Mindestmietdauer zulässig?

14. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
fightforyourright
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestmietdauer zulässig?

Hallo,

wir ziehen demnächst um und haben jetzt unseren neuen Mietvertrag erhalten! Da wird vermerkt, dass eine frühestmögliche Kündigung per 31.12.2006 möglich ist. Ist das zulässig? Für uns könnte das schwierig sein, da man jobmässig nie weiß, wie lange wir wo sind...

Danke für die und Antworten :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ja, ich denk doch mal, das ist erlaubt.

gruss det11

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Der Mieterverein Hamburg formuliert es so:

Mietverträge laufen in aller Regel auf unbestimmte Dauer. Sie enden, wenn eine der Vertragsparteien kündigt (dazu unten mehr).
Vorsicht aber, wenn der Vertrag die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausschließt ("Die Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum ... zulässig"). Dann sind Sie solange gebunden!
__________________

Gruß
odil



-- Editiert von Odil am 14.07.2005 12:11:43

0x Hilfreiche Antwort

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