Modernisierung Heizung in bewohnter Wohnung

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb298810-4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Modernisierung Heizung in bewohnter Wohnung

Hallo, ich habe ab Mai eine Heizungsstrangsanierung, hat man das Recht auf ein Hotel während der Umbaumaßnahmen oder muss ich mich damit abfinden, das ich die Zeit auf einer Baustelle wohnen muss.
Durch den Staub der bei den Bauarbeiten entsteht muss man ja alles abdecken und müsste das ja zum schlafen immer vom Bett entfernen und morgens wieder rauf machen wenn die Bauarbeiten weiter gehen.

Anbei eine Auflistung was gemacht werden soll.

Allgemeiner Bauablauf:

Der Umfang der geplanten Arbeiten, gliedert sich wie folgt tageweise auf:
zu Pkt. 1)

Tag 1:
Freiklemmen der Steckdosen Strom // TV im Bereich der Heizungsstränge, ggf. Demontage von Küchenzeilen im
Montagebereich, Demontage der vorhandenen Heizkörper und Steigestränge in der gesamten Wohnung. Sofern
notwendig, entfernen der Alttapete an der Fensterfront. Vorläufige Montage der neuen Heizkörper (gleicher Standort
wie bisheriger Heizkörper). Erstellen von Deckendurchbrüchen (Kernlochbohrungen) für den zweiten Heizstrang.

Tag 2:
Weiterführende Rohmontage an der Heizungsanlage (Montage und Dämmung der Steigestränge, Herstellen des
HK-Anschlusses). Versetzen der Steckdosen Strom/ TV im Bereich der Heizungsstränge.

Tag 3-4:
Zwischenabnahme der Leistungen zur Rohinstallation. Schließen der Deckendurchbrüche (Ringspalt), Beginn
der Trockenbauarbeiten (Schachtverkleidung). Abnehmen der neuen Heizkörper für Ausführung der Malerarbeiten an
der Fensterfront.

Tag 5 - 7:
Abschluss der Trockenbauarbeiten, Beginn der Fliesenlegerarbeiten als Ergänzung des Fliesenspiegels in der Küche
an Rohrverkleidung. Beginn Tischlerarbeiten (Anpassen / Montage von Küchenzeilen im Bereich der
Strangverkleidung oder Unterhangdecken).

Tag 8:
Abschluss der Fliesenleger- und Malerarbeiten. Wiedermontage der neuen Heizflächen. Endabnahme der
Leistungen. Ggf. Restleistungen Maler.
Die detaillierten Abläufe in der Taktfolge sind vorbehalten und richten sich spezifisch nach den Montageabläufen der Firmen für
die Ausführung der Arbeiten.
Am Wochenende (Samstag / Sonntag) und Feiertagen werden keine Arbeiten ausgeführt.
Der Beginn der Arbeiten ist täglich auf 7.00 Uhr festgelegt. Bis zum Tag 8 sind jedoch Einschränkungen in der
vollständigen Benutzung der Wohnung vorhanden, zum Wochenende (Freitagabend) kann die Wohnung großflächig
genutzt werden.

Wir möchten Sie zwingend darauf hinweisen, dass Sie den Zutritt zu Ihrer Wohnung (Hinterlegung Schlüssel
bei dem Nachbarn, Übergabe Schlüssel an Firma) sicherstellen! Der genaue Termin, für die Ausführung der
Arbeiten in Ihrer Wohnung, wird Ihnen rechtzeitig vor Baubeginn in einem separaten Schreiben mitgeteilt.
Durch die Arbeiten ist mit Lärm- und Staubbelastung zu rechnen. Wir weisen darauf hin, dass auch Lärmbelastungen
zu erwarten sind, wenn keine Arbeiten direkt in Ihrer Wohnung ausgeführt werden. Des Weiteren weisen wir darauf
hin, dass zusätzlich Schutzmaßnahmen (Abdecken von Möbeln / TV-Geräten 0.ä.) eigenständig zu führen sind.
Dies gilt auch für empfindliche Bodenbeläge (Laminat, Parkett o.ä.). Laufwege werden durch die Ausführungsfirma
zusätzlich ausgelegt.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fb298810-4):
hat man das Recht auf ein Hotel während der Umbaumaßnahmen
Nein. Der Vermieter weist rechtzeitig darauf hin, dass durch die Baumaßnahmen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Er weist auch darauf hin, was der Mieter möglichst zum Schutz vor Staub tun sollte.

Das ist bei Modernisierungs-/Umbaumassnahmen, die voraussichtlich ca. 1 Woche dauern, hinzunehmen.

Es steht dir frei, die Wohnung trotzdem für diese Zeit zu verlassen. Aber nicht auf Kosten des Vermieters.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wobei du selbstverständlich die Miete angemessen mindern kannst für den Zeitraum, in dem die Wohnung nicht voll nutzbar ist. Bei dem Umfang könnten durchaus 50% der Warmmiete angemessen sein - taggenau natürlich.
Also 50% einer Wochemiete. Den Rest deiner gewünschten Hotelkosten müsstest du selbst zahlen, und den Zugang immer noch sicherstellen.

Ach ja: die Kosten für Abdeckplanen (die kosten immerhin ca. 90ct für 6 qm) könntest du ggf. auch abziehen - solltest den Vermieter aber sicherheitshalber vorher fragen, ob er die vielleicht stellt - dann müssen die genügen.

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#3
 Von 
fb298810-4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten, wegen der Mietminderung hatte ich gelesen, das man bei einer energetischen Modernisierung erst ab 3 Monate die Miete mindern kann, wer legt eigentlich fest wie viel Prozent man mindern kann und ob die Wohnung während des Umbaus nicht bewohnbar wäre, gibt es da ein Amt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb298810-4):
wer legt eigentlich fest wie viel Prozent man mindern kann und ob die Wohnung während des Umbaus nicht bewohnbar wäre, gibt es da ein Amt?


Am besten jemand der sich mit sowas auskennt.

Ein Fachanwalt für Mietrecht zum Beispiel.

In welcher Höhe eine Mietminderung angemessen ist kann nur ein Gericht "festlegen".

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Bei einer energetischen Modernisierung stimmt es, dass erst mal kein Recht auf Mietminderung besteht
§536 BGB, Absatz 1a sagt

Zitat:
Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.
Wird denn Endenergie nachhaltig eingespart durch diese (drei Monate vorher ordentlich angekündigte) Maßnahme? Wenn ja, dann sit das richtig: du darfst auch nicht mindern.
Aber vielleicht hast du ja auch schon nachgerechnet, wie viel eine Minderung um 50% auf maximal 8 Tage bedeutet und bist sowieso nicht mehr besonders interessiert?
Falls doch: Die Minderung (der Bruttomiete) soll der Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung entsprechen. Das kann man nicht pauschalisieren.

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Hier eine Übersicht für evtl.Mietminderungen.

https://www.mietrecht.de/miete/mietminderungstabelle.html

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fb298810-4):
das man bei einer energetischen Modernisierung
Nach dem Plan zu urteilen, handelt es sich in den Wohnungen (nur) um den Austauch der Heizkörper und neue Strangleitungen.
Das würde ich nicht unter --energetische--Modernisierung fassen.

Ob es auch eine neue Heizanlage fürs gesamte Haus geben wird, tangiert dich in dieser 1 Woche im Mai nicht.
Damit würde dann aber sicher die energetische Modernisierung zu Recht so genannt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb298810-4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde den Vermieter einfach anschreiben und denn muss ich mal gucken was die anbieten. da steht Zeitraum April bis September, da ein Langes Hochhaus ist mit 11 Etagen und 3 Hausnummern.

habe gerade gefunden, das von Instandsetzungsmaßnahmeb die rede ist.
würde das irgend etwas ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von fb298810-4):
da steht Zeitraum April bis September,
Zitat (von fb298810-4):
ich habe ab Mai eine Heizungsstrangsanierung,
Und für deine Wohnung ist 1 Woche eingeplant.
Zitat (von fb298810-4):
Der genaue Termin, für die Ausführung der Arbeiten in Ihrer Wohnung, wird Ihnen rechtzeitig vor Baubeginn in einem separaten Schreiben mitgeteilt.
Zitat (von fb298810-4):
würde das irgend etwas ändern?
Nein. Sie brauchen 1 Woche . Es ist keine energetische Modernisierung. Es ist Instandsetzung.
Zitat (von fb298810-4):
und denn muss ich mal gucken was die anbieten.
Ja, guck mal.

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