Mindestmietdauer - keine Individualvereinbarung?

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestmietdauer - keine Individualvereinbarung?

Hallo zusammen,

ich freu mich euch gefunden zu haben und hoffe auf zahlreiche Antworten

Mal angenommen Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag zum 01.07.2008 geschlossen. In dem Mietvertrag steht folgender Satz:

"Der Mietvertrag läuft auf 5 Jahre, die gesetzlich Kündigungsfrist für den Wohnraum, die für beide Parteien vereinbart wird, beträgt 3 Monate."

Wobei die 5 handschriftlich eingetragen ist. (Also keine Individualvereinbarung?)

Zwischenzeitlich hat M ein Kind bekommen und bemerkt, dass in dem als Kinderzimmer gedachten Raum das Fenster undicht ist.
V hat sich das angeschaut, sieht das aber nicht als Mangel.

M hat aber keine Lust auf Streit und hat die Wohnung zu 31.08.2011 gekündigt.

Kann V auf die Mindestmietdauer bestehen?
Ich habe sehr widersprüchliche Aussagen im Internet gelesen und benötige Unterstützung.

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19 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

An der Seite des Fensters fehlt ein Verriegelungsbolzen, so dass das Fenster nicht am Rahmen anliegt.

M hat den Mietvertrag fristgeracht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.

Es steht ja: "Der Mitvertrag läuft 5 Jahre..."
im Mietvertrag

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#4
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wollten sowieso ausziehen, weil wir was Größeres suchen.
Haben auch schon was gefunden und haben nur bedenken wegen der 5 Jahre. Das Fenster hat den Stein ins Rollen gebracht.

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-- Editiert am 26.05.2011 16:04

Es zieht durch ;)

-- Editiert am 26.05.2011 16:15

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#5
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann bin ich ja frohen Mutes;) vielen dank;)

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#7
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Um es mit Kottan zu sagen:
"Mindesmietdauer gibt's keine".



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#11
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab gelesen, dass eine mindestmietdauer als individualvereinbarung bis max. 48 Monate geht?

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#12
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso. Vielen dank;)

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#15
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Deswegen habe ich ja gefragt ;)
Und das Fenster ist im Babyzimmer, wer will da Zug oder Strassenlärm?

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#19
 Von 
SwishaHouse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

der Strassenlärm klar, um mir solche Diskussionen zu sparen, hab ich eben gekündigt.
Das Fenster liegt an der betroffenen Stelle nicht mal an der Dichtung an, es ist also nicht nur leichter Zug.
Aber es passt jetzt ja, da die 5 Jahre gültig sind.

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