Mitnahme Einbauküche bei Auszug

18. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Laura03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitnahme Einbauküche bei Auszug

Hallo zusammen,

hoffe ich kann hier eine Auskunft auf meine Frage finden:

Ich habe letztes Jahr beim Einzug in meine jetzige Wohnung von den Vormietern eine Einbauküche käuflich erworben. Also die Küche wurde nicht mit vermietet, sondern ich habe sie direkt von den Vormietern gekauft.

Jetzt muss ich allerdings schon wieder umziehen und würde die Küche gerne mitnehmen, allerdings haben die Vermieter etwas dagegen.

Habe jetzt auch die Vermietungsanzeige der Wohnung im Internet gefunden, mit Bild von der Küche und der Aussage, dass die Küche von den zukünftigen Mietern entweder gekauft oder angemietet (heisst wohl die Vermieter kaufen sie mir ab) werden kann. Das ist allerdings in keinster Weise mit mir abgesprochen, denn ich möchte schliesslich die Küche mitnehmen.

Bevor ich jetzt die Vermieter anrufe um das erneut zu klären, wollte ich mich rückversichern inwieweit ich im Recht bin.

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!

Viele Grüße



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-- Editiert am 18.09.2010 09:52

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Warum willst Du sie denn auf keinen Fall verkaufen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

Du hast die Küche vom Vormieter gekauft, sie ist DEIN Eigentum und natürlich darfst du sie mitnehmen und musst sie weder an den Vermieter, noch an den Nachmieter verkaufen.

quote:
Warum willst Du sie denn auf keinen Fall verkaufen ?


Das ist vollkommen egal und deine ganz private Entscheidung!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Das ist vollkommen egal

Wie egal das ist, wird sich erst herausstellen, wenn Laura das Ding ausgebaut, transportiert und irgendwo anders wieder aufgebaut hat.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Laura03

quote:
Ich habe letztes Jahr beim Einzug in meine jetzige Wohnung von den Vormietern eine Einbauküche käuflich erworben......
.....und würde die Küche gerne mitnehmen, allerdings haben die Vermieter etwas dagegen.


Grundsätzlich darf der Mieter all seine Einrichtungsgegenstände ausbauen und mitnehmen wie seine Möbel auch.
Allerdings, und das scheint hier der springende Punkt zu sein, der Mieter muss bei Mietnahme der Küche den ursprünglichen Zustand, also vor Einbau dieser Küche, wieder herstellen.

Etwas Lesestoff zum Thema hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbaukueche.htm
und zur Rückbaupflicht:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 18.09.2010 12:36

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Da der Mieter hier nichts selbst eingebaut hat, kann ich auch keine Rückbaupflicht erkennen. Umbaumaßnahmen, die der Vormieter durchgeführt hat, sind dem aktuellen Mieter nicht anzulasten.

Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass Du die Küche in der Wohnung belässt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da der Mieter hier nichts selbst eingebaut hat, kann ich auch keine Rückbaupflicht erkennen. .. Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass Du die Küche in der Wohnung belässt.
<hr size=1 noshade>

Der Anspruch, die Küche wieder mitnehmen zu dürfen, ergibt sich aus dem Mietrecht, § 539 BGB .: "Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat." Na ja, gehen wir mal dvon aus, das er das durch den Kauf der Küche getan hat: Dann ist der Mieter aber so gestellt, als ob er sie eingebaut hätte!
Zusätulich gibt es auch noch § 258 BGB . Der spricht davon, dass derjenige, der ein Wegnahmerecht hat, "die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen" hat. Es ist also egal, wer die Küche eingebaut hat, sondern es ist entscheidend, wer sie ausbaut.
Das ist übrigens auch gut so, denn sonst hätte der Vermieter beim Mieterwechsel vermutlich darauf bestanden, dass die Küche vom Vormieter abgebaut und der Raum renoviert wird, nur damit die Küche genau so wieder aufgebaut werden kann. Das tut so einer Küche halt auch nicht gut.

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