Moin.
Das Mietshaus mit ca. 20 Wohnungen wurde Ende 2023 in Eigentumswohnungen umgewandelt.
Die meisten alten Mieter wohnen noch.
Wir haben nun die Abrechnung fur das Jahr 2024 erhalten.
Hier wird nun ohne Ankündigung mit MEA Miteigentumsanteilen gerechnet außer die 30% Heizkosten Anteil.
Im Mietvertrag steht Abrechnung nach m² Wohnfläche, so wurde es die ganzen Jahre praktiziert.
Ist das zulässig oder sogar ein formeller Fehler?
Gruß aus den Norden
-- Editiert von User am 30. Oktober 2025 08:41
Miteigentumsanteile Betriebskostenabrechnung
30. Oktober 2025
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2025 | 08:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Miteigentumsanteile Betriebskostenabrechnung
#1
Antwort vom 30. Oktober 2025 | 09:01
Von
Status: Beginner (114 Beiträge, 25x hilfreich)
Unter den Eigentümern einer WEG kann nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werden.
Die Eigentümer ggü. ihren Mietern können das aber nicht 1:1 weitergeben (außer wenn im Mietvertrag ausdrücklich so geregelt), sie müssen weiter nach Wohnfläche abrechnen (wenn das so, oder gar nichts, vereinbart wurde).
Heizkosten müssen anteilig nach Verbrauch (50-70%) und der Rest nach Wohnfläche abgerechnet werden, diese Heizkostenverordnung.
#2
Antwort vom 30. Oktober 2025 | 11:03
Von
Status: Unbeschreiblich (49746 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :Im Mietvertrag steht Abrechnung nach m² Wohnfläche, so wurde es die ganzen Jahre praktiziert.
Dann gibt es eine ausdrückliche Vereinbarung und der § 556a Abs. 3 BGB greift daher nicht.
Zitat :Ist das zulässig oder sogar ein formeller Fehler?
Das ist somit nicht zulässig, allerdings nur ein materieller Fehler.
Gibt es zwischen Abrechnung nach Wohnfläche und nach MEA denn überhaupt einen nennenswerten Unterschied? In den meisten Fällen werden die MEA nach der Wohnfläche festgelegt.
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#3
Antwort vom 30. Oktober 2025 | 11:03
Von
Status: Lehrling (1259 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat :Unter den Eigentümern einer WEG kann nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werden.
Das ist der gesetzliche Verteilungsschlüssel in einer WEG. Es kann allerdings auch ein anderer Schlüssel vereinbart oder beschlossen werden.
Zitat :Die Eigentümer ggü. ihren Mietern können das aber nicht 1:1 weitergeben (außer wenn im Mietvertrag ausdrücklich so geregelt), sie müssen weiter nach Wohnfläche abrechnen (wenn das so, oder gar nichts, vereinbart wurde).
Falsch... Der Verteilungsschlüssel der WEG kann verwendet werden, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Für die konkrete Frage bedeutet das, dass eine Umlage nach MEA zulässig ist wenn keine Vereinbarung über die Verteilung nach Wohnfläche gibt.
#4
Antwort vom 30. Oktober 2025 | 11:05
Von
Status: Unbeschreiblich (49746 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :Für die konkrete Frage bedeutet das, dass eine Umlage nach MEA zulässig ist wenn keine Vereinbarung über die Verteilung nach Wohnfläche gibt.
Da es laut Darstellung des Sachverhaltes aber eine Vereinbarung über die Verteilung gibt, ist es nicht zulässig.
#5
Antwort vom 30. Oktober 2025 | 12:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Gibt es zwischen Abrechnung nach Wohnfläche und nach MEA denn überhaupt einen nennenswerten Unterschied? In den meisten Fällen werden die MEA nach der Wohnfläche festgelegt
Der Antei meiner Mietwohnung an der Gesamtwohnfläche ist 5,17%.
Der Miteigentumsanteil beträgt 5,82%.
-- Editiert von User am 30. Oktober 2025 12:58
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