Mindestmietdauer 1 Jahr Kind kommt

6. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
seltling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestmietdauer 1 Jahr Kind kommt

Hallo,

ich habe ein Problem...

Ich habe ein Referendariat begonnen und im Mai eine kleine 1Zimmerwohnung gemietet. Die Mindestmietdauer ist ein Jahr

Dann wurde meine Freundin (wohnt in einer anderen Stadt) schwanger.

Jetzt habe wir uns am Ort meines Referendariats eine neue Wohnung gesucht, doch die Vermieterin besteht auf der Erfüllung des Mietvertrages für die kleine Wohnung.

Im Mietvertrag ist keine Nachmieterregelung.

Was kann ich tun?

Ich danke für eure Antworten!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Die Mindestmietdauer ist ein Jahr

Wie ist das denn im Vertrag formuliert ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seltling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"§20 [...]

4. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Jahr."




-----------------
""

-- Editiert am 06.09.2010 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

Diese Formulierung ist unwirksam, du kannst also mit gesetzlicher Frist kündigen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seltling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was? So einfach ist das?

Vielen Dank für die sehr, sehr schnelle Antwort!


Da das jetzt so schnell ging und so positiv für mich ist, kann ich es knapp glauben...:-)



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seltling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Vieleicht noch die Info, dass Mrs.Pepper hier der Forentroll ist, der regelmässig gesperrt wird.
Landser hat schon recht, die Klausel ist ungültig, Du kannst mit 3monatiger Frist kündigen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
die Klausel ist ungültig

Wenn diesem Satz keine weiteren Erläuterungen folgen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
seltling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank an euch!

Ich bin mit Foren unerfahren, "Forentrolle" sind für mich etwas gan neues :-)

Danke für die Links! (und alles andere...)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

Da die Vorschreiberin als abschreckendes Beispiel dient, wird diese tatsächlich nicht so häufig gesperrt, die Anzahl ihrer Spam-Beiträge ist alldings auch hoch, weil sie nicht in der Lage ist, zwei Gedanken in einem Beitrag zu verarbeiten und dann eben jeweils mehrere Beiträge aneinander reiht und regelmäßig bis Mitternacht durch das Forum trollt.
Den Titel "DUdF" trägt sie übrigens berechtigt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12308.09.2010 09:48:57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen