Mitbewohner Internetanschluss - Vertrag ohne Zustimmung der Anderen vereinbart

29. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Argentum
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Mitbewohner Internetanschluss - Vertrag ohne Zustimmung der Anderen vereinbart

Guten Tag,

folgende Situation:

Eine Wohngemeinschaft. 4 Bewohner. Kein Haupt - und keine Untermieter. Alle Bewohner sind gleichberechtigte Mieter der Wohngemeinschaft. Es gibt eine Internet - und Telefonschnittstelle.

Ein Bewohner hat nun, ohne die anderen Mitbewohner zu fragen, einen neuen Internettarif vereinbart. Die anderen drei Mitbewohner sind damit nicht einverstanden. Ist der Vertrag, den dieser eine Mitbewohner vereinbart hat, überhaupt gültig?
Weder der Internetanbieter noch die WG-Bewohner haben bisher Leistungen ausgetauscht ( d.h. es wurde noch kein Geld und kein Internetvolumen gewechselt ).

Ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ist der Vertrag ungültig?

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Im Verhältnis zu dem Internetanbieter ist der Vertrag gültig.
Möglichweise haben die Mitmieter einen Anspruch auf Auflösung des Vertrages durch den Mieter bzw. Schadensersatz.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Argentum
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Inwiefern ist der Vertrag gültig? Hätten da die anderen Mitbewohner nicht zustimmen müssen? Und wenn ja? Warum nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Argentum):
Inwiefern ist der Vertrag gültig?

Wer ist denn Vertragspartner? Auf der einen Seite steht der Anbieter. Wer steht auf der anderen Seite? Wenn da nur der Mitbewohner steht, dann ist der natürlich berechtigt, für sich selbst so einen Vertrag abzuschließen. Dieser wäre auch gültig. Oder hat der Mitbewohner im Namen der WG einen Vertrag geschlossen und die ganze WG soll Vertragspartner sein? Das wäre exstremst ungewöhnlich, aber dann müsste man sich das nochmal genauer anschauen.

Auf wen läuft den im Übrigen der alte Vertrag? Ich vermute doch mal, der soll im Zuge des Wechsels gekündigt werden.

-- Editiert von cauchy am 29.09.2015 22:32

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