Mitbewohner und Miete

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tobiornottobee
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohner und Miete

Nachdem die Suche weder hier noch auf Google Ergebnisse brachte, muss ich doch auf diesem Weg fragen. Situation:

Meine Ex- Mitbewohnerin und ich haben unsere Wohnung im April zum 31.7. gekündigt. Sie ist im Mai mit dem Studium fertig geworden und nach England gezogen, hat aber einen Teil ihrer Sachen zurückgelassen, sodass ich ihn beräumen musste. Post für sie kam auch noch in die alte Wohnung, und wir standen auch beide bis zum Schluss im Mietvertrag. Sie ist jetzt der Meinung, dass sie ja für den Juli keine Miete mehr zahlen müsste, weil sie ja die Wohnung nicht mehr genutzt hat. Ich sehe das naturgemäß anders, auch da ich weitgehend alleine die Wohnung vorrichten musste (Streichen und Putzen aller Räume, auch der gemeinsam genutzten, auch wenn das rein rechtlich gesehen vermutlich irrelevant ist). Der eigentliche Grund ist, dass die Kaution auf ihr Konto ging (da dieses das Mietkonto war), wir sie aber effektiv aufgeteilt hatten. Sie ist jetzt der Meinung, dass sie meinen Kautionsanteil behalten kann, da sie ja im Juli die Wohnung "nicht mehr genutzt hat" und entsprechend keine Miete zahlen muss.

Gibt es irgendein Gesetz, in dem die "Nutzung einer Wohnung" als solche festgehalten ist?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 612x hilfreich)

Gemeinsamer Mietvertrag - jeder ist dem anderem seinen Teil schuldig und beide gemeinsam dem Vermieter.

Wie lief das mit der Kaution zu Beginn?

Vorgehensweise: Einschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung (Mietanteil, Kautionsauszahlung, Renovierungsanteil).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17542x hilfreich)

Miete muss man dann zahlen, wenn man einen Mietvertrag hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Mieter die Wohnung auch nutzt. Das ergibt sich aus § 535 Abs. 2 BGB .

Und indirekt ergibt sich das aus § 537 BGB . Der regelt nämlich, dass ein Mieter, der die Wohnung nicht nutzen kann nur dann von der Mietzahlung befreit ist, wenn die Wohnung für ihn auch gar nicht nutzbar wäre weil der Vermieter sie anderweitig nutzt. Im Umkehrschuss heißt das, dass er Miete zahlen muss, wenn er alleine aufgrund von persönlichen Gründen an der Nutzung gehindert ist.

-- Editiert von hh am 18.11.2017 12:19

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129094 Beiträge, 41188x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Vorgehensweise: Einschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung

Einschreiben mit (gerichtsfestem) Zustellnachweis nach England?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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