Mitbewohner ohne Zustimmung zum Hauptmieter geworden

8. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
tim567245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohner ohne Zustimmung zum Hauptmieter geworden

Hallo,

Ich bzw. wir haben das folgende Problem. Wir wohnen in einer WG. Bisher lief das alles unkompliziert. Es gab keinen schriftlichen Mietvertrag, die Kaution wurde beim Einzug an den Vormieter überwiesen und die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter ausgefüllt. Die Miete wurde an einen Mitbewohner überwiesen, der dann die gesamte Miete gezahlt hat. Jetzt ist genau dieser Mitbewohner zum Vermieter gegangen und hat diesem ohne Absprache aufgeschwatzt, dass er Hauptmieter ist. Jetzt will er, dass wir alle einen Untermietvertrag bei ihm unterschreiben. Außerdem hat er angekündigt neuen Mietern nur noch befristete Verträge zu geben um so eine Testphase zu machen um zu sehen wie es läuft. Da ich allerdings aus beruflichen Gründen Mitte nächsten Monats ausziehen soll habe ich folgende Fragen. 1. Ich will einen Nachmieter suchen, allerdings diesem nicht anmuten möglicherweise vom Hauptmieter gekündigt zu werden. Wie kann ich hier vorgehen? 2. Wie sieht das Verhalten des (jetzt) Hauptmieters rechtlich aus? 3. Habe ich rechtlich Anspruch auf meine Kaution, die davor einfach an den Vormieter überwiesen wurde?
PS: Der Hauptmieter ist jetzt mal fast ein Jahr auf Weltreise sodass kein Kontakt zu ihm besteht.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Tim

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von tim567245):
Wir wohnen in einer WG.

Und man hat welchen Status konkret?
Mit wem konkret hat man was konkret vereinbart?



Zitat (von tim567245):
1. Ich will einen Nachmieter suchen, allerdings diesem nicht anmuten möglicherweise vom Hauptmieter gekündigt zu werden. Wie kann ich hier vorgehen?

Realisieren, das man auf die Entscheidungen Dritter schlicht keinen Einfluss hat.



Zitat (von tim567245):
2. Wie sieht das Verhalten des (jetzt) Hauptmieters rechtlich aus? 3. Habe ich rechtlich Anspruch auf meine Kaution, die davor einfach an den Vormieter überwiesen wurde?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von tim567245):
PS: Der Hauptmieter ist jetzt mal fast ein Jahr auf Weltreise sodass kein Kontakt zu ihm besteht.

Irrelevant.
Hauptsache es ist ein entsprechend Bevollmächtigter erreichbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tim567245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und man hat welchen Status konkret?
Mit wem konkret hat man was konkret vereinbart?

Im Grunde ist nix vereinbart. Es besteht kein schriftlichen Mietvertrag. Es könnte nur ein mündlicher Mietvertrag in Betracht kommen durch: 1. Der Vermieter hat mir meine Wohnungsgeberbescheinigung ausgefühlt. 2. Ich zahle Miete (allerdings zahle ich meinen Teil schon seit immer an den Mitbewohner der jetzt den Hauptmietvertrag beim Vermieter unterschrieben hat, dieser zahlt dann die gesamte Miete an den Vermieter) 3. Ich den Untermietvertrag der mir vorgelegt wurde noch nicht unterschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von tim567245):
Ich den Untermietvertrag der mir vorgelegt wurde noch nicht unterschrieben

Den muss man auch nicht unterschreiben.
Man hat ja einen Mietvertrag.



Ordentlich gekündigt hat man den Mietvertrag schon?




-- Editiert von User am 8. Februar 2024 08:41

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tim567245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ordentlich gekündigt hat man den Mietvertrag schon?

Die ordentliche Kündigung ist gestern rausgegangen.

Ein Frage noch: Der Mieter, der sich jetzt den Hauptmietvertrag unter den Nagel gerissen hat, meinte da die Mietzahlung über das WG Konto geht, was über seinen Namen läuft, sei er rechtlich auch davor schon der Hauptmieter gewesen. Stimmt das?

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9080 Beiträge, 1923x hilfreich)

Generell zum Lesen:
https://www.test.de/Wohngemeinschaften-Das-Wichtigste-fuers-WG-Leben-5915288-0/#:~:text=Bei%20WGs%20m%C3%BCssen%20alle%20Hauptmieter,muss%20bei%20Mieterh%C3%B6hungen%20alle%20informieren.

Zitat (von tim567245):
da die Mietzahlung über das WG Konto geht, was über seinen Namen läuft, sei er rechtlich auch davor schon der Hauptmieter gewesen.


Das kann man durchaus so sehen, denn in der verlinkten Quelle steht:
Zitat:
Der Haupt­mieter ist wiederum der Vermieterin gegen­über für die gesamte Miete verantwort­lich und haftet auch für Schäden, die seine Untermieter verursachen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 97x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das kann man durchaus so sehen, denn in der verlinkten Quelle steht:
Zitat:
Der Haupt­mieter ist wiederum der Vermieterin gegen­über für die gesamte Miete verantwort­lich und haftet auch für Schäden, die seine Untermieter verursachen.


Das allein ist für mich aber kein Argument dafür, dass da überhaupt irgendjemand der einzige Hauptmieter war. Denn ein Vermieter ist zum Beispiel nicht verpflichtet, die Mietzahlung in mehreren Stückelungen zu akzeptieren. Insofern ist es auch bei mehreren Hauptmietern eigentlich immer der Fall, dass die Miete von einem der Hauptmieter komplett gezahlt wird und die anderen im Innenverhältnis ihren Anteil an den Zahler erstatten. Und eben nicht, dass bei z.B. vier Hauptmietern der Vermieter dann von jedem 1/4 der Miete einzeln überwiesen bekommt.

Das ist überhaupt alles sehr verworren hier, finde ich.

Zitat (von tim567245):
Wir wohnen in einer WG. Bisher lief das alles unkompliziert. Es gab keinen schriftlichen Mietvertrag


Vielleicht gibt es da ein paar mehr Details zu? Wer ist "wir" (= wie viele Personen)? Wie lange wird die Wohnung denn überhaupt bereits von der WG, auch mit wechselnden Personen, bewohnt? Ggf. findet man da Anhaltspunkte, um das etwas besser aufzudröseln?

Ich tendiere ja dazu, dass die Leute, die ursprünglich in die WG eingezogen sind, alle Hauptmieter waren. Ob bei einem Wechsel jetzt ein Hauptmieter gegen einen anderen ausgetauscht wurde, oder die Hauptmieter aber identisch geblieben sind und die neu Eingezogenen als Untermieter zu werten sind, who knows? Auch hier sehe ich aber tendenziell eher, dass es einen Austausch der Hauptmieter gab. Und zwar deswegen:

Zitat (von tim567245):
1. Der Vermieter hat mir meine Wohnungsgeberbescheinigung ausgefühlt


Das kann eben nur der Vermieter. Wenn die später eingezogenen Personen Untermieter wären, dann hätte der/die Hauptmieter diese Bescheinigung ausgefüllt, in ihrer Funktion als (Unter-)Vermieter, aber eben nicht der (Haupt-)Vermieter der kompletten Wohnung an die Untermieter seiner Mieter.

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 10:02

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#7
 Von 
tim567245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Vielleicht gibt es da ein paar mehr Details zu? Wer ist "wir" (= wie viele Personen)? Wie lange wird die Wohnung denn überhaupt bereits von der WG, auch mit wechselnden Personen, bewohnt? Ggf. findet man da Anhaltspunkte, um das etwas besser aufzudröseln?


Also wir sind 5 Leute, wobei noch keiner länger als 2 Jahre in der WG wohnt. Die Wohnung wird schon 30 Jahre als WG genutzt. Anfangs soll es tatsächlich mal einen Hauptmietvertrag gegeben haben. Nachfragen bei früheren WG Bewohnern, die teilweise auch sehr lange in der WG gewohnt haben, haben ergeben, dass es diesen Hauptmietvertrag antscheinend nicht mehr gibt. Der Vermieter meinte auch damals zu einem Vormieter, dass er es nicht für nötig hält einen Hauptmietvertrag auszustellen, da das gut klappt, wenn wir es unter uns regeln. In den letzten Jahren gab es jetzt auch öfter mal Mieterwechsel.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41028 Beiträge, 14458x hilfreich)

Letztlich geht den Fragesteller doch nur sein Vertragsverhältnis zu Vermieter und Mitbewohner an. Der Rest interessiert nicht. Da er demnächst ausziehen will, weiß ich nicht so recht, was dieser Zirkus jetzt soll. Als Untermieter hat er ja kürzere Kündigungsfristen, das wäre doch günstiger für ihn. Und ob nach Ablauf der Kündigungsfrist und Auszug ein Nachmieter akzeptiert wird, das kann ihm doch einerlei sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 97x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Letztlich geht den Fragesteller doch nur sein Vertragsverhältnis zu Vermieter und Mitbewohner an.


Sehe ich auch so. Aber wie genau dieses Vertragsverhältnis jetzt in Bezug auf wen aussieht, ist absolut unklar.

Zitat (von wirdwerden):
Als Untermieter hat er ja kürzere Kündigungsfristen


Ach? Das wäre mir aber neu. Kürzere Kündigungsfristen gibt es soweit ich weiß nur bei Vermietung von möbliertem Wohnraum. Und bei Untervermietung in einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung fällt für den Vermieter lediglich die Pflicht zu Begründung weg. Aber das hat hiermit ja gar nichts zu tun. Oder ist das ein möbliertes Zimmer, um das es hier geht?

Zitat (von wirdwerden):
weiß ich nicht so recht, was dieser Zirkus jetzt soll


Ich schon.

Solange nicht geklärt ist, wer hier mit wem in welchem Vertragsverhältnis steht, kann auch niemand wissen, wie das Vertragsverhältnis aufgelöst werden kann. An wen genau sendet der TE denn seine Kündigung?

Zitat (von tim567245):
Also wir sind 5 Leute, wobei noch keiner länger als 2 Jahre in der WG wohnt. Die Wohnung wird schon 30 Jahre als WG genutzt.

Zitat (von tim567245):
Nachfragen bei früheren WG Bewohnern, die teilweise auch sehr lange in der WG gewohnt haben, haben ergeben, dass es diesen Hauptmietvertrag antscheinend nicht mehr gibt.


Hallelujah...

Zitat (von tim567245):
Der Vermieter meinte auch damals zu einem Vormieter, dass er es nicht für nötig hält einen Hauptmietvertrag auszustellen, da das gut klappt, wenn wir es unter uns regeln.


Nochmal Hallelujah...

Zitat (von tim567245):
Außerdem hat er angekündigt neuen Mietern nur noch befristete Verträge zu geben um so eine Testphase zu machen um zu sehen wie es läuft.


Und als Schmankerl on top: das geht überhaupt nicht. Es gibt bei Mietverträgen keine "Probezeit" wie bei Arbeitsverträgen...

Ich bekomme hier das Gefühl, dass sich absolut keine der beteiligten Parteien mit irgendwas auskennt und wie gut das jetzt klappt, wo die Meinungen auseinandergehen und es nichts Schriftliches gibt, sieht man ja.

Ggf. ist der TE weder einer der Hauptmieter der gesamten Wohnung, noch Untermieter des Hauptmieters, sondern der Vermieter hat vor 30 Jahren rein rechtlich Einzelverträge mit 5 Personen abgeschlossen (je 1 Zimmer und Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume oder so).

Um jetzt beurteilen zu können, wie die rechtliche Situation für den TE aussieht (mit wem hat er eigentlich was für einen Vertrag), müsste man mühsam erforschen, welche Intention denn vor 30 Jahren, als die WG ursprünglich gegründet wurde, die beteiligten Parteien hatten und ob sich diese Intention eventuell bei Aus-/Einzug geändert hat und wenn ja, wie genau. Das traue ich mir bei diesem Kuddelmuddel absolut nicht zu und mein abschließendes Fazit: Ggf. mal anwaltliche Hilfe einholen und ansonsten viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tim567245
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Ach? Das wäre mir aber neu. Kürzere Kündigungsfristen gibt es soweit ich weiß nur bei Vermietung von möbliertem Wohnraum. Und bei Untervermietung in einer vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung fällt für den Vermieter lediglich die Pflicht zu Begründung weg. Aber das hat hiermit ja gar nichts zu tun. Oder ist das ein möbliertes Zimmer, um das es hier geht?

Nein das Zimmer war unmöbliert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 97x hilfreich)

Zitat (von tim567245):
Nein das Zimmer war unmöbliert


Dann hast Du wahrscheinlich 3 Monate Kündigungsfrist. Also ganz normal. Und das Recht, einen Untermieter zu stellen und damit früher aus dem Vertrag zu kommen, gibt es auch nicht per se.

Aber wer jetzt überhaupt der richtige Ansprechpartner für Deine Kündigung ist, bzw. gewesen wäre, kann eigentlich niemand beurteilen. Auch keine Deiner anderen Fragen ist sinnvoll zu beantworten, solange nicht geklärt ist, was für einen Vertrag Du jetzt mit wem hast.

- Bist Du einer von 5 Hauptmietern? Dann kannst Du nicht alleine kündigen, entweder alle zusammen oder gar nicht. Und die Kündigung müsste von allen Hauptmietern unterschrieben an den Vermieter der gesamten Wohnung gehen.

- Bist Du Untermieter des einzigen (selbsternannten) Hauptmieters? Dann müsste Deine Kündigung an den gehen/gegangen sein.

- Bist Du alleiniger Mieter eines Zimmers der Wohnung? Dann wäre wieder der Vermieter der Wohnung Dein Ansprechpartner und Du könntest Deinen Vertrag für 1 Zimmer kündigen, egal, was die anderen Bewohner dazu sagen.

Echt, hol Dir anwaltliche Hilfe. Ansonsten läufst Du Gefahr, dass Deine Kündigung grundsätzlich das Papier nicht Wert ist/war, auf dem sie steht und dass Du auf unbestimmte Zeit in der Zahlungspflicht stehst.

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