Hallo zusammen,
ich freu mich euch gefunden zu haben und hoffe auf zahlreiche Antworten
Mal angenommen Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag zum 01.07.2008 geschlossen. In dem Mietvertrag steht folgender Satz:
"Der Mietvertrag läuft auf 5 Jahre, die gesetzlich Kündigungsfrist für den Wohnraum, die für beide Parteien vereinbart wird, beträgt 3 Monate."
Wobei die 5 handschriftlich eingetragen ist. (Also keine Individualvereinbarung?)
Zwischenzeitlich hat M ein Kind bekommen und bemerkt, dass in dem als Kinderzimmer gedachten Raum das Fenster undicht ist.
V hat sich das angeschaut, sieht das aber nicht als Mangel.
M hat aber keine Lust auf Streit und hat die Wohnung zu 31.08.2011 gekündigt.
Kann V auf die Mindestmietdauer bestehen?
Ich habe sehr widersprüchliche Aussagen im Internet gelesen und benötige Unterstützung.
Mindestmietdauer - keine Individualvereinbarung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
An der Seite des Fensters fehlt ein Verriegelungsbolzen, so dass das Fenster nicht am Rahmen anliegt.
M hat den Mietvertrag fristgeracht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.
Es steht ja: "Der Mitvertrag läuft 5 Jahre..."
im Mietvertrag
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wir wollten sowieso ausziehen, weil wir was Größeres suchen.
Haben auch schon was gefunden und haben nur bedenken wegen der 5 Jahre. Das Fenster hat den Stein ins Rollen gebracht.
-----------------
""
-- Editiert am 26.05.2011 16:04
Es zieht durch
-- Editiert am 26.05.2011 16:15
--- editiert vom Admin
Dann bin ich ja frohen Mutes;) vielen dank;)
-----------------
""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Um es mit Kottan zu sagen:
"Mindesmietdauer gibt's keine".
-----------------
""
Hab gelesen, dass eine mindestmietdauer als individualvereinbarung bis max. 48 Monate geht?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Achso. Vielen dank;)
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Deswegen habe ich ja gefragt
Und das Fenster ist im Babyzimmer, wer will da Zug oder Strassenlärm?
-----------------
""
der Strassenlärm klar, um mir solche Diskussionen zu sparen, hab ich eben gekündigt.
Das Fenster liegt an der betroffenen Stelle nicht mal an der Dichtung an, es ist also nicht nur leichter Zug.
Aber es passt jetzt ja, da die 5 Jahre gültig sind.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
27 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
9 Antworten