Guten Abend,
ich hätte mal eine Frage zum Thema WG´s und deren Auflösung. Ich beziehe ab dem 1.5.2011 eine neue Wohnung und habe natürlich die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten. Meine Mitbewohnerin wird weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben und ihr Freund zieht dazu. Nun möchte sie aber jetzt schon beginnen sämtliche Aufenthaltsräume, respektive jene Räume die ich auch benutze, wie Küche, Flur und Wohnzimmer, streichen. Da sich jedoch derzeit ausschließlich mein Mobiliar befindet, welches ich damals beim Einzug gestellt habe, bin ich damit jetzt nicht wirklich einverstanden. Zum Einen möchte ich logischerweise nicht, dass etwas an meine Möbel kommt und diese durch die Gegend geschoben werden und zum Anderen haben ich technische Geräte wie eine PS3, Fernseher und Co. die ebenfalls durch ständigen Transport und Staub nicht besser werden. Darüber hinaus würde ich mich persönlich in meinem Wohnumfeld erheblich gestört fühlen, wenn ich bis zum 1.5.2011 dem Geruch von Farbe und dem Schmutz, die eine Renovierung ja nun mal mit sich bringt, ausgesetzt bin. Zudem will sie die Renovierungen nur tagsüber durchführen und mich hier dann wie auf einer Baustelle hausen lassen und abends fährt SIE dann wieder zu ihrem Freund.
Sie jedoch sagt, dass wir nun mal beide im Mietvertrag stehen und sie also auch das Recht hätte ohne mein Einverständnis die Wohnung zu streichen. Ist dem wirklich so? Kann ich nicht irgendwie dagegen vorgehen?
Ich hoffe irgendwer weiß mehr. Lieben Dank im voraus
Characteristic
-- Editiert am 23.03.2011 01:05
-- Editiert am 23.03.2011 01:16
Mitbewohnerin will komplette Wohnung umstreichen!
23. März 2011
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Frage vom 23. März 2011 | 01:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohnerin will komplette Wohnung umstreichen!
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 23. März 2011 | 11:34
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3785x hilfreich)
<I>Sie jedoch sagt, dass wir nun mal beide im Mietvertrag stehen und sie also auch das Recht hätte ohne mein Einverständnis die Wohnung zu streichen.</I>
Deine Mitbewohnerin hat eine amüsante Logik: Wenn der gemeinsame MV ihr diese Recht einräumen würde, dann hättest du umgekehrt ebenso das recht, die Renovierung jetzt zu verweigern.
Ihr müsst euch irgendwie einig werden. Z. B., dass ihr im letzten Monat damit beginnt, die Zimmer nach und nach leer- bzw. umzuräumen, dann kommt jeder dem anderen entgegen.
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#2
Antwort vom 23. März 2011 | 11:48
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 452x hilfreich)
quote:
Meine Mitbewohnerin wird weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben und ihr Freund zieht dazu.
Haben die einen neuen Mietvertrag ab 1.5. ?
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#3
Antwort vom 23. März 2011 | 11:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, es gibt einen neuen ab 1.5.
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