Hallo zusammen,
ich freu mich euch gefunden zu haben und hoffe auf zahlreiche Antworten
Mal angenommen Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag zum 01.07.2008 geschlossen. In dem Mietvertrag steht folgender Satz:
"Der Mietvertrag läuft auf 5 Jahre, die gesetzlich Kündigungsfrist für den Wohnraum, die für beide Parteien vereinbart wird, beträgt 3 Monate."
Wobei die 5 handschriftlich eingetragen ist. (Also keine Individualvereinbarung?)
Zwischenzeitlich hat M ein Kind bekommen und bemerkt, dass in dem als Kinderzimmer gedachten Raum das Fenster undicht ist.
V hat sich das angeschaut, sieht das aber nicht als Mangel.
M hat aber keine Lust auf Streit und hat die Wohnung zu 31.08.2011 gekündigt.
Kann V auf die Mindestmietdauer bestehen?
Ich habe sehr widersprüchliche Aussagen im Internet gelesen und benötige Unterstützung.