Hallo!
Ich habe folgendes Problem und brauche dringend einen Rat:
Ich habe mit meinem Mitbewohner eine Wohnung gemietet, bei der wir beide als Hauptmieter und somit gesamtschuldnerisch im Vertrag genannt sind.
Nun muss ich aufgrund einer neuen Stelle zum ersten März in eine andere weiter entfernte Stadt. Unser Vermieter
sicherte mir am telefon mündlich zu, ich dürfe mir einen Nachmieter suchen. Mein Mitbewohner (der schon vorher immer wieder große Probleme machte) weigert sich nun, bis März einen Nachmieter anzusehen, den ich organisieren würde, da er aufgrund einiger Prüfungen keine Zeit habe. Hintergrund ist, dass er der Meinung ist, ich könne das Mietverhältnis nicht kündigen und müsse somit weiter Miete zahlen, obwohl er von nun an alleine dort lebe. Ich weiß inzwischen, dass ich einen Anspruch darauf habe, dass er einer Kündigung zustimmt, also mitkündigt. Das würde allerdings für mich bedeuten, dass ich 3 Monate (da Kündigungsfrist) 2 Mieten (in beiden Städten) zahlen müsste, was für mich sehr schwierig ist. Inzwischen ist klar, dass mein Mitbewohner mir Steine in den Weg legen wird, wo er kann. Kann ich nun, auch ohne die Zustimmung meines Mitbewohners, einen Nachmieter bestimmen? Was kann ich tun, um möglichst schnell und problemlos aus dem Mietvertrag zu kommen?
Im Mietvertag steht u.a. folgendes:
"1. mehrere Vertargspartner haften für Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
2. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen gegenüber dem Vermieter abzugeben.
3. Erklärungen, die zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses führen, sind jeweils von und gegenüber allen Vertragsparteien abzugeben. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die vorstehende erteilte Vollmacht zu widerrufen."
Mitbewohner akzeptiert keinen Nachmieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zu einem Austausch des Mitmieters in einem Mietvertrag ist das Einverständnis aller
Beteiligten erforderlich - also verbleibender Altmieter, ausscheidender Altmieter, Neumieter und Vermieter. Man kann dem verbleibenden Mitmieter nicht einen Nachmieter (und dann auch Mitbewohner) gegen seinen Willen aufzwingen.
Wenn eine freiwillige Vereinbarung nicht zustande kommt, bleibt nur die fristgemäße Kündigung beider Altmieter. Es ist auch richtig, daß der verbleibende Mitmieter dazu seine Zustimmung geben muß - die allerdings im schlimmsten Fall erst eingeklagt werden muß.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Danke für die Antwort!
Wie sieht es denn mit Untervermieten für den Zeitraum vom Einreichen der Kündigung bis zu deren Wirksamkeit aus, wenn der Vermieter einverstanden wäre? Gelten da die gleichen Bedingungen? Ich bin nämlich auf BaFög angewiesen und tue mir echt extrem schwer, das Geld für 2 Mieten aufzubringen. Außerdem sitze ich auch noch für 10 Monate auf einem teuren Telefonanschluss, den ich auf Wunsch des Mitbewohners hin abgeschlossen habe und bei dem er nun nicht mehr mitzahlen will.
-- Editiert von Casiopeja am 14.02.2006 22:31:05
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Das Untervermieten (natürlich ist Einverständnis des Vermieters erforderlich) dürfte vermutlich schon daran scheitern, daß kaum jemand einen Untermietvertrag für zwei Monate wird abschließen wollen (sofern eine solche befristete Untervermietung überhaupt zulässig ist). Wenn dann noch ein Untermietinteressent den Eindruck gewinnt, daß er sowieso in der gemeinsam genutzten Wohnung unwillkommen ist, wird er gleich absagen.
Beim Telefonanschluß mit Mindestlaufzeit besteht uU ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde, wenn die Telefongesellschaft die Leistung am neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellen kann. Käme aber auf die Einzelheiten an.
Es dürfte - auch wenn es nicht einfach sein mag - am vernünftigsten sein, hier noch mal mit dem verbleibenden Mitmieter zu sprechen, um einem gemeinsam genehmen Nachmieter zu finden. Dabei könnte man ihm auch klarmachen, daß er notfalls einer fristgemäßen Wohnungskündigung zustimmen muß und sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er diese einfach verweigert.
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Im übrigen wird auch formal das Untervermieten nur von der Gesamtheit der Mieter möglich sein, nicht von einer einzelnen Mietpartei. Was wichtige Dinge wie den Bestand des Mietverhältnisses betrifft, sind nur beide Mieter gemeinsam handlungsfähig.
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Schonmal auf die Idee gekommen mit dem Vermieter zu sprechen?
Der darf nämlich eine einseitige Kündigung annehmen...heisst also das du aus dem Vertrag rausgenommen wirst und auch nicht mehr haftbar gemacht werden kannst. Wird er zwar nur machen wenn er blöd ist, aber einen Versuch ist es wert.
Gute Idee, aber auch die Entlassung einer Mietpartei aus dem Vertrag (und damit Weiterführung des Vertrages mit dem verbleibenden Mieter) funktioniert nur mit dem Einverständnis aller
Beteiligten.
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