Mitbewohnerin will ausziehen

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schari
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)
Mitbewohnerin will ausziehen

Hallo,
folgendes Problem.
Unsere Mitbewohnerin hat uns einen zettel geschrieben (voll lächerlich) das sie unseren vermietern gesagt hat sie will ausziehen und denen auch einen Kündigung geschickt hat.
Unsere Vermieter haben aber glaube ich auch keinen Plan wie das Funktioniert die sind schon über 80 und wir die ersten Mieter :-)

Auf jedenfall stehen wir alle 3 als Hauptmieter im Mietvertrag.

Jetzt meine Frage, kann Sie einfach so alleine Kündigen? Kündigungsfrist?
Wir beiden wollen die Wohnung natürlich behalten und würden uns einen neuen Mitbewohner suchen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
jahr20070
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
nein sie kann nicht einfach so kündigen. sie braucht die einwilligung vom vermieter und von euch.
es entstehen euch dann ja auch höhere kosten wenn eine partei auszieht ( mietanteil )

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#3
 Von 
Schari
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

also es war damals mit den vermietern so abgesprochen, wenn einer auszieht übernimmt der rest und kann sich jemand neues suchen, das gibt es jedoch nicht schriftlich.

also müssten wir eigentlich alle 3 zum vermieter und das mit dem absprechen.

könnten wir den darauf bestehen das sie die kündigungsfrsit von 3 monaten einhält?

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#4
 Von 
Schari
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

????

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#5
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn eine einvernehmliche Vertragsänderung erfolgt, gibt es keine Kündigungsfrist.

Aber Ihr könnt natürlich das rechtzeitige Finden eines adäquaten Nachmieters zur Voraussetzung für eine einvernehmliche Vertragsänderung erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schari
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

das mit dem Urteil kapier ich jetzt nicht?!?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Dann aber wieder mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

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