Mitten im Umzug (jedoch 2 Wochen) Gegenstände aus Treppenhaus wegräumen

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go496931-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitten im Umzug (jedoch 2 Wochen) Gegenstände aus Treppenhaus wegräumen

Hallo,

Wir sind vor zwei Wochen umgezogen. Nun platzt die Wohnung aus allen Nähten, bevor man in der Lage ist, Gegenstände wegzuräumen. Aus diesem Grund stehen auch noch Gegenstände im Treppenhaus, die Wege sind jedoch frei. Der Vermieter sagte nun, wir möchten gerne unsere Gegenstände aus dem Treppenhaus entfernen, da wir ja seit zwei Wochen eingezogen sind.
Selbstverständlich haben wir das vor, doch würde uns interessieren, wo geschrieben steht, wie lange ein Umzug dauern darf.
Eine weitere Frage stellte sich aufgrund der vorangegangenen Situation: Wir sind fünf Mieter im Haus, der Vermieter wohnt in einem anderen Haus. Wie konnte er sehen, dass wir noch Gegenstände im Flur/Treppenhaus stehen haben und ist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten?

Vielen Dank,
Florian

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von go496931-22):
Wie konnte er sehen, dass wir noch Gegenstände im Flur/Treppenhaus stehen haben und ist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten?


Natürlich ist es dem Vermieter erlaubt sein Eigentum zu betreten. Nur die vermieteten Wohnungen darf er nicht betreten ohne Erlaubnis der Mieter.

Zitat (von go496931-22):
Aus diesem Grund stehen auch noch Gegenstände im Treppenhaus, die Wege sind jedoch frei.


Das der Weg frei ist spielt keine Rolle. Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache.

Zitat (von go496931-22):
doch würde uns interessieren, wo geschrieben steht, wie lange ein Umzug dauern darf.


Nirgends. Du kannst monatelang umziehen. Nur eben nicht Räume/Flächen in Beschlag nehmen die Du nicht gemietet hast.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von go496931-22):
ist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten?

Das ist jetzt nicht ernst gemeint und wahrscheinlich den hohen Temperaturen geschuldet, oder?
Zitat (von go496931-22):
wo geschrieben steht, wie lange ein Umzug dauern darf.

Bis zum Sanktnimmerleinstag und noch 3 Tage weiter, solange nichts mehr im Treppenhaus zwischengelagert wird.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Treppenhaus = Flucht und Rettungsweg.

Der Vermieter könnte hier recht kurzfristig alles räumen und einlagern lassen und zwar auf Kosten des Mieters.



Zitat (von go496931-22):
Wir sind vor zwei Wochen umgezogen. Nun platzt die Wohnung aus allen Nähten, bevor man in der Lage ist, Gegenstände wegzuräumen.

Das man suboptimal organisiert ist, ist hier nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von go496931-22):
. Der Vermieter sagte nun, wir möchten gerne unsere Gegenstände aus dem Treppenhaus entfernen, da wir ja seit zwei Wochen eingezogen sind.


Was ihr gutes Recht wäre ... da:

Zitat (von Harry van Sell):
Treppenhaus = Flucht und Rettungsweg.


Zitat (von go496931-22):
Wie konnte er sehen, dass wir noch Gegenstände im Flur/Treppenhaus stehen haben und ist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten?


Er darf das Haus betreten so oft er möchte, ist doch seins :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Er darf das Haus betreten so oft er möchte, ist doch seins

Genau.

Im übrigen könnten das auch Nachbarn dem Vermieter mitgeteilt haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go496931-22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ok. thx. gerade auch quer-recherchiert:

Mietwohnung = Hausrecht des Mieters in der Wohnung
Gemeinschaftsräume (Flur, Keller, Garten...) = Hausrecht des Vermieters

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.010 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen