Mitminderung bei Sicherungskasten

5. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitminderung bei Sicherungskasten

Hallo ich habe eine Frage,
ich fange ganz von vorne an und zwar war das wo wir jetzt drin wohnen einmal ein Ganzen Haus, allerdings ist dieses jetzt in insgesamt 4 Parteien aufgeteilt worden wo zumal auch zwei verschiedene Vermieter sind. In der anderen Wohnung bei dem anderen Vermieter sind jetzt die Strom und Wasser zähler und die Heizungsanlage. Unser Haus wurde auch zu einem Zweifamilien Haus gemacht wo nur bei mir in der Wohnung ein Sicherungskasten zu finden ist, dieser ist auch nicht aufgeteilt, heißt wenn in der oberen Wohnung etwas "schief" läuft ist bei mir unten auch kein Strom mehr. Das ist schon sehr oft vorgekommen und vorallem wenn ich nicht Zuhause bin ist es sehr schlecht die wieder rein zu machen.
Vermieter möchte sich nicht drum kümmern und weigert sich etwas zu erneuern geschweige denn zu trennen. Was soll ich da machen? Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.

Danke schonmal für die Antworten

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Lea1998):
heißt wenn in der oberen Wohnung etwas "schief" läuft ist bei mir unten auch kein Strom mehr.

Es ist recht unglaubwürdig, das der Sicherungskasten nur eine einzige Sicherung enthalten soll ...



Zitat (von Lea1998):
vorallem wenn ich nicht Zuhause bin ist es sehr schlecht die wieder rein zu machen.

Was hindert die anderen Bewohner Deiner Wohnung daran, die wieder rein zu machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist recht unglaubwürdig, das der Sicherungskasten nur eine einzige Sicherung enthalten soll ...


Nein, es sind alle Sicherungen in einem Kasten der bei mir in der Wohnung ist. Also ein ganz normaler Sicherungskasten mit allen Sicherungen und Fi Schaltern in meiner Wohnung. Hier wurde nichts an Sicherungen getrennt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Lea1998):
Nein, es sind alle Sicherungen in einem Kasten der bei mir in der Wohnung ist.

Dann ist das
Zitat (von Lea1998):
wenn in der oberen Wohnung etwas "schief" läuft ist bei mir unten auch kein Strom mehr.

eigentlich nicht möglich, denn dann fliegt ja nur die eine Sicherung für oben raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7225 Beiträge, 1518x hilfreich)

Um es kurz zu machen:
Ich sehe keinen Grund zur Mietminderung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

So eine Elektro-Installation ist natürlich ärgerlich und verständlich, dass man hiergegen vorgehen will.
Mietminderungen können aufgrund von Mängeln oder sonstigen Einschränkungen erfolgen. Bei üblichen Mängeln wie Heizungsausfall gibt es genügend Urteile und Tabellen, auf die man sich berufen kann, um seine Ansprüche geltend zu machen.

In Ihrem Fall handelt es sich allerdings nicht um einen tatsächlichen Mangel, sondern eine Beschaffenheit des Hauses, die - wie mein Vorredner einschätzt - vermutlich hinzunehmen ist.

In einem Zivilverfahren müssten Sie den Schaden beziffern, den Sie als Mietminderung geltend machen wollen und dies wird bei einigen kurzen Stromausfällen in der Regel eher schwierig werden und eine Summe darstellen, die den Aufwand nicht wert ist.

Normalerweise sollte eine Sicherung jedoch nicht einfach so rausfliegen. Wenn dies regelmäßig passiert, könnte ein Defekt vorliegen, der durch den Vermieter behoben werden müsste.
Eine Abstellung von regelmäßig PROTOKOLLIERTEN Stromausfällen könnte verlangt werden.
Eine gerichtliche Durchsetzung dürfte in jedem Fall nicht einfach sein und sollte nur angestrebt werden, sofern das sehr häufige Auftreten eine Unzumutbarkeit offensichtlich erscheinen lässt.

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#6
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Um es kurz zu machen:
Ich sehe keinen Grund zur Mietminderung


Naja wenn ich Mal länger nicht Zuhause bin und zu viel angeschlossen wird an Steckdosen und ja auch von oben wenn dort z.B.Föhn und Waschmaschine gleichzeitig laufen geht bei uns unten die Sicherung raus und der Gefrierschrank Taut z.B. ab. Das hatten wir schon einmal

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#7
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Normalerweise sollte eine Sicherung jedoch nicht einfach so rausfliegen. Wenn dies regelmäßig passiert, könnte ein Defekt vorliegen, der durch den Vermieter behoben werden müsste.



Es ist hier leider sehr kompliziert gemacht. Wir dürfen hier nicht alles auf einmal anmachen. Also wenn wir hier unten 3 Sachen aufeinmal anhaben und die zwei z.B. dann geht eine Sicherung raus. Das ganze Haus wurde auch nur pauschal mit einer extra Tür getrennt also wir hören einander die ganze Zeit reden und alles.

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#8
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Wenn so ein Fall vor das zuständige Amtsgericht geht, wird es sehr schwer sein die Unzumutbarkeit zweifelsfrei zu begründen. Die Gegenseite würde vermutlich alles abstreiten und als bekannte bauliche Gegebenheiten darstellen und das Amtsgericht würde das Ganze vermutlich relativ schnell als "unbegründet" ablehnen, um sich mit dem Fall und den Einzelheiten auch nicht näher beschäftigen zu müssen.
Zivilrechtlich sind Sie in der Beweispflicht und besonders die unteren instanzlichen Gerichte gehen gerne den Weg des geringsten Widerstandes.

Daher wäre hier leider der Rat mit dem Nachbarn treffen und auf die vermutlich bekannte Problematik hinweisen und sich ggf langfristig eine andere Wohnung suchen, schlichtweg weil ein Gerichtsverfahren vermutlich nicht erfolgreich wäre.


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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich halte es durchaus für unzumutbar sich mit dem Nachbarn absprechen zu müssen, wer denn wann seine Mikrowelle anwerfen darf. Die Frage ist halt, ob das von vorneherein so kommuniziert wurde, dass die Stromkreise nicht sauber voneinander getrennt wurden.

Von wem bezieht ihr eigentlich euren Strom (sprich: an wen müsstet ihr die Kündigung richten, wenn ihr und nur ihr beispielsweise euren Strom künftig von Yello oder irgendeinem anderen Stromanbieter beziehen wolltet)?
Oder tritt euer Vermieter euch gegenüber als Stromanbieter auf (hoffentlich darf er das überhaupt)?

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#10
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Von wem bezieht ihr eigentlich euren Strom (sprich: an wen müsstet ihr die Kündigung richten, wenn ihr und nur ihr beispielsweise euren Strom künftig von Yello oder irgendeinem anderen Stromanbieter beziehen wolltet)?
Oder tritt euer Vermieter euch gegenüber als Stromanbieter auf (hoffentlich darf er das überhaupt)?


Bei uns ist es mit in der Warmmiete drin weil ja zwei Häuser also 4 Wohnungen mit zwei verschiedenen Vermietern über einen Zähler laufen und somit alles nur pi Mal Daumen gerechnet wird.

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#11
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Lea1998):
Bei uns ist es mit in der Warmmiete drin weil ja zwei Häuser also 4 Wohnungen mit zwei verschiedenen Vermietern über einen Zähler laufen und somit alles nur pi Mal Daumen gerechnet wird.


Wie ich es verstanden habe wohnt ihr ein einer Haushälfte die nur als eine Wohneinheit konzipiert ist und die nun vom VM provisorisch in zwei Wohnungen unterteilt und vermietet wird. Der VM will an diesem Zustand nicht ändern, vielleicht weil er eine spätere Nutzung im ursprünglichen Sinne (eine Wohneinheit) plant.

Du bist ja noch auch der "guten" Seite da der Zähler/Sicherungskasten bei dir in der Wohnung ist. Was macht denn dein Nachbar wenn eine Sicherung auslöst und bei dir Niemand zuhause ist?

Gibt es im Mietvertrag irgendwelche Abschnitte die diesen Umstand thematisieren? Z.B. Verpflichtung den Schlüssel für solche Fälle zu hinterlegen?

Ggf. Konnte der Nachbar die Miete minderen wenn hier keine diesbezüglichen Anschnitte in dessen Mietvertrag befinden und der Strom mehr oder weniger regelmäßig wegen der schwach ausgelegten Elektroinstallation ausfällt und es keine Möglichkeit gibt diesen kurzfristig wieder einzuschalten.

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#12
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Wie ich es verstanden habe wohnt ihr ein einer Haushälfte die nur als eine Wohneinheit konzipiert ist und die nun vom VM provisorisch in zwei Wohnungen unterteilt und vermietet wird. Der VM will an diesem Zustand nicht ändern, vielleicht weil er eine spätere Nutzung im ursprünglichen Sinne (eine Wohneinheit) plant.

Du bist ja noch auch der "guten" Seite da der Zähler/Sicherungskasten bei dir in der Wohnung ist. Was macht denn dein Nachbar wenn eine Sicherung auslöst und bei dir Niemand zuhause ist?




Leider möchte unsere Vermieterin es ganz normal mit zwei Parteien vermieten. Sie kannte sich mit vermuten noch nicht aus und meinte zu mir die Sicherungen werden getrennt. Das ganze ist allerdings schon fast 2 Jahre her. Sie möchte ihre Haushälfe komplett an Ukrainer vermieten was sie oben schon gemacht hat. Und mich möchte sie hier rausekeln mit Miete erhöhen etc.

Wenn keiner Zuhause ist, habe ich ja auch das Problem die Leitungen sind so komisch, dass bei mir dann auch was ausfällt. Ich konnte schon einmal meinen ganzen Gefrierschrankinhalt wegschmeißen, weil dieser aufgetaut war als Sicherungen rausgewesen sind.
Sie weigert sich Patu und die Ukrainer haben sich schon beim Landkreis beschwert, die sind ja für die zuständig aber da meine unsere Vermieterin nur es sei alles in Ordnung mit der Stromversorgung etc.

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#13
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Sofern die Vermieterin vor Vermietung eine Trennung NACHWEISLICH zugesagt hat, könnte diese - je nach Mietvertrag - ggf. verlangt werden. Jedoch sind Sie auch hier für eine solche Vereinbarung in der Beweispflicht.

@Kallandok: Wenn du überspitzt darstellst, dass man sich bei normaler Stromnutzung immer mit dem Nachbarn absprechen müsste, wäre dies natürlich unzumutbar. Aber dies ist in hier ja nicht der Fall.
Das Problem ist hier schlichtweg die Praxis vor Gericht. Die Klägerin is in der Beweispflicht und insbesondere Richer der unteren Gericht lehnen sehr gerne ab, ohne die Angelegenheit näher zu prüfen oder konkrete Hinweise zu geben, wann genau sie eine Unzumutbarkeit in diesem konkreten Fall als gegeben sehen würden und welcher Hinweise der Klägerin ausreichend wären.

Die Nachbarn hätten da erheblich bessere Chancen:
Beispiel: Aufgrund normaler Nutzung (z.B. Mikrowelle) fällt der Strom aus. Sie sind eine Woche nicht in der Wohnung / erreichbar. Hierdurch würde ein echter Mangel entstehen, der nicht mehr von der Gegenseitig in den Lästigkeitsbereich gerückt werden könnte. Wenn sich so eine Situation dann nochmal wiederholt, wäre ein Anspruch auf eine dauerhafte Behebung des Mangels wahrscheinlich gerechtfertigt. Dies aber wie gesagt eher aus Sicht der Nachbarn, zumal diese den Mangel sofort anzeigen könnten und den Vermieter während des Ausfalls mehrmals zum Handeln auffordern könnten.

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#14
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Sofern die Vermieterin vor Vermietung eine Trennung NACHWEISLICH zugesagt hat, könnte diese - je nach Mietvertrag - ggf. verlangt werden. Jedoch sind Sie auch hier für eine solche Vereinbarung in der Beweispflicht.


Achso okey, leider hatte sie dieses nur Mündlich gesagt gehabt und somit habe ich keine Beweise. Dann lassen wir das ganze einfach jetzt wie es ist und gut ist. Ich bedanke mir für die Hilfen

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32198 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Lea1998):
Vermieter möchte sich nicht drum kümmern und weigert sich etwas zu erneuern geschweige denn zu trennen.
Was hast du wann und wie der Vermieterin geschrieben?
Wenn der Stromverbrauch für Haushaltsenergie in deiner Warmmiete enthalten ist, dann dürftest du mE die Miete mindern. Die Mieter oben auch, wenn in deren Warmmiete auch der Stromverbrauch enthalten ist. Ob der Landkreis für die Ukrainer die Miete mindert, kann dir egal sein.
Die Situation wäre uU mit Heizungsausfall oder Wasserausfall zu vergleichen.

Die Vermieterin hat sicherzustellen, dass die Mieter in ihrer Wohnung unabhängig voneinander Strom verbrauchen können (ohne zu fragen, ob der obere Mieter gerade den Backofen+Fön+x Stromverbraucher nutzt.)

Zitat (von Lea1998):
Das ganze ist allerdings schon fast 2 Jahre her.
Vor 2 Jahren hast du sie mal gefragt und da hat sie gesagt, dass es getrennt wird?--->Und in den 2 Jahren?---Was hast du seitdem gegenüber der Vermieterin versucht?
Wie weigert sie sich denn?

Zitat (von Lea1998):
Das ganze Haus wurde auch nur pauschal mit einer extra Tür getrennt also wir hören einander die ganze Zeit reden und alles.
Was du zu den 4 Wohnungen beschreibst--- ist Pfusch. Nicht nur bei Strom und Wohnungstrennwand.
Bist du nach der Aufteilung in 4 Whg. dort eingezogen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Lea1998
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hast du wann und wie der Vermieterin geschrieben?
Wenn der Stromverbrauch für Haushaltsenergie in deiner Warmmiete enthalten ist, dann dürftest du mE die Miete mindern. Die Mieter oben auch, wenn in deren Warmmiete auch der Stromverbrauch enthalten ist. Ob der Landkreis für die Ukrainer die Miete mindert, kann dir egal sein.
Die Situation wäre uU mit Heizungsausfall oder Wasserausfall zu vergleichen.


Ja der Stromverbrauch ist in der Miete mit drin also warm Miete, da alles komplett über einen Zähler läuft also Strom und Wasser kann das ja nicht nachgeschaut werden wer hier wie viel Strom/ Wasser verbraucht.
Vor kurzem habe ich eine Mietserhöhung bekommen, weil ich eine Tochter bekommen habe. Die Mietsteigerung über 23% damit bin ich schon zum Anwalt und er meinte auch es sei nicht rechtens, weil auch unter anderem keine Nachweise aufgelistet waren

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32198 Beiträge, 5658x hilfreich)

Wenn du schon einen Anwalt hast, dann frag ihn doch, ob du die Miete mindern kannst.
Hast du ihn denn wegen des alten Stromzählerproblems/Sicherungskasten nicht auch gleich gefragt?

Hat der Anwalt dir gesagt, dass du die höhere Miete zunächst noch nicht bezahlen musst?
Hast du der Vermieterin geschrieben, dass ohne Nachweise/Begründung der Mieterhöhung noch nicht mehr bezahlt wird? Oder hat der Anwalt das gemacht?

Ein Kind bekommen zu haben... nur das allein ist kein gültiger Grund.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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