Mindestmietzeit

22. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestmietzeit

Guten Abend zusammen,

Angenommen ein Mieter kündigt seinen Mietvertrag innerhalb der Mindestmietdauer wegen eines angeblichen Jobwechsels. Welche Rechte hat der Vermieter, um dies auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen?

Beste Grüße,
Vito ✌

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40537 Beiträge, 14368x hilfreich)

Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Wenn die Klausel über die Mindestmietzeit rechtswirksam vereinbart wurde, dann erübrigt sich das mit dem nachprüfen. Dann ist der vertrag einzuhalten, außer der Vermieter stimmt einer früheren Kündigung zu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49104 Beiträge, 17287x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
Welche Rechte hat der Vermieter, um dies auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen?


Der Vermieter kann die Kündigung einfach zurückweisen. Ein Jobwechsel berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

Wenn der Mieter einen neuen Job in einer anderen Stadt hat, dann ist der Vermieter lediglich verpflichtet, ihn gegen Stellung eines angemessenen Nachmieters aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Voraussetzung ist natürlich, dass die entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag?


"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist bleiben davon unberührt."

Kann der Mieter hier einfach einen wichtigen Grund ohne Nachweis angeben? Oder kann der Vermieter hier beispielsweise Unterlagen zu Schwangerschaft, Jobwechsel etc einfordern?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Mieter einen neuen Job in einer anderen Stadt hat, dann ist der Vermieter lediglich verpflichtet, ihn gegen Stellung eines angemessenen Nachmieters aus dem Mietvertrag zu entlassen.


Das bedeutet, wenn der Mieter irgendeinen wichtigen Grund angibt und 3 geeignete Nachmieter präsentiert, muss ihn der Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen ohne jeglichen Nachweis des Grundes einfordern zu können?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128212 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist bleiben davon unberührt."

Daraus ergibt sich aber keine Mindestmietdauer, im Gegenteil, der Satz ist völlig sinnlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Daraus ergibt sich aber keine Mindestmietdauer, im Gegenteil, der Satz ist völlig sinnlos.


Diese Formulierung kommt vorher und ist ziemlich eindeutig:

Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2024 und läuft auf unbestimmte Zeit. Für die Zeit bis zum 31.01.2026 verzichten beide Parteien darauf das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10411 Beiträge, 4620x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2024 und läuft auf unbestimmte Zeit. Für die Zeit bis zum 31.01.2026 verzichten beide Parteien darauf das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.
Der Kündigungsverzicht sollte wirksam sein, sofern der Mieter kein Student oder etwas Vergleichbares ist. Wenn ein Vermieter an einen Studenten vermietet, muss ihm laut BGH klar sein, dass bei Studenten der Wechsel des Wohnortes sehr wahrscheinlich ist. Ein Kündigungsverzicht von 2 Jahren ist für solche Mieter daher unwirksam.

Stimmen denn die Daten, d.h. das Mietverhältnis soll eigentlich erst beginnen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Stimmen denn die Daten, d.h. das Mietverhältnis soll eigentlich erst beginnen?


Die Daten mit Mietbeginn am 01.02. stimmen, die Wohnung wurde allerdings bereits übergeben. Macht das denn irgendeinen Unterschied?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
Kann der Mieter hier einfach einen wichtigen Grund ohne Nachweis angeben? Oder kann der Vermieter hier beispielsweise Unterlagen zu Schwangerschaft, Jobwechsel etc einfordern?


nein, ein Grund für eine außerordentliche Kündigung wären z.B. vom Vermieter verursachte Gründe, nicht ein Umzugswunsch des Mieters.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
Das bedeutet, wenn der Mieter irgendeinen wichtigen Grund angibt und 3 geeignete Nachmieter präsentiert, muss ihn der Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen ohne jeglichen Nachweis des Grundes einfordern zu können?


Nein, es reicht 1 geeigneter Nachmieter, sofern eine Nachmieterklausel im Mietvertrag steht.

Wenn es diese nicht gibt, brauchst Du einen sehr guten Grund, dieser kann ein berufsbedingter Umzug sein, aber dann wohl ein erzwungener, nicht von Dir herbeigeführter.

siehe hier:
Zitat:
Anerkannt wird dies z.B. bei schwerer Erkrankung und dadurch bedingter Umzug, beruflich nicht vorhersehbarer notwendiger Ortswechsel, wesentlich vergrößerte Familie. Nicht hierzu zählt dass der Mieter sich selbst beruflich verändern möchte oder nur in ein Eigenheim einziehen will, da dies in der Regel rein wirtschaftliche Gründe sind, die nicht zu einer vorzeitigen Vertragsaufhebung berechtigen.


aus:

https://www.weber-rechtsanwaeltin.de/mietrecht-alles-rund-um-den-nachmieter/

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von personalwesen0815):
Wenn es diese nicht gibt, brauchst Du einen sehr guten Grund, dieser kann ein berufsbedingter Umzug sein, aber dann wohl ein erzwungener, nicht von Dir herbeigeführter.


Dann stellt sich mir wieder die Frage, welche Rechte der Vermieter hier hat um dies zu überprüfen. Wenn man beispielsweise angibt, die Niederlassung wird geschlossen und man muss nun in einer anderen Stadt arbeiten, wie kann der Vermieter diese Angabe überhaupt überprüfen? Kann er sagen, das glauben wir Ihnen nicht, bringen Sie ein Schreiben vom Arbeitgeber mit, welche das bestätigt? Muss er die Angabe einfach hinnehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
personalwesen0815
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
Dann stellt sich mir wieder die Frage, welche Rechte der Vermieter hier hat um dies zu überprüfen


Der Vermieter muss gar nichts prüfen, der Mieter muss das Nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von personalwesen0815):
Der Vermieter muss gar nichts prüfen, der Mieter muss das Nachweisen.


Wie wird beispielweise eine Schwangerschaft nachgewiesen? Muss ich hier mit einem ärztlichen Attest ankommen oder wie soll das von meiner Seite aus nachgewiesen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10411 Beiträge, 4620x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
Die Daten mit Mietbeginn am 01.02. stimmen, die Wohnung wurde allerdings bereits übergeben. Macht das denn irgendeinen Unterschied?
Das macht insoweit einen Unterschied als das der Grund, wegen dem der Mieter das Mietverhältnis trotz Kündigungsverzicht kündigen möchte, nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein muss. "Ich mag nicht mehr und deswegen suche ich mir einen Grund" funktioniert nicht!

Unabhängig davon könnte ein Vermieter deutlich kulanter sein, wenn er eh noch passende Mietinteressenten aus der vorherigen Mietersuche an der Hand hat. Ein sehr kurzer Abstand zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Mieterinteresse an einem Aufhebungsvertrag kann somit hilfreich sein. Nicht in rechtlicher Sicht, aber in praktischer Sicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go655833-97
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich mag nicht mehr und deswegen suche ich mir einen Grund" funktioniert nicht!


Ich kann die Situation evtl kurz schildern:
Habe letzte Woche die Wohnung übergeben bekommen, aus dieser kommt jetzt permanent gebell von zwei Hunden kommt und die Nachbarn sind nicht zuhause. Eine unhaltbare Situation für mich, vor allem da ich täglich im Home Office arbeiten muss. Ich muss daher möglichst schnell wieder aus dieser Wohnung, da ich kaum glaube, dass sich die Hunde dauerhaft besänftigen lassen und ich mich auch noch nicht komplett eingerichtet habe

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10411 Beiträge, 4620x hilfreich)

Zitat (von go655833-97):
Habe letzte Woche die Wohnung übergeben bekommen, aus dieser kommt jetzt permanent gebell von zwei Hunden kommt und die Nachbarn sind nicht zuhause. Eine unhaltbare Situation für mich, vor allem da ich täglich im Home Office arbeiten muss.
Ach Mensch, was soll dann der Mist im Eingangspost von wegen Jobwechsel? Das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt!

Sorry, aber aus meiner Sicht ist dieser Thread verhunzt. Wenn wir jetzt hier im Thread weiterschreiben, wird immer wieder jemand die vorherigen falschen Informationen nehmen und sinnlos bzw. verwirrend antworten.

Daher mein Rat an den Thread-Ersteller: Lass diesen Thread schließen und mach einen neuen mit einer korrekten Schilderung des Sachverhalts sowie den notwendigen Formulierungen im Mietvertrag auf. Im Zweifel auch mit Verweis auf diesen Thread.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.581 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.