Mitnahme einer Einbauküche in einer Mietwohnung

9. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
TheSnake
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitnahme einer Einbauküche in einer Mietwohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage wegen einen Rechtsanspruch auf meine Einbauküche in einer Mietwohnung.

Da ein Umzug in eine neue Wohnung ansteht und es in der momentanen Wohnung die vor 1 1/2 Jahren bezogen wurde eine einfache Einbauküche mit verspātung eingesetzt wurde, aber diese nicht im Mietvertrag vermerkt wurde und es anscheinend auch kein Protokoll gibt wie die Sachlage ist.

Außerdem ist es so das es mündlich vereint wurde das diese Küche mit erhöhten Mietkosten abbezahlt werden soll so das sich diese dann in meine Besitz ist, aber dann gesagt wurde das es sich erledigt hat und auch keine Mehrkosten zustande kam.

Da sich die Hausverwaltung auch noch zwischenzeitlich gewechselt hat Wiese man nicht was die Sachlage ist.

Kann ich nun diese Küche ohne bedenken weitergeben oder muss ich diese in der Wohnung stehen lassen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Die Sachverhaltsschilderung ist alles andere als klar.

Dass die Einbauküche nicht im Mietvertrag vermerkt ist, besagt zunächst mal nichts.
Auch, dass:

Zitat:
Außerdem ist es so das es mündlich vereint wurde das diese Küche mit erhöhten Mietkosten abbezahlt werden soll

nicht, denn natürlich wäre eine höhere Mieter zu zahlen, wenn das Mietobjekt um eine Einbauküche ergänzt wird.
Gibt es für den zweck der höheren Mietzahlung eine Unterlage ? wurde überhaupt mehr Miete gezahlt ?
Da
Zitat:
aber dann gesagt wurde das es sich erledigt hat

Was soll denn dieses jetzt heißen:
Zitat:
und auch keine Mehrkosten zustande kam.


Klingt alles eher so, dass die Einbauküche nicht gekauft wurde und in der Wohnung bleiben muss !

-- Editiert von Spezi-2 am 09.03.2016 17:33

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
TheSnake
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist gibt keine Unterlagen dazu und kein vermerk
Es würde alles mündlich am Telefon besprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von TheSnake):
Außerdem ist es so das es mündlich vereint wurde das diese Küche mit erhöhten Mietkosten abbezahlt werden soll so das sich diese dann in meine Besitz ist, aber dann gesagt wurde das es sich erledigt hat und auch keine Mehrkosten zustande kam.

Äh, ist das jetzt wirklich dein Ernst? Der Vermieter bezahlt dir eine Einbauküche und verzichtet sogar darauf, die Miete entsprechend zu erhöhen. Woraus willst du jetzt schließen, dass die Küche in dein Eigentum übergegangen ist?

Zitat (von TheSnake):
Kann ich nun diese Küche ohne bedenken weitergeben oder muss ich diese in der Wohnung stehen lassen?

Nur mal so Ansatz: Der Vermieter kann vermutlich problemlos beweisen, dass er die Küche gekauft hat. Du kannst nicht beweisen, dass er dir die Küche geschenkt hat. Da drängen sich schon irgendwie große Bedenken auf, wenn du sie einfach mitnimmst oder sogar weiterverkaufst.

Du könntest den Vermieter (nicht die Hausverwaltung) natürlich einfach fragen, ob er dir die Küche geschenkt hat. Aber ich vermute mal, du kennst seine Antwort und versuchst hier irgendwie aus dem Wechsel der Hausverwaltung Profit zu schlagen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Beihilfe möchten wir hier nicht leisten.

Deine Skrupel musst Du Dir schon selbst nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39809x hilfreich)

Wie nennt man das nochmal wenn man fremdes Eigentum unbefugt mitnimmt?
Komme gerade nicht drauf, aber egal, Staatsanwalt und Richter wissen das bestimmt ...
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Das die Küche in Deinem Besitz ist heißt nicht das sie Dein Eigentum ist das Du bei Auszug mitnehmen darfst.

Die 2 Begriffe solltest Du mal im Duden oder bei Wikipedia nachschlagen

-- Editiert von Anitari am 09.04.2016 08:09

-- Editiert von Anitari am 09.04.2016 08:10

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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