Hallo und guten Morgen,
leider habe ich die Gesetzesänderung nicht verstanden und bitte euch um eure Hilfe:
Ich habe am 17.08.2001 folgenden Mietvertrag abgeschlossen:
Mietbeginn 01.10.2001, unbestimmte Dauer, mindestens jedoch 3 Jahre.
Muss ich jetzt bis mindestens 30.09.2004 die Wohnung halten (da der Vertrag vor dem 01.09.2001 unterschrieben wurde), oder tritt hier das neue Gesetz in Kraft und ich kann unter Einhaltung einer 3 Monats-Kündigung das Mietverhältnis beenden?
Vielen Dank,
Gruss
Andreas
Mindestmietdauer von 3 Jahren noch gültig ?
17. Juli 2003
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Frage vom 17. Juli 2003 | 10:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestmietdauer von 3 Jahren noch gültig ?
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#1
Antwort vom 17. Juli 2003 | 12:08
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 9x hilfreich)
Du hast einen unbefristeten Mietvertrag
(keinen befristeten, der eine Begründung
voraussetzt) Im gegenseitigen Einvernehmen habt Ihr (Mieter als auch Vermieter) auf die Dauer von 3 Jahren auf eine Kündigung verzichtet.
Das hat m.E. nichts mit der Mietrechtsänderung zu tun.
Und jetzt?
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