Hallo,
Wir sind vor zwei Wochen umgezogen. Nun platzt die Wohnung aus allen Nähten, bevor man in der Lage ist, Gegenstände wegzuräumen. Aus diesem Grund stehen auch noch Gegenstände im Treppenhaus, die Wege sind jedoch frei. Der Vermieter sagte nun, wir möchten gerne unsere Gegenstände aus dem Treppenhaus entfernen, da wir ja seit zwei Wochen eingezogen sind.
Selbstverständlich haben wir das vor, doch würde uns interessieren, wo geschrieben steht, wie lange ein Umzug dauern darf.
Eine weitere Frage stellte sich aufgrund der vorangegangenen Situation: Wir sind fünf Mieter im Haus, der Vermieter wohnt in einem anderen Haus. Wie konnte er sehen, dass wir noch Gegenstände im Flur/Treppenhaus stehen haben und ist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten?
Vielen Dank,
Florian
Mitten im Umzug (jedoch 2 Wochen) Gegenstände aus Treppenhaus wegräumen
4. August 2018
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Frage vom 4. August 2018 | 14:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitten im Umzug (jedoch 2 Wochen) Gegenstände aus Treppenhaus wegräumen
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#1
Antwort vom 4. August 2018 | 14:55
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatWie konnte er sehen, dass wir noch Gegenstände im Flur/Treppenhaus stehen haben und ist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten? :
Natürlich ist es dem Vermieter erlaubt sein Eigentum zu betreten. Nur die vermieteten Wohnungen darf er nicht betreten ohne Erlaubnis der Mieter.
ZitatAus diesem Grund stehen auch noch Gegenstände im Treppenhaus, die Wege sind jedoch frei. :
Das der Weg frei ist spielt keine Rolle. Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache.
Zitatdoch würde uns interessieren, wo geschrieben steht, wie lange ein Umzug dauern darf. :
Nirgends. Du kannst monatelang umziehen. Nur eben nicht Räume/Flächen in Beschlag nehmen die Du nicht gemietet hast.
#2
Antwort vom 4. August 2018 | 15:08
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Zitatist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten? :
Das ist jetzt nicht ernst gemeint und wahrscheinlich den hohen Temperaturen geschuldet, oder?
Zitatwo geschrieben steht, wie lange ein Umzug dauern darf. :
Bis zum Sanktnimmerleinstag und noch 3 Tage weiter, solange nichts mehr im Treppenhaus zwischengelagert wird.
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#3
Antwort vom 4. August 2018 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
Treppenhaus = Flucht und Rettungsweg.
Der Vermieter könnte hier recht kurzfristig alles räumen und einlagern lassen und zwar auf Kosten des Mieters.
ZitatWir sind vor zwei Wochen umgezogen. Nun platzt die Wohnung aus allen Nähten, bevor man in der Lage ist, Gegenstände wegzuräumen. :
Das man suboptimal organisiert ist, ist hier nicht relevant.
#4
Antwort vom 4. August 2018 | 19:08
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat. Der Vermieter sagte nun, wir möchten gerne unsere Gegenstände aus dem Treppenhaus entfernen, da wir ja seit zwei Wochen eingezogen sind. :
Was ihr gutes Recht wäre ... da:
ZitatTreppenhaus = Flucht und Rettungsweg. :
ZitatWie konnte er sehen, dass wir noch Gegenstände im Flur/Treppenhaus stehen haben und ist es dem Vermieter erlaubt, das Miethaus zu betreten? :
Er darf das Haus betreten so oft er möchte, ist doch seins
#5
Antwort vom 4. August 2018 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatEr darf das Haus betreten so oft er möchte, ist doch seins :
Genau.
Im übrigen könnten das auch Nachbarn dem Vermieter mitgeteilt haben.
#6
Antwort vom 5. August 2018 | 22:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ok. thx. gerade auch quer-recherchiert:
Mietwohnung = Hausrecht des Mieters in der Wohnung
Gemeinschaftsräume (Flur, Keller, Garten...) = Hausrecht des Vermieters
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