Mindestlaufzeit im Mietvertrag

31. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
cal79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlaufzeit im Mietvertrag

Ich habe im August 2003 einen Mietvertrag fuer eine Wohnung in meinem Studienort geschlossen, der eine Mindestlaufzeit bis Ende Juli 2004 vorsieht. Der Mieter und Vermieter koennen in dieser Zeit nicht kuendigen. Kann ich nun trotzdem aus diesem Vertrag zum 30.6. aussteigen, da ich in 30km Entfernung eine neue Wohnung suchen will, die naeher am Arbeitsplatz liegt ? Mit welcher Begruendung waere dies denn moeglich, eventuell sogar ein Paragraph ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

In welcher Form ist festgelegt, das die Wohnung bis Ende Juli nicht gekündigt werden darf?
Mit der Klausel eines Kündigungsverzichts?
Diese Klausel ist rechtens(laut BGH Urteil vom 21.12.2003), und die kannst Du nicht ohne weiteres dann aufheben.
Es bestünde aber eventuell die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter zwecks Nachmieter in Verbindung zu setzen.

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