Mittagsruhe

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)
Mittagsruhe

Ist die allgemeine Mittagsruhe nur fürs Wochenende veranschlagt oder auch von Montag bis Freitag einzuhalten? Wir haben einen störenden Nachbarn ohne Arbeit der JEDEN Tag laut in dieser zeit Musik hört.

-----------------
"Carpe diem!"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Da musst du in die regionalen Gesetze oder Verordnungen reinschauen, wie das bei dir geregelt ist. Und in deine Hausordnung.

-----------------
"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Guten Morgen,
zum Thema ein Zitat aus dem Mietrechtslexikon:

quote:<hr size=1 noshade>Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98 ).
Man bezeichnet dies als den privatrechtlichen Immissionsschutz ( § 906 BGB ). Gegen den jeweiligen Verursacher stehen sowohl dem Eigentümer/Vermieter als auch dem Mieter Abwehransprüche gegen den Verursacher zu (§§ 862 , 907 , 1004 BGB ). Es empfiehlt sich, sich in Fällen einer Beeinträchtigung bei dem Verursacher schriftlich zu beschweren, wobei er gleichzeitig zur Unterlassung aufgefordert werden sollte. Bringt dies keine Abhilfe empfiehlt es sich dem Vermieter durch eine ensprechende Beschwerde Mitteilung zu machen und Ihn aufzufordern, gegen den Verursacher vorzugehen, um so Abhilfe zu schaffen. Der Vermieter hat durch das Mietrecht weitergehende rechtliche Möglichkeiten, denn nur er kann die Wohnung des Verursachers bei entsprechenden Beschwerden der Mitmieter kündigen. <hr size=1 noshade>


Gruß
Karakorum



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Danke lieber Karakorum, das hilft schon, aber leider handelt es sich bei dem Verursacher um einen Eigewntümer

-----------------
"Carpe diem!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)




Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft ( dann wohnst du in einer privaten Wohnung oder bist selbst der Eingentümer ? )? Oder um den einzigen Eigentümer?
Vielleicht bringt aber auch ein persönliches Gespräch etwas in Gang; diese ist immer vorzuziehen, das solche Streitereien extrem belastend für alle Parteien sind und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Bei Eigentümergemeinschaft:
Beim Verursacher nachweislich schriftlich beschweren und auf Unterlassung bestehen. Falls das nicht klappt, wende dich an deinen VM, dass er etwas unternimmt. Der muß sich dann nachweislich an den anderen Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft wenden, um das Problem zu lösen. Letzte Möglichkeit Mietminderung.Immer Fristen setzen.
Bei einem - vermietenden -Eigentümer/Verursacher:
Beim Verursacher/VM nachweislich schriftlich beschweren und auf Unterlassung bestehen. Ist aber immer ein zweischneidiges Schwert...Androhung bzw. Vollzug der Mietminderung.Immer Fristen setzen.

Wichtig: Protokoll führen und Zeugen suchen, die das bestätigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Es handekt sich hier um eine Eigentümergemeinschaft, der Störer ist Eigentümer und ich auch. Die über ihm wohnt (Mieterin), ist am leidtragendsten. Sie hat schon bei ihm geklingelt und geklopft, er macht nicht auf. Briefe nimmt er nicht an oder schreddert sie gleich. Ein Protokoll wird geführt, von der Mieterin und auch von mir. Der Wohnungsverwaltung sind da auch ja irgendwann die Hände gebunden...

-----------------
"Carpe diem!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marco_Martini
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Mittagsruhe ist normalerweise in der Hausordnung geregelt.
Bei mir z.B. werktags von 12:00 - 15:00 Uhr.
Also Montag bis einschl. Samstag.
Sonntagsruhe wurde gesondert geregelt.
Grüße!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Nee, hab nochmal im Mietvertrag nachgeschaut: alle Tage von 13.00 bis 15.00 Uhr, aber das ist son allgemeines Ding... Bei dir von Monag bis Samstag 12.00 bis15.00 Uhr und sonntags vielleicht ganztags kein Lärm hört sich auch nicht übel an, sehr umsichtig!!!

-----------------
"Carpe diem!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:<hr size=1 noshade>der Störer ist Eigentümer und ich auch. <hr size=1 noshade>


Damit entfallen natürlich die rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlichen des weiteren Vorgehens gegen den Verursacher im Hinblick auf die Kündigung eines Mieters.

Ich denke im geschilderten Fall kommt § 1004 BGB zur Anwendung:

quote:<hr size=1 noshade>Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen <hr size=1 noshade>
.

Gruß
Karakorum

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

ja das strebe ich auch an, aber eigentlich auch schade um die Belastung der Rechtsschutzversicherung wegen so einer Nichtigkeit. Der Störer hatte keine guten Vorsätze fürs neue Jahr ;-)) schauen wir mal, DANKE DIR!!!

-----------------
"Carpe diem!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Da könnten regelmäßige Anrufe beim Ordnungsamt / der Polizei hilfreich sein.

Im allgemeninen sind die Ruhezeiten in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Frag mal beim Ordnungsamt deiner Stadt nach, die müssten entsprechende Unterlagen haben.

Ansonsten bleibt nur die Unterlassungsklage. Protokolle vom Ordnungsamt / der Polizei sind gut geeignet die eigenen Protkolle zu unterstützen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.092 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen