Mobbing wegen Vorkaufsrecht! Anderer Mieter will 2Fam.-Haus kaufen, wir sind im Weg.

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
willinimmer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing wegen Vorkaufsrecht! Anderer Mieter will 2Fam.-Haus kaufen, wir sind im Weg.

Hallo,
wir wohnen seit 3 Monaten im 1. OG eines 2-Familienhauses mit Gartenanteil. Die unteren Mieter habe uns in der ersten Woche informiert, dass sie das Haus in nächster Zeit kaufen "werden". Unser Vermieter ist ein liebenswerter, ca. 75jähriger Mann, der das Haus NICHT verkaufen möchte. Allerdings haben die unteren Mieter das Vorkaufsrecht.

Leider bekamen wir von Anfang an das Gefühl, dass sich die unteren Mieter bereits wie die Hausherren fühlen und wir nur "geduldet" sind. Allmählich spitz sich die Situation zu und wir fühlen uns rausgemobbt. Unsere Vormieter wissen von dem selben Spiel zu berichten. Zwischen den Vormietern und den Unteren herrschte Krieg, weil die sich nichts gefallen ließen. Wir haben bisher nur geschluckt, aber jetzt ist das Maß voll.

Die Stimmung ist leider ganz bedrückend. Z. B. obwohl die Unteren eine eigene Terasse zur Südseite haben, halten sie sich vorzugsweise im hinteren Teil des Gemeinschaftsgartens auf, haben auch schon mal auf unserem Teil gegrillt oder standen ohne ersichtlichen Grund auf unserer Terasse. => keine Intimsphäre mehr.

Inzwischen haben wir die gewagten, aber traurigen Theorien:
- dass sie entweder auf den baldigen Tod des Vermieters spekulieren und das Haus im Valle eines Verkaufs nach dessen tod tatsächlich kaufen möchten.
- oder nicht viel besser, dass sie (wie bereits die vorigen) Mieter rausekeln möchten, so lange bis der Vermieter die Scherereien mit Mietern leid ist, und es Ihnen freiwillig verkauft.

Heute steht ein klärendes Gespräch zwischen uns und dem Vermieter an. Wenigstens WIR verstehen uns.

Meine Fragen:
- kann man den unteren Mietern Mobbing vorwerfen und wäre Mobbing ein Kündigungsgrund?
- kann ihnen das Vorkaufsrecht auf das Haus entzogen werden?
- Gilt das Vorkaufsrecht nur für ihre Wohnung, und wird er bei einem Hausverkauf evtl. ungültig (habe ich mal gelesen)

Ich hoffe Ihr könnt mir Tips geben.
Ganz herzlichen Dank!!!

willinimmer

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn der bisherige Eigentümer das Haus nicht verkaufen will, dann ist ein Vorkaufsrecht nichts wert.

Das Vorkaufsrecht verhindert lediglich, dass der Eigentümer das Haus ohne Zustimmung des Vorkaufsrechtinhabers an jemand anderen verkaufen kann.

Insofern besteht wohl ein erhebliches Mißverständnis darüber, was ein Vorkaufsrecht überhaupt bedeutet.

die Unteren eine eigene Terasse zur Südseite haben, halten sie sich vorzugsweise im hinteren Teil des Gemeinschaftsgartens auf,
Dagegen ist doch nichts einzuwenden

haben auch schon mal auf unserem Teil gegrillt oder standen ohne ersichtlichen Grund auf unserer Terasse.
Für so gravierend halte ich das verhalten nun nicht. Aber Ihr könnt den unteren Mietern verbieten, Euren Teil zu betreten und bei Zuwiderhandlung mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch drohen.

kann man den unteren Mietern Mobbing vorwerfen und wäre Mobbing ein Kündigungsgrund?
Die geschilderten Dinge reichen nicht für den Vorwurf des Mobbings und schon gar nicht für eine Kündigung

kann ihnen das Vorkaufsrecht auf das Haus entzogen werden?
Nein

Gilt das Vorkaufsrecht nur für ihre Wohnung,
Ohne Kenntnis des Vertrages kann man das nicht beurteilen.

wird er bei einem Hausverkauf evtl. ungültig
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Drachen2
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
-hh hat recht. Mobbing ist was anderes, da müßt ihr erstmal lesen was so manche Mieter aushalten müssen.
Sich auf die rechtliche Schiene ( Hausfriedensbruch ) begeben bringt in euerem Fall nichts - wird mit Sicherheit wg. Geringfügigkeit eingestellt. Laßt euch mal nicht gleich entmutigen, so einfach ist rausekeln nicht, allerdings sind Nerven und Durchhaltevermögen gefragt.

Gruß Herbert;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gibt es denn überhaupt ein schriftlich vereinbartes Vorkaufsrecht oder woher leiten die Mieter das ab?
Wenn ein Mieter das Verhältnis untereinander sehr beeinträchtigt (und zwar nicht nur subjektiv) gibt es für den Vermieter sicher Sonderkündigungsrechte für das Mietverhältnis auch gegen die unteren Mieter. Selbst wenn die zu Recht ein Vorkaufsrecht hätten, nützt ihnen dass ja nur etwas im Falle eines Verkaufes. Wenn der Vermieter stirbt, heißt das ja noch nicht, dass die Erben verkaufen.

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