Mitbewohnerin terror

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pitbandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohnerin terror

Hi Leute! Seit einigen Monaten wohne ich nun mit einer bekannten in einer WG. Alles war ruhig und entspannt am Anfang, bis ich irgendwann den Putzplan halte, der nur von mir eingehalten wird. Nach einer viel zu langen odysee von Problemen und Streit der immer weiter ausgeartet ist, befinden wir uns nun in einem fast-forward in der Gegenwart. Viele Dinge wurden mir geklaut (angefangen bei zucker, mehl, dann aber auch eine Powerbank u.s.w.). Aufgrunddessen habe ich mein ganzes Zeug in mein Zimmer gesperrt solange ich im Urlaub bin (schreibe auch diese Nachricht gerade vom anderen Ende der Welt). Und habe meine Freundin damit beauftragt zu gucken ob nicht irgendwas kaputt ist (meine Zimmertür z.B.) oder meine Möbel die noch im Wohnzimmer stehen. Zuerst waren die Besuche auch von meiner Mitbewohnerin abgesegnet, doch am ersten Tag (noch im Flieger) als ich weg war bekam ich die Nachricht rein:
Wenn deine Freundin noch einmal MEINE Wohnung betritt, ruf ich die Polizei! Das ist Einbruch!
Meine sorge, dass mir Möbel fehlen sobald ich wieder da bin, steigt von Tag zu Tag natürlich mehr. Leider kann ich von hier aus auch nichts dagegen machen!
Wir sind beide Hauptmieter und ich habe meiner Freundin ein Vollrecht für die Wohnung ausgestellt solange ich weg bin (geht aber hauptsächlich um meine Briefe).

Jemand eine Ahnung was man da machen kann, oder bin ich vollkommen aufgeschmissen?

Mfg. Pit

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Du bist nicht in der Nähe Deiner Wohnung - also ist "nichts" nicht ganz fernliegend.

Die Freundin kann zwar alles täglich kontrollieren, aber wenns weg / kaputt ist, ist es halt so. Auch mit Kontrolle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Pitbandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du bist nicht in der Nähe Deiner Wohnung - also ist "nichts" nicht ganz fernliegend.

Die Freundin kann zwar alles täglich kontrollieren, aber wenns weg / kaputt ist, ist es halt so. Auch mit Kontrolle.


Hört sich ja nicht so rosig an... Selbst mit zeitlich begrenzten Vollrecht?
Hab neulich gelesen dass die Entscheidung jemanden rauszuschmeißen von allen Hauptmietern getroffen werden muss, und im Zweifelsfall (also uneinigkeit) es nicht durchgesetzt wird.
Quelle : https://www.frag-einen-anwalt.de/WG-Hausrecht--f300174.html

Evtl. Einfach mal beim örtlichen Revier anrufen und nachfragen wie sie dazu stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Pitbandit):
Wenn deine Freundin noch einmal MEINE Wohnung betritt, ruf ich die Polizei!
Dann weiß deine Freundin doch, was zu tun ist.
Nicht du brauchst beim Revier anrufen (was für ne blöde Idee!), sondern deine Freundin kann mit Vollmacht und Schlüssel ausgestattet in die Wohnung, die Blumen gießen und deine Briefe entnehmen.
Das ist kein Einbruch! Aber mehr sollte sie nicht tun.

Soll die Mitbewohnerin ruhig agieren.
Später kannst du mit ihr selber streiten. Am besten suchst du dir sofort eine andere WG oder Wohnung.
Du kannst ihr anbieten, dass du dich *ergibst*, damit sie mit deiner Kündigung einverstanden ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pitbandit):
Selbst mit zeitlich begrenzten Vollrecht?

Und wie genau soll das die Mitbewohnerin von irgendwelchen Taten abhalten?

Die Freundin wird nur feststellen können "fehlt" oder "ist kaputt".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pitbandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Pitbandit):
Evtl. Einfach mal beim örtlichen Revier anrufen und nachfragen wie sie dazu stehen?


Was haben die mit eurem Kindergartengehabe zu tun?
Die können ja auch nichts dafür, dass du beim kleinsten Problem ans andere Ende der Welt flüchtest.

Beeindruckend, wieviel deine Antwort über dich selbst aussagt. Jedenfalls nicht das Lesen eine deiner Stärken ist.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Pitbandit):
Wenn deine Freundin noch einmal MEINE Wohnung betritt, ruf ich die Polizei!
Dann weiß deine Freundin doch, was zu tun ist.
Nicht du brauchst beim Revier anrufen (was für ne blöde Idee!), sondern deine Freundin kann mit Vollmacht und Schlüssel ausgestattet in die Wohnung, die Blumen gießen und deine Briefe entnehmen.
Das ist kein Einbruch! Aber mehr sollte sie nicht tun.

Soll die Mitbewohnerin ruhig agieren.
Später kannst du mit ihr selber streiten. Am besten suchst du dir sofort eine andere WG oder Wohnung.
Du kannst ihr anbieten, dass du dich *ergibst*, damit sie mit deiner Kündigung einverstanden ist.


Kündigung wird definitiv raus gehen sobald ich wieder in Deutschland bin. Meine Freundin ist nur leider eingeschüchtert weil sie ihr direkt mit einer Anzeige gedroht hat. Man, was für ein Kindergarten, aber da muss ich leider noch die nächsten 3 Monate durch. Vielen Dank schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Pitbandit):
Kündigung wird definitiv raus gehen sobald ich wieder in Deutschland bin.


Was willst Du denn kündigen? Ihr steht gemeinsam im Mietvertrag ... und der Vermieter muss Dich nicht alleine raus lassen.

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#7
 Von 
Pitbandit
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Pitbandit):
Kündigung wird definitiv raus gehen sobald ich wieder in Deutschland bin.


Was willst Du denn kündigen? Ihr steht gemeinsam im Mietvertrag ... und der Vermieter muss Dich nicht alleine raus lassen.


Gemeinsam mit ihr. Mein aktueller Stand ist, dass sie eh ausziehen möchte. Warum auch immer will sie aber die letzten Monate nochmal so schrecklich gestalten, wie nur irgend möglich

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