Mobbing durch Vermieter und Nachbarn

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Mobbing durch Vermieter und Nachbarn

Welche legalen Möglichkeiten gibt es, einem Vermieter das Handwerk zu legen, der direkt und indirekt mobbt. Er hat bereits 2 x gekündigt, ohne rechtmässigen Grund, legt aber jedes Mal Räumungsklage ein und geht durch 2 Instanzen. Auch wenn er verliert, geniesst er den Terror den er damit ausüben kann. Er vergibt einfach den Parkplatz, den man seit 16 Jahren inne hat, an neue Mieter damit die sich gleich von Anfang an mit einem anlegen und verbannt einen auf einen Stellplatz vor einem Zaun der nicht anfahrbar ist. Besucher werden belästigt und beleidigt und wenn kurz allein in der Wohnung bedrängt, den Vermieter reinzulassen. Das Haus ist organisiert wie eine Kaserne, Mieter machen "Meldung" bei jeder Bewegung und wenn z.B. ein Besucher auf dem Balkon (EG) sitzt, taucht der Vermieter auf und pöbelt den Besucher an und untersagt ihm das Konsumieren von Alkohol (in dieser Wohnung war in 16 Jahren noch nie jemand betrunken) nur weil der eine Flasche Bier in der Abendsonne geniesst. Wenn man die Wohnung verlässt oder kommt stehen immer Leute hinter den Gardinen und laufen einem immer "rein zufällig" über den Weg, nicht selten mit ein paar fiesen Bemerkungen und Beleidigungen auf den Lippen. Er hat ungefragt die Kellertür ausgetauscht und jetzt komme ich nicht mehr in meinen Keller. Alle anderen Mieter haben neue Fenster und Haustüren, nur ich nicht. Das ist der reinste Psychoterror und er macht auch vor Zeugen nicht halt, dazu machen die anderen mit. Leider ist meine Erfahrung mit der Justiz die, das alles eingestellt wird. Was kann ich tun wenn ich aus verschiedenen Gründen nicht umziehen kann. Die machen was sie wollen und ich kann nichts dagegen tun. Könnte noch viele fiese Geschichten erzählen, z.B. daß sie auf dem Hausflur verabredet haben mich einer Straftat zu bezichtigen und alle als Zeugen aufzutreten oder mich anonym bei mehreren Behörden wegen Allem Möglichen anzuzeigen. Das ist wie im Faschismus. Wer weiß eine Lösung?? Bitte nicht die des Auszugs, das hilft mir nichts, es muß doch eine Möglichkeit geben solche Machenschaften zu beenden.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Er hat bereits 2 x gekündigt, ohne rechtmässigen Grund, legt aber jedes Mal Räumungsklage ein und geht durch 2 Instanzen.

Das ist kein Mobbing, das ist sein gutes Recht seine (falsche) Meinung auch vor Gericht zu vertreten.



Zitat (von papalagi):
Er vergibt einfach den Parkplatz, den man seit 16 Jahren inne hat,

Und genau der Parkplatz steht auch exakt bezeichnet im Mietverertrag? Oder nur ein Parkplatz?



Zitat (von papalagi):
verbannt einen auf einen Stellplatz vor einem Zaun der nicht anfahrbar ist.

Sofern es nicht am Unwillen oder fahrerischen Unvermögen liegt, wäre das ein Mangel der vom Vermieter zu beseitigen wäre.



Zitat (von papalagi):
Er hat ungefragt die Kellertür ausgetauscht und jetzt komme ich nicht mehr in meinen Keller.

Das wäre ein Mangel der vom Vermieter zu beseitigen wäre.



Zitat (von papalagi):
Alle anderen Mieter haben neue Fenster und Haustüren, nur ich nicht. Das ist der reinste Psychoterror

Nö, das sit einfach nur Pech.
Der Vermieter entscheidet, wo er was erneuern lässt.
Ausnahmen wären eindeutige, nicht vom Mieter verursachte, Defekte an den Fenstern



Zitat (von papalagi):
Wenn man die Wohnung verlässt oder kommt stehen immer Leute hinter den Gardinen und laufen einem immer "rein zufällig" über den Weg, nicht selten mit ein paar fiesen Bemerkungen

Für das Verhalten der Nachbarn ist der Vermieter nicht verantwortlich.



Zitat (von papalagi):
Das ist wie im Faschismus.

Das ist schlicht Stuss. Eventuell mal intensiv mit dem Thema "Faschismus" beschäftigen ...



Zitat (von papalagi):
Wer weiß eine Lösung??

Einfach ignorieren, ein dickeres Fell zulegen.
Und keine willensschwachen Besucher mehr in der Wohnung alleine lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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