Hallo,
ich habe ein Problem...
Ich habe ein Referendariat begonnen und im Mai eine kleine 1Zimmerwohnung gemietet. Die Mindestmietdauer ist ein Jahr
Dann wurde meine Freundin (wohnt in einer anderen Stadt) schwanger.
Jetzt habe wir uns am Ort meines Referendariats eine neue Wohnung gesucht, doch die Vermieterin besteht auf der Erfüllung des Mietvertrages für die kleine Wohnung.
Im Mietvertrag ist keine Nachmieterregelung.
Was kann ich tun?
Ich danke für eure Antworten!
Mindestmietdauer 1 Jahr Kind kommt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Die Mindestmietdauer ist ein Jahr
Wie ist das denn im Vertrag formuliert ?
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"§20 [...]
4. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Jahr."
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-- Editiert am 06.09.2010 17:10
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Diese Formulierung ist unwirksam, du kannst also mit gesetzlicher Frist kündigen.
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Was? So einfach ist das?
Vielen Dank für die sehr, sehr schnelle Antwort!
Da das jetzt so schnell ging und so positiv für mich ist, kann ich es knapp glauben...:-)
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--- editiert vom Admin
Danke!
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--- editiert vom Admin
Vieleicht noch die Info, dass Mrs.Pepper hier der Forentroll ist, der regelmässig gesperrt wird.
Landser hat schon recht, die Klausel ist ungültig, Du kannst mit 3monatiger Frist kündigen.
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quote:
die Klausel ist ungültig
Wenn diesem Satz keine weiteren Erläuterungen folgen.
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Besten Dank an euch!
Ich bin mit Foren unerfahren, "Forentrolle" sind für mich etwas gan neues :-)
Danke für die Links! (und alles andere...)
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--- editiert vom Admin
Da die Vorschreiberin als abschreckendes Beispiel dient, wird diese tatsächlich nicht so häufig gesperrt, die Anzahl ihrer Spam-Beiträge ist alldings auch hoch, weil sie nicht in der Lage ist, zwei Gedanken in einem Beitrag zu verarbeiten und dann eben jeweils mehrere Beiträge aneinander reiht und regelmäßig bis Mitternacht durch das Forum trollt.
Den Titel "DUdF" trägt sie übrigens berechtigt.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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