Minuszins Mietkautionskonto

24. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
AlexW2712
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minuszins Mietkautionskonto

Hallo,

mein Vermieter, der eigentlich sehr nett ist, hat mir diese Woche schriftlich mietgeteilt das seine Hausbank für das Mietkautionskonto keine Zinsen mehr bezahlt, stattdessen für die Verwaltung Gebühren von monatlich 1€ erben wird.
Diese möchte er von mir bezahlt haben.
Er begründet dies mit, das die Anlage meiner Kaution den gesetzlichen Anforderungen genügt. § 551 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass der Vermieter die Sicherheit bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen hat. Für die Üblichkeit des Zinssatzes ist auf den Zeitpunkt der Anlage abzustellen. Maßgeblich ist deshalb als Referenzzinssatz der sog. 3-Monats-Euribor. Er betrug zum Zeitpunkt der Anlage 0,081%, im Jahre 2015 0,076 % bis - 0,081 % und derzeit - 0,392 %. Die Anlage meiner Mietkaution entspricht somit den gesetzlichen Anforderungen.

Stimmt das so? Muss ich wirklich die Gebühren tragen? Oder muss der Vermieter meine Kaution Kostenneutral anlegen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Alex


-- Editiert von AlexW2712 am 24.01.2020 15:21

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von AlexW2712):
Stimmt das so? Muss ich wirklich die Gebühren tragen? Oder muss der Vermieter meine Kaution Kostenneutral anlegen


In unserem Gebiet zahlt man schon mal € 10,00 für die Anlage der Kaution.
Zinsen gibt es sei längerem auch nicht.
Ich denke diese Handhabung ist allseits bekannt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119373 Beiträge, 39715x hilfreich)

Die Kosten der Kautionsverwaltung hat der Vermieter zu tragen.
Die Zinsen sind Aufgabe der Mieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Kosten der Kautionsverwaltung hat der Vermieter zu tragen.
Die Zinsen sind Aufgabe der Mieter.


Mmh so sehe ich das nicht, da zB bei einem Sparbuch die Kosten der Auflösung desselben auch zu Lasten des Mieters gehen. Allerdints ist 1€/Monat ein stolzes Sümmchen, da würde ich ein Sparbuch vorschlagen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31910 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von AlexW2712):
Oder muss der Vermieter meine Kaution Kostenneutral anlegen?
Das sicher nicht. Auch aus § 551 (3) BGB : ...Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.

Zitat (von AlexW2712):
stattdessen für die Verwaltung Gebühren von monatlich 1€ erben wird.
Was hat das mit deiner Zins--Recherche zu tun?
Zitat (von AlexW2712):
Die Anlage meiner Mietkaution entspricht somit den gesetzlichen Anforderungen.
Das wird weder dein Vermieter noch die Sparkasse bestreiten. Diese will aber nun für die Kontoverwaltung noch Extra-Gebühren.


Die Sparkassen erhöhen ja gerade sehr weit verbreitet die Kontoführungsgebühren auch für *normale Konten*. Und als Dreingabe keinerlei Zinsen.

--->Bank wechseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Mmh so sehe ich das nicht, da zB bei einem Sparbuch die Kosten der Auflösung desselben auch zu Lasten des Mieters gehen. Allerdints ist 1€/Monat ein stolzes Sümmchen, da würde ich ein Sparbuch vorschlagen


Eventuelle Gebühren für das Kautionskonto muss der Vermieter tragen. Diese kosten sind auch keine Betriebskosten für die Wohnung sodass sie auch nicht über die Nebenkosten umlagefähig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Die Kosten der Kontoauflösung des Kautionskonto hat der Mieter zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Kosten der Kontoauflösung des Kautionskonto hat der Mieter zu bezahlen.


Nach diesen Kosten ist doch gar nicht gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Zitat (von AltesHaus):
Die Kosten der Kontoauflösung des Kautionskonto hat der Mieter zu bezahlen.


Nach diesen Kosten ist doch gar nicht gefragt.


Da es sich bei diesem kosten um die Kosten der Treuhandverwaltung handelt, bitte sagen Sie mir doch einmal warum diese nicht durch die Mieter getragen werden sollten. Mir fällt jetzt atok kein Grund ein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31910 Beiträge, 5623x hilfreich)

Der TE will kein Konto auflösen.
Der TE fragt nicht nach Kosten für eine Kontoauflösung.
Der TE will die Bankgebühren von 1,- mtl. für die Kautionskonto-Verwaltung--- nicht zahlen.
Der Vermieter möchte, dass diese vom Mieter getragen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Auch für Sie @Anami bei der Kaution handelt es sich nicht um Gelder des Vermieters, sondern um ein zu verwaltendes Treuhandvermögen. Warum sollte nicht der Mieter diese Kosten tragen? Ihm gehört ja letztendlich auch das Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da es sich bei diesem kosten um die Kosten der Treuhandverwaltung handelt, bitte sagen Sie mir doch einmal warum diese nicht durch die Mieter getragen werden sollten. Mir fällt jetzt atok kein Grund ein.


https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-mietrecht--pachtrecht/mietkaution/mietkaution

Aus dem verlinkten Artikel:
"Die Kosten für die Anlage der Mietkaution trägt ausschließlich der Vermieter. Eine vertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Mieter die Kosten für die Errichtung eines Kontos und die Bankgebühren zu tragen hat, ist unwirksam."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Okay das ist jetzt zwar kein Urteil sondern lediglich eine Auslegung aber den muss man sich halt erst mal beugen. Ich persönlich würde einfach die Bank wechseln und das Kautionskonto da anlegen wo es auch gebührenfrei ist respektive erst beim Abschluss die Gebühren anfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31910 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
bei der Kaution handelt es sich nicht um Gelder des Vermieters,
Huii...Das ist mir schon länger sehr klar. ;)
Zitat (von AltesHaus):
Warum sollte nicht der Mieter diese Kosten tragen?
Die Frage war doch aber: Muss der Mieter diese Verwaltungsgebühren tragen, weil der Vermieter das möchte?

Als sehr netter VERmieter mit 100 vermieteten Wohneinheiten würde -ICH- diese Kosten auf keinen Fall tragen wollen. Ich würde ebenso versuchen, sie den Mietern anzulasten. Denn immerhin müsste ich p.a. 1.200,- an die Bank für die Verwaltung zahlen. Wo bliebe mein unternehmerisches Denken? ---Auf der Strecke.

Als Mieter würde ich mit dem netten Vermieter nicht über Minus-Zinsen debattieren, sondern fragen, ob er das anders händeln könnte. Evtl. eine Bank finden, die noch Service anbietet.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

@AltesHaus

Ich gebe ihnen aber dahingehend Recht das es nicht unbedingt einsichtig ist warum z.B. Unterhaltungskosten für die Heizung umlagefähig sind, Unterhaltungskosten für das Kautionskonto jedoch nicht.

Insgesamt fände ich es aber besser wenn der Gesetzgeber alle Unterhaltungskosten (z.B. Wartung der Heizungsanlage) als nicht auf die Nebenkosten umlagefähig einstufen würde. Das wären dann Kosten die der Vermieter in seiner Grundmiete mit einkalkulieren müsste. Denn die derzeitige Rechtslage fördert nicht gerade die Kostenminderungsbemühungen des Vermieters und lassen obendrein viel zu viel Spielraum für die verdeckte Ausführung von Reparaturen unter dem Mantel der umlagefähigen Wartungs- und Instandhaltungskosten.

-- Editiert von pk2019 am 25.01.2020 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)


@Anami
Die wenigsten Vermieter sind Großvermieter, deswegen ist ihr Gedankengang unnütz. Allerdings sollte man wirklich die Kosten so gering wie möglich halten, meiner Meinung nach verdienen die Banken genug, da muss man den Kunden, welche auch immer, nicht noch durch derartige Gebühren schröpfen wollen. Die Bank mit der wir zusammenarbeiten arbeitet hier seriös. Als Vermieter würde ich sofort die Bank wechseln.

-- Editiert von AltesHaus am 25.01.2020 16:44

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@pk2019

Da die Heizung zum Betrieb der Sache gehört, ist die Umlagefähigkeit schon nachvollziehbar. Mir leuchtet es nicht ein, warum die Anlage von fremdgeldern, gebührend technisch auf meinen Rücken ausgetragen werden soll. Allerdings sind die Kaution die von uns angelegt werden gebührenfrei angelegt, so trifft es uns nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31910 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die wenigsten Vermieter sind Großvermieter, deswegen ist ihr Gedankengang unnütz.
Ist das so? Die 100 verdeutlichen doch nur das Problem. Ob einer mit 100 WE schon Großvermieter genannt werden kann, bezweifle ich auch. Oder was bringt es, mit einem netten Vermieter um 1,- zu feilschen/gar gerichtlich zu streiten...
Auch bei nur 5 vermieteten Wohnungen würde -ICH- als Vermieter das nicht zahlen wollen.

Wenn man den Erstbeitrag liest, findet sich, dass ...
Zitat (von AlexW2712):
das seine Hausbank für das Mietkautionskonto keine Zinsen mehr bezahlt, stattdessen für die Verwaltung Gebühren von monatlich 1€ erben wird.
Es wird --erheben--- gemeint sein und ist trotzdem verständlich.
JETZT nimmt die Bank Gebühren für die Kontenverwaltung. Bisher war es anders.

Der Mieter fragt hier. Ich habe geantwortet.

Zitat (von AltesHaus):
Allerdings sind die Kaution die von uns angelegt werden gebührenfrei angelegt, so trifft es uns nicht.
Abwarten... denn: siehe oben oder #1.
Zitat (von AltesHaus):
Als Vermieter würde ich sofort die Bank wechseln.
Ja. Das war mein Vorschlag zur Güte--- aber hier fragt doch der Mieter---.

Und falls--- Wechsel--- dann ist das alte Kautionskonto aufzulösen (kost nix?) und bei einer anderen Bank neu anzulegen (kost nix?)--- wer zahlt, falls es doch >> nix kostet?
Zitat (von AltesHaus):
meiner Meinung nach verdienen die Banken genug
Das ist eine rein private Meinung. Die Bank des obigen Vermieters sieht es wohl etwas anders. Dieser Trend ist ja schon häufig zu erkennen.

Echt ätzend------ stimmts?
Ich meine hier und jetzt : Die allg. Zinspolitik. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.545 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen