Hallo,
mein Vermieter, der eigentlich sehr nett ist, hat mir diese Woche schriftlich mietgeteilt das seine Hausbank für das Mietkautionskonto keine Zinsen mehr bezahlt, stattdessen für die Verwaltung Gebühren von monatlich 1€ erben wird.
Diese möchte er von mir bezahlt haben.
Er begründet dies mit, das die Anlage meiner Kaution den gesetzlichen Anforderungen genügt. § 551 Abs. 3 BGB schreibt vor, dass der Vermieter
die Sicherheit bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen hat. Für die Üblichkeit des Zinssatzes ist auf den Zeitpunkt der Anlage abzustellen. Maßgeblich ist deshalb als Referenzzinssatz der sog. 3-Monats-Euribor. Er betrug zum Zeitpunkt der Anlage 0,081%, im Jahre 2015 0,076 % bis - 0,081 % und derzeit - 0,392 %. Die Anlage meiner Mietkaution entspricht somit den gesetzlichen Anforderungen.
Stimmt das so? Muss ich wirklich die Gebühren tragen? Oder muss der Vermieter meine Kaution Kostenneutral anlegen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Alex
-- Editiert von AlexW2712 am 24.01.2020 15:21
Minuszins Mietkautionskonto
Fragen zur Miete?
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ZitatStimmt das so? Muss ich wirklich die Gebühren tragen? Oder muss der Vermieter meine Kaution Kostenneutral anlegen :
In unserem Gebiet zahlt man schon mal € 10,00 für die Anlage der Kaution.
Zinsen gibt es sei längerem auch nicht.
Ich denke diese Handhabung ist allseits bekannt.
Die Kosten der Kautionsverwaltung hat der Vermieter zu tragen.
Die Zinsen sind Aufgabe der Mieter.
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ZitatDie Kosten der Kautionsverwaltung hat der Vermieter zu tragen. :
Die Zinsen sind Aufgabe der Mieter.
Mmh so sehe ich das nicht, da zB bei einem Sparbuch die Kosten der Auflösung desselben auch zu Lasten des Mieters gehen. Allerdints ist 1€/Monat ein stolzes Sümmchen, da würde ich ein Sparbuch vorschlagen
Das sicher nicht. Auch aus § 551 (3) BGB : ...Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.ZitatOder muss der Vermieter meine Kaution Kostenneutral anlegen? :
Was hat das mit deiner Zins--Recherche zu tun?Zitatstattdessen für die Verwaltung Gebühren von monatlich 1€ erben wird. :
Das wird weder dein Vermieter noch die Sparkasse bestreiten. Diese will aber nun für die Kontoverwaltung noch Extra-Gebühren.ZitatDie Anlage meiner Mietkaution entspricht somit den gesetzlichen Anforderungen. :
Die Sparkassen erhöhen ja gerade sehr weit verbreitet die Kontoführungsgebühren auch für *normale Konten*. Und als Dreingabe keinerlei Zinsen.
--->Bank wechseln.
ZitatMmh so sehe ich das nicht, da zB bei einem Sparbuch die Kosten der Auflösung desselben auch zu Lasten des Mieters gehen. Allerdints ist 1€/Monat ein stolzes Sümmchen, da würde ich ein Sparbuch vorschlagen :
Eventuelle Gebühren für das Kautionskonto muss der Vermieter tragen. Diese kosten sind auch keine Betriebskosten für die Wohnung sodass sie auch nicht über die Nebenkosten umlagefähig sind.
Die Kosten der Kontoauflösung des Kautionskonto hat der Mieter zu bezahlen.
ZitatDie Kosten der Kontoauflösung des Kautionskonto hat der Mieter zu bezahlen. :
Nach diesen Kosten ist doch gar nicht gefragt.
Zitat:ZitatDie Kosten der Kontoauflösung des Kautionskonto hat der Mieter zu bezahlen. :
Nach diesen Kosten ist doch gar nicht gefragt.
Da es sich bei diesem kosten um die Kosten der Treuhandverwaltung handelt, bitte sagen Sie mir doch einmal warum diese nicht durch die Mieter getragen werden sollten. Mir fällt jetzt atok kein Grund ein.
Der TE will kein Konto auflösen.
Der TE fragt nicht nach Kosten für eine Kontoauflösung.
Der TE will die Bankgebühren von 1,- mtl. für die Kautionskonto-Verwaltung--- nicht zahlen.
Der Vermieter möchte, dass diese vom Mieter getragen werden.
Auch für Sie @Anami bei der Kaution handelt es sich nicht um Gelder des Vermieters, sondern um ein zu verwaltendes Treuhandvermögen. Warum sollte nicht der Mieter diese Kosten tragen? Ihm gehört ja letztendlich auch das Geld.
ZitatDa es sich bei diesem kosten um die Kosten der Treuhandverwaltung handelt, bitte sagen Sie mir doch einmal warum diese nicht durch die Mieter getragen werden sollten. Mir fällt jetzt atok kein Grund ein. :
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-mietrecht--pachtrecht/mietkaution/mietkaution
Aus dem verlinkten Artikel:
"Die Kosten für die Anlage der Mietkaution trägt ausschließlich der Vermieter. Eine vertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Mieter die Kosten für die Errichtung eines Kontos und die Bankgebühren zu tragen hat, ist unwirksam."
Okay das ist jetzt zwar kein Urteil sondern lediglich eine Auslegung aber den muss man sich halt erst mal beugen. Ich persönlich würde einfach die Bank wechseln und das Kautionskonto da anlegen wo es auch gebührenfrei ist respektive erst beim Abschluss die Gebühren anfallen.
Huii...Das ist mir schon länger sehr klar.Zitatbei der Kaution handelt es sich nicht um Gelder des Vermieters, :
Die Frage war doch aber: Muss der Mieter diese Verwaltungsgebühren tragen, weil der Vermieter das möchte?ZitatWarum sollte nicht der Mieter diese Kosten tragen? :
Als sehr netter VERmieter mit 100 vermieteten Wohneinheiten würde -ICH- diese Kosten auf keinen Fall tragen wollen. Ich würde ebenso versuchen, sie den Mietern anzulasten. Denn immerhin müsste ich p.a. 1.200,- an die Bank für die Verwaltung zahlen. Wo bliebe mein unternehmerisches Denken? ---Auf der Strecke.
Als Mieter würde ich mit dem netten Vermieter nicht über Minus-Zinsen debattieren, sondern fragen, ob er das anders händeln könnte. Evtl. eine Bank finden, die noch Service anbietet.
@AltesHaus
Ich gebe ihnen aber dahingehend Recht das es nicht unbedingt einsichtig ist warum z.B. Unterhaltungskosten für die Heizung umlagefähig sind, Unterhaltungskosten für das Kautionskonto jedoch nicht.
Insgesamt fände ich es aber besser wenn der Gesetzgeber alle Unterhaltungskosten (z.B. Wartung der Heizungsanlage) als nicht auf die Nebenkosten umlagefähig einstufen würde. Das wären dann Kosten die der Vermieter in seiner Grundmiete mit einkalkulieren müsste. Denn die derzeitige Rechtslage fördert nicht gerade die Kostenminderungsbemühungen des Vermieters und lassen obendrein viel zu viel Spielraum für die verdeckte Ausführung von Reparaturen unter dem Mantel der umlagefähigen Wartungs- und Instandhaltungskosten.
-- Editiert von pk2019 am 25.01.2020 16:44
@Anami
Die wenigsten Vermieter sind Großvermieter, deswegen ist ihr Gedankengang unnütz. Allerdings sollte man wirklich die Kosten so gering wie möglich halten, meiner Meinung nach verdienen die Banken genug, da muss man den Kunden, welche auch immer, nicht noch durch derartige Gebühren schröpfen wollen. Die Bank mit der wir zusammenarbeiten arbeitet hier seriös. Als Vermieter würde ich sofort die Bank wechseln.
-- Editiert von AltesHaus am 25.01.2020 16:44
@pk2019
Da die Heizung zum Betrieb der Sache gehört, ist die Umlagefähigkeit schon nachvollziehbar. Mir leuchtet es nicht ein, warum die Anlage von fremdgeldern, gebührend technisch auf meinen Rücken ausgetragen werden soll. Allerdings sind die Kaution die von uns angelegt werden gebührenfrei angelegt, so trifft es uns nicht.
Ist das so? Die 100 verdeutlichen doch nur das Problem. Ob einer mit 100 WE schon Großvermieter genannt werden kann, bezweifle ich auch. Oder was bringt es, mit einem netten Vermieter um 1,- zu feilschen/gar gerichtlich zu streiten...ZitatDie wenigsten Vermieter sind Großvermieter, deswegen ist ihr Gedankengang unnütz. :
Auch bei nur 5 vermieteten Wohnungen würde -ICH- als Vermieter das nicht zahlen wollen.
Wenn man den Erstbeitrag liest, findet sich, dass ...
Es wird --erheben--- gemeint sein und ist trotzdem verständlich.Zitatdas seine Hausbank für das Mietkautionskonto keine Zinsen mehr bezahlt, stattdessen für die Verwaltung Gebühren von monatlich 1€ erben wird. :
JETZT nimmt die Bank Gebühren für die Kontenverwaltung. Bisher war es anders.
Der Mieter fragt hier. Ich habe geantwortet.
Abwarten... denn: siehe oben oder #1.ZitatAllerdings sind die Kaution die von uns angelegt werden gebührenfrei angelegt, so trifft es uns nicht. :
Ja. Das war mein Vorschlag zur Güte--- aber hier fragt doch der Mieter---.ZitatAls Vermieter würde ich sofort die Bank wechseln. :
Und falls--- Wechsel--- dann ist das alte Kautionskonto aufzulösen (kost nix?) und bei einer anderen Bank neu anzulegen (kost nix?)--- wer zahlt, falls es doch >> nix kostet?
Das ist eine rein private Meinung. Die Bank des obigen Vermieters sieht es wohl etwas anders. Dieser Trend ist ja schon häufig zu erkennen.Zitatmeiner Meinung nach verdienen die Banken genug :
Echt ätzend------ stimmts?
Ich meine hier und jetzt : Die allg. Zinspolitik.
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