Hallo,
folgendes Problem:
Wir haben eine Mietkündigung erhalten. Grund: Eigenbedarf.
Wir haben inzwischen nachweisen können, dass kein Eigenbedarf
vorliegt.
Jetzt versucht die Vermieterin, die über uns wohnt, uns „herauszumobben“.
Türenknallen, herumtrampeln haben wir Ihr schon polizeilich erfolgreich
verbieten lassen.
Jetzt hat Sie dem 14 jährigen Sohn ein Schlagzeug gekauft und lässt diesen
Laut trommeln.
Als ich Sie darauf aufmerksam machte, dass Sie das nicht dürfe ( Info von unserem
RA) und wir Anzeige erstatten würden, sagte Sie: Ihre Anwältin hätte Sie dazu
Ermutigt.
Meine Frage: Darf ein Anwalt seinen Klienten zu einer Ordnungswidrigkeit oder
auch „Straftat“ ( ich bin juristischer Laie) ermuntern?
Dechantreiter
Mobbing
18. Oktober 2007
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Frage vom 18. Oktober 2007 | 13:16
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing
#1
Antwort vom 18. Oktober 2007 | 13:28
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Niemand darf einen anderen zu einer Straftat verleiten. Aber es wäre hier zu klären, ob überhaupt stimmt, was die Nachbarin erzählt und falls ja, ob man es dann beweisen könnte.
Schwierig bis unmöglich.
Aber zur Hausmusik gibt es Regelungen. M. W. sind 1-2 Stunden Hausmusik pro Tag -natürlich außerhalb der Ruhezeiten - zu dulden.
Alternativ könntet ihr auch mit dem Schlagzeugspielen beginnen :-))
#2
Antwort vom 18. Oktober 2007 | 13:32
Von
Status: Junior-Partner (5335 Beiträge, 2089x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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