Mindestmietlaufzeit

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Boro89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestmietlaufzeit

Guten Tag,

ich erhoffe mir ein wenig Hilfe durch diesen Beitrag.

Ich habe im September 2008 eine Wohnung angemietet. Habe die normale Prozedur durchlaufen (Besichtigung etc) und einen Mietvertrag unterschrieben. Jedoch steht in diesem Mietvertrag, dass beide Seiten für eine Frist von 24 Monaten auf ihr Kündigungsrecht verzichten. In meiner damaligen Not(2 Monate der erfolglosen Wohnungssuche) habe ich nicht weiter darüber nachgedacht, da ich mit der Wohnung und der Lage zufrieden war und bin diesen Kompromiss eingegangen. Im November hat sich mein Arbeitgeber dafür entschieden mir ein Angebot zu unterbreiten und mich für ein Jahr um Ausland zu stationieren. Da dies gewissermaßen eine Qualifizierungsmaßnahme ist bin ich natürlich darauf eingegangen. Ich unterrichtete meinen Vermieter darüber, dass ich meine Wohnung fristgerecht (entgegen der vereinbarten Mindestmietlaufzeit) kündige und stellte ihm dieses Schreiben per Einschreiben zu(Nachdem er bereits auf eben dieses Schreiben nicht reagiert hatte). Ich erhielt bis zum Tag meines Auszugs keine Rückmeldung von ihm, so dass ich ihn angerufen habe. Er nahm wie folgt Stellung: Er sieht sich nicht in der Position darauf reagieren zu müssen, da die Bedingungen vertraglich geregelt wären. Er hat keine Bestätigung der Kündigung ausgesprochen aber eben auch nicht auf meine Schreiben reagiert. In dem Brief habe ich ihn über meine Kündigung informiert, sowie darüber dass ich arbeitsplatzbedingt die Bundesrepublik verlassen werde und dass er sich bitte mit mir bzgl. der Schlüsselübergabe und Wohnungsbegehung mit mir auseinandersetzen soll. Nichts davon passierte. Am Telefon hingegen hatte er jedoch am Tag meiner Abreise nach Portugal die Idee ich könnte ihm einen Nachmieter stellen. An sich wäre das kein Problem gewesen, hätte er mir diese Information nach meinem Schreiben und innerhalb der 3 Monate der Kündigungsfrist zukommen lassen.

Geschockt von dieser Information rief ich bei einer Anwaltshotline an und erbat mir rechtliche Informationen zum Sachverhalt. Ich schilderte kurz die Geschichte und das Telefonat war nach 2 Minuten bereits beendet.

Folgende Informationen habe ich bekommen:
- Die Mindestmietlaufzeit muss explizit begründet und im Mietvertrag eingetragen sein
- Das Verlassen der Bundesrepublik, bedingt durch den Arbeitgeber lässt sogar eine fristlose Kündigung zu

Mit diesen Informationen setzte ich erneut ein Schreiben an meinen Vermieter auf, in welchem ich ihm das Mitteilte und auf die Rechtmäßigkeit meiner Kündigung hinwies und ihn auf Grund meiner Abwesenheit darum bar, sich mit meinem Vater um die Formalien zu kümmern.

Anschließend hörte ich nichts weiter von ihm und ging davon aus, dass das Thema damit abgeschlossen sei.

Das war leider ein Trugschluss… Ich bekam eine Rechnung von einem Energiekonzern, welche mir für die Zeit, in welcher ich bereits nicht mehr dort lebte, einen Verbrauch anzeigte. Das obwohl ich mich auch zu dem genannten Termin bei dem Energiekonzern abgemeldet habe. Die Zählerstände habe ich per Telefon durchgegeben gehabt und mir wurde von der Dame an der Hotline das Anfertigen einer Schlussrechnung zugesichert. Das ist aber nicht passiert.

Folge dessen rief ich im Mai des Folgejahres(2009) bei dem Konzern an und erkundigte mich was da passiert sei und bekam die Aussage, dass die Schlussrechnung von meinem Vermieter revidiert worden sei, da ich dort noch wohnen würde.

Ich bar erneut darum mir eine Schlussrechnung aufzusetzen…

Diese bekam ich dann auch und anschließend auch die Kündigungsbestätigung von meinem Vermieter, welcher einen Nachmieter gefunden hatte. Allerdings akzeptierte er die Kündigung zum 1.6.09 und nicht wie gefordert zum 1.3.09 .

Kurze Anmerkung: Ich habe am 01.02.09 die Bundesrepublik verlassen und auf Grund der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten sogar noch den einen Monat bis zum 1.3. mitgezahlt
(mehr oder minder, ich habe gesagt er solle 2 Kaltmieten von der Kaution einbehalten und mir die letzte Kaltmiete der Kaution zurücküberweisen)


Bis auf weiteres hörte ich nun nichts mehr von der ganzen Sache, bis sich der Energiekonzern bei mir gemeldet hat. Dieser listete mir einen Verbrauch von einer beträchtlichen Anzahl von KW/h auf, für die Zeit in welcher ich nicht in der Wohnung gewohnt habe und auch definitiv kein Verbrauch stattgefunden hat! Nach mehreren Gesprächen und ewig langen Wartezeiten in den Warteschleifen und mit den Callcenter Mitarbeitern (welche nicht sehr freundlich oder einsichtig sind) kam am Ende ein Schreiben vom Amtsgericht zu mir nach Hause, welches mich auf die Forderungen des Energiekonzerns hinwies.



Mit diesem Schreiben bin ich natürlich gleich zu einer Rechtsanwältin gegangen, welche sich meine Version anhörte und Widerspruch einlegte. Außerdem setzte sie ein Schreiben auf, welches meinen Vermieter darauf hinwies, dass noch ein Teil der Kaution zurückgezahlt werden müsse.

Postwendend stellt der Vermieter Mietnachforderungen auf und es kommt Anfang April zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht…

Ich bin mir meine Sache grade nicht mehr so sicher, weil auch meine Anwältin in unserem letzten Gespräch meinte, da ich auf das Kündigungsrecht verzichtet habe , sähe es nicht mehr so gut aus…


Des Weiteren noch die Frage, ob es denn rechtens war, dass er die Kündigung nicht akzeptiert aber für Wohnungsbesichtigungen durch potentielle Nachmieter ohne mein Einverständnis die Wohnung betreten hat. Weil das ist doch ein Widerspruch in sich…
Ein wenig gefährliches Halbwissen besitze ich dazu… Es ist generell ein Hausfriedensbruch, allerdings darf der Vermieter die Wohnung auch unter Angabe von besonderen Gründen betreten, u.a. Wasserrohrbruch und auch im Falle von Wohnungsbesichtigungen etc.

Aber wie sieht die Lage konkret in diesem Fall aus und wie würde ein Gericht so entscheiden?

Als Beweismittel kann ich lediglich meine Schreiben an den Vermieter(von denen ich auch nicht mehr alle habe.. da es nun fast 3 Jahre her ist und ich die Sache als erledigt empfunden habe), meinen Arbeitsvertrag in welchem geschrieben steht, dass ich für ein Jahr in Portugal stationiert werde und Kontoauszüge, welche meine Mietzahlungen beweisen…




Da mich das Ganze momentan sehr belastet würde ich mich über eine schnelle, ehrliche und kompetente Antwort sehr freuen.




Vielen Dank im Voraus

Und mit freundlichem Gruß

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Jedoch steht in diesem Mietvertrag, dass beide Seiten für eine Frist von 24 Monaten auf ihr Kündigungsrecht verzichten.


Und das habt ihr beide unterschrieben, womit eigentlich alles klar sein dürfte.

Was du da als " deine Not" bezeichnest, warum du unterschrieben hast, dich der gesamten Wohnungssuchprozedur unterworfen, na, das gehört zum Standard bei der Suche nach einer Mietwohnung.

Dein Vermieter verhält sich absolut vertragsgerecht, du hast es nicht getan.

Die gesetzlichen Folgen bekommst du nun obligat zu spüren.

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