestellt und keine Minderung angeboten.

Mir scheint, Du versuchtst bloß den Umstand, dass Dein Wohnumfeld verbessert wird, auch noch zur Verbesserung Deiner finanziellen Situation ausnutzen zu wollen.

Lass das bitte bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

P.S. Die von Reike genannten Werte beziehen sich auf Heizungsausfall in der GESAMTwohnung.

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#7
 Von 
Symbiose
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@ JHG

Also mir zwängt sich der Eindruck auf dass hier was ganz elementares nicht verstanden worden ist.

Zum 1. wird das Haus von außen (!) sarniert, nicht von innen. Also keine Verbesserung der Wohnsituation..

2. Würden die Kosten für einen Elektroheizer dem Mieter zulaste gelegt, kommt daher auch nicht in Frage

3. finde ich es eine Frechheit solche haltlose Unterstellungen

(Mir scheint, Du versuchtst bloß den Umstand, dass Dein Wohnumfeld verbessert wird, auch noch zur Verbesserung Deiner finanziellen Situation ausnutzen zu wollen.

Lass das bitte bleiben.)

aufzustellen, sowas gehört sich nicht, aber ich bin wohl anders erzogen.

Schöne Grüße


Symbiose

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#8
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ich sehe das genauso wie JHG.
Außerdem: Außen zählt auch. Ich bin froh, daß ich anders erzogen wurde.
Schöne Grüße
Mariangel

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#9
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Also ich finde 25% Mietminderung für die Sanierung von außen ist sehr großzügig. Da würde ich doch davon ausgehen das man mit dem Vermieter ein vernünftiges Gespräch führen kann. Deshalb würde ich zunächst einmal mit dem Vermieter ohne Androhungen von Fristen oder Mietminderung sprechen. Einfach ein normales Gespräch suchen wo der Vermieter sich die Schäden anschaut mit Bitte um schnellste Erledigung. Macht Euch einen Termin aus bis zu welchem Zeitpunkt dies erledigt sein soll(ohne das Wort Frist zu gebrauchen)Und wenn dann nach dem Termin nichts geschehen ist kann man immer noch von Frist und eventueller Mietminderung sprechen. Aber ich denke wenn man gleich mit harten Worten beginnt erreicht man weniger als einfach freundlich darauf hinzuweisen das es rasch erledigt gehört weil es so nicht wohnlich ist.

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