Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage wegen einen Rechtsanspruch auf meine Einbauküche in einer Mietwohnung.
Da ein Umzug in eine neue Wohnung ansteht und es in der momentanen Wohnung die vor 1 1/2 Jahren bezogen wurde eine einfache Einbauküche mit verspātung eingesetzt wurde, aber diese nicht im Mietvertrag vermerkt wurde und es anscheinend auch kein Protokoll gibt wie die Sachlage ist.
Außerdem ist es so das es mündlich vereint wurde das diese Küche mit erhöhten Mietkosten abbezahlt werden soll so das sich diese dann in meine Besitz ist, aber dann gesagt wurde das es sich erledigt hat und auch keine Mehrkosten zustande kam.
Da sich die Hausverwaltung auch noch zwischenzeitlich gewechselt hat Wiese man nicht was die Sachlage ist.
Kann ich nun diese Küche ohne bedenken weitergeben oder muss ich diese in der Wohnung stehen lassen?
Mitnahme einer Einbauküche in einer Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Sachverhaltsschilderung ist alles andere als klar.
Dass die Einbauküche nicht im Mietvertrag vermerkt ist, besagt zunächst mal nichts.
Auch, dass:
Zitat:Außerdem ist es so das es mündlich vereint wurde das diese Küche mit erhöhten Mietkosten abbezahlt werden soll
nicht, denn natürlich wäre eine höhere Mieter zu zahlen, wenn das Mietobjekt um eine Einbauküche ergänzt wird.
Gibt es für den zweck der höheren Mietzahlung eine Unterlage ? wurde überhaupt mehr Miete gezahlt ?
Da
Zitat:aber dann gesagt wurde das es sich erledigt hat
Was soll denn dieses jetzt heißen:
Zitat:und auch keine Mehrkosten zustande kam.
Klingt alles eher so, dass die Einbauküche nicht gekauft wurde und in der Wohnung bleiben muss !
-- Editiert von Spezi-2 am 09.03.2016 17:33
Ist gibt keine Unterlagen dazu und kein vermerk
Es würde alles mündlich am Telefon besprochen.
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ZitatAußerdem ist es so das es mündlich vereint wurde das diese Küche mit erhöhten Mietkosten abbezahlt werden soll so das sich diese dann in meine Besitz ist, aber dann gesagt wurde das es sich erledigt hat und auch keine Mehrkosten zustande kam. :
Äh, ist das jetzt wirklich dein Ernst? Der Vermieter bezahlt dir eine Einbauküche und verzichtet sogar darauf, die Miete entsprechend zu erhöhen. Woraus willst du jetzt schließen, dass die Küche in dein Eigentum übergegangen ist?
ZitatKann ich nun diese Küche ohne bedenken weitergeben oder muss ich diese in der Wohnung stehen lassen? :
Nur mal so Ansatz: Der Vermieter kann vermutlich problemlos beweisen, dass er die Küche gekauft hat. Du kannst nicht beweisen, dass er dir die Küche geschenkt hat. Da drängen sich schon irgendwie große Bedenken auf, wenn du sie einfach mitnimmst oder sogar weiterverkaufst.
Du könntest den Vermieter (nicht die Hausverwaltung) natürlich einfach fragen, ob er dir die Küche geschenkt hat. Aber ich vermute mal, du kennst seine Antwort und versuchst hier irgendwie aus dem Wechsel der Hausverwaltung Profit zu schlagen...
Beihilfe möchten wir hier nicht leisten.
Deine Skrupel musst Du Dir schon selbst nehmen.
Wie nennt man das nochmal wenn man fremdes Eigentum unbefugt mitnimmt?
Komme gerade nicht drauf, aber egal, Staatsanwalt und Richter wissen das bestimmt ...
Das die Küche in Deinem Besitz ist heißt nicht das sie Dein Eigentum ist das Du bei Auszug mitnehmen darfst.
Die 2 Begriffe solltest Du mal im Duden oder bei Wikipedia nachschlagen
-- Editiert von Anitari am 09.04.2016 08:09
-- Editiert von Anitari am 09.04.2016 08:10
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