Mindestmietdauer???

26. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
NicoBln
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestmietdauer???

Hallo an alle.

Hab folgendes Problem:

bin am 1.1.2007 in eine Wohnung ,mit meiner Freundin, eingezogen.
Laut Mietvertrag müssen wir bis mind. 31.12 in dieser Wohnung wohnen.

Leider müssen wir uns aus Beziehungsgründen trennen.
Frage:
Können wir schon vorher Kündigen?
BZW. Welche möglichkeiten haben wir um die Wohnung "los zu werden"?

Nähere info hatten den Winter über Problem mit der Fussbodenheizung(Funktionierte nur teilweise bis gar nicht),
Loch in der Fussbodenheizung daraus folgte das der Boden geöffnet wurde etc. sollten heute neues Laminat bekommen.
Dabei wurde festgestellt das eine Schraube der Scheuerleiste im Rohr der Fussbodenheizung war/ist.
Das hat zur folge das wir die 4 Woche auf einer "Baustelle" leben.

Bitte um hilfe. Müssen/wollen ganz SCHNELL RAUS!!!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Bei juristischen Fragen über Vertragsinhalte ist es regelmäßig unerlässlich den genauen Wortlaut zu zitieren.

Es ist also hilfreich, wenn Sie die Passage des Mietvertrages bezüglich des Passus
der 'Mindestmietdauer' genau zitieren.

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn Ihr tatsächlich einen Kündigungsausschluß vereinbart habt, kommt Ihr nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis heraus.
Beziehungsprobleme sind kein Sonderkündigungsgrund.

Eine fehlgesetzte Schraube in der Scheuerleiste wird nicht solch eine Baustelle ausgelöst haben, daß sich daraus kündigungsmäßig Honig saugen ließe.

Steht Ihr eigentlich beide im Mietvertrag ?

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#3
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Wie ist es denn, wenn man z.B. Nachmieter suchen würde, die das Mietverhältnis nahtlos weiterführen?

Ginge das dann auch nicht?

Grüße,
Micha

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Wie ist es denn, wenn man z.B. Nachmieter suchen würde, die das Mietverhältnis nahtlos weiterführen?

Ginge das dann auch nicht?


Das ginge nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Muss er aber nicht.

Aber noch einmal zurueck zum Kuendigungsverzicht. Wurde der mit euch ausgehandelt/besprochen oder stand der so im vorgedruckten Mietvertrag, ohne dass da grossartig drueber gesprochen wurde? Immerhin geht es hier um die Dauer von satten 6 Jahren. Wenn formularmaessig vereinbart, dann duerfte das ungueltig sein, weil mehr als 4 Jahre.

Falls das aber eine Individualvereinbarung sein sollte (ihr habt das vor Vertragsschluss so abgesprochen und es wurde dann auch so in den Vertrag uebernommen), dann koennte das unter Umstaenden zulaessig sein. Allerdings sind wir bei 6 Jahren Kuendigungsverzicht schon in einem Bereich, in dem ein Richter je nach Lage der Dinge im Einzelfall auch anders entscheiden koennte.

Gruss
CAM

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#5
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
nicht bis 2012, sondern bis 31.12 also 2007 *grrrrr*


Oh, da war ich wohl noch nicht richtig wach.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn beide im Mietvertrag stehen, das Paar trennt sich, dann muß der Mietvertrag von beiden gekündigt werden und mit einer Person wieder ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Da diese eine Person aber die Wohnung nicht alleine bezahlen kann.........

Was ich jetzt damit andeuten möchte ist, dass man ein Paar, was sich trennen möchte, doch nicht zwingen kann, den langfristigen Mietvertrag einzuhalten.

Da muß es doch eine Möglichkeit geben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Eirene113

Das kann man m.E. schon. Sie sind ja nicht gezwungen, auch tatsächlich (beide) in der Wohnung zu wohnen.
Aber wenn sich einer allein die Wohnung garnicht leisten kann, müßte er wohl untervermieten........(zwinker ?)
Deshalb wollte ich ja wissen, ob beide im Mietvertrag stehen; aber NicoBln scheint das Interesse verloren (oder sich inzwischen wieder versöhnt) zu haben.

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

nett gemeint von dir, dass mit der Untervermietung ist mir auch bekannt.

Aber ich glaube, es geht den beiden auch um etwas anderes. Die Baustelle, die 5 Wochen dauern soll.

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn ich mir den Thread so durchlese:
Ein kleines Loch hinter der Scheuerleiste zu löten dürfte eine Sache von wenigen Minuten sein.
Wahrscheinlich muß das Laminat zum Austausch der beschädigten Teile bestellt werden und hat vier Wochen Lieferzeit.
Dieses Baustellchen begründet vermutlich noch nicht einmal eine nennenswerte Mietminderung; ein Sonderkündigungsrecht läßt sich daraus m.E. auf keinen Fall herleiten.

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

am 01.01.07 eingezogen und schon klappt es in der Beziehung nicht. Na ja, soll ja vorkommen. Vielleicht mal mit dem VM reden, vielleicht läßt er die Leute aus dem Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NicoBln
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

danke erst einmal für eure Kommentare.

Ja wir stehen beide im Mietvertrag. Und was die Baustelle anbelangt sollte ich hier noch etwas klären.
Wir haben seit Januar keine heizende Heizung da der Druck der Fußbodenheizung immer wieder zugering war. Wir hatten fast jede Woche einen Handwerker da der das geprüft hat und Fazit war er konnte es nicht erklären. Als dann Mitte/Ende Januar das erste Mal bei unserer Nachbarin unter uns Wasser aus der Decke kam, hatten wir wieder andauernd Handwerker da. Diese konnten aber den Fehler nicht finden und stellten nur fest das irgendwo in unserem Boden Wasser sei. Nach 2 Wochen tropfte es wieder bei dieser Mieterin aus der Decke. Somit haben wir wieder die Handwerker gerufen. Aber in der Zeit wurde auch zwischenzeitlich das Laminat im halben Flur entfernt da man dachte das Wasser sei dort. Nachdem wieder geprüft wurde wo das Wasser her kommt sind die Handwerker dann an einem Freitag um 22:00 Uhr auf die Stelle gestoßen und haben uns zu dieser Zeit auch den Estrich aufgestemmt. Am nächsten Morgen wurde das Loch im Fußbodenheizungsschlauch repariert und 5-7 Tage später das Loch im Estrich zu gemacht. Das ist nun mittlerweile gut 3 wochen her und wir haben im Wohnzimmer immer noch kein neues Laminat da am Monatg bei neu verlegen ein weiteres Loch in der Heizung festgestellt wurde.

Das Material ist schon vor Ort!

Unter den Umständen ist es denke mal nachvollziehbar das man raus will und vorallem das die Beziehung darunter leidet!



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nachvollziehbar ist vieles. Ich sehe auch Anlaß und Möglichkeiten für einen finanziellen Ausgleich Eurer Mühen und Umstände (zahlt bei Wasserschaden im Zusammenhang mit Heizungsrohren mglw. sogar die Versicherung des Vermieters).
Klar ist aber auch, daß bei einem Wasserschaden anschließend erst alles richtig austrocknen muß.
Ein Sonderkündigungsrecht (vor allem, weil das meiste ja schon passiert ist und in der Vergangenheit liegt) begründet sich hieraus nicht.
Redet mit dem Vermieter und versucht, ihm Eure Situation näher zu bringen. Versprecht, für adäquate Nachmieter zu sorgen.

Die harte Alternative wäre: Bleibt zusammen in der Wohnung und tragt Eure Beziehungsprobleme so lautstark aus, daß das ganze Haus und der Vermieter heilfroh sind, wenn Ihr endlich auszieht. Alles reine Nervensache.

-- Editiert von Mortinghale am 28.03.2007 14:23:51

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