Mitbewohner / Untermiete / Kündigung

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
derTausB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohner / Untermiete / Kündigung

Hallo zusammen,

leider haben wir in unserer WG vor 4 Monaten einen neuen Mitbewohner aufgenommen.
Dieser entwickelt sich Sozial als großes Problem innerhalb unserer WG.

Zur Sache, der junge Mann zahlt weder Pünktlich seine Miete, noch hört er seine Musik auf angenehmer Weise und duscht gerne Nachts.

Die Frage wäre folgende: Dürfen wir unsere Türschlösser zum Termin der Kündigung auswechseln?

Liebste Grüße und vielen Dank
T.

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"Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen"

-- Editiert von Moderator am 10.11.2013 17:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Dürfen wir unsere Türschlösser zum Termin der Kündigung auswechseln?


Und wozu soll das gut sein, wird seine Musik dann leiser und duscht er nicht mehr nachts?

Also, wozu das Ganze?

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""

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Also, wozu das Ganze? Um ihn auszusperren natürlich. Und um die Ausgangsfrage mal zu beantworten - nein, das dürfen Sie nicht. Sie müssen wie jeder Vermieter auf Räumung klagen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

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