Modernisierung Heizung und Mieterhöhung

18. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
stemak
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 5x hilfreich)
Modernisierung Heizung und Mieterhöhung

Werte 123recht-Gemeinde,

nehmen wir einmal folgenden Fall an:

gemietetes EFH Haus, circa 35 Jahre alt, allgemein guter Zustand.
Zentralheizung, circa 20 Jahre alt, guter, funktionsfähiger und einwandfreier Zustand.

Vermieteranliegen: Modernisierung der Heizung mit deutlichen Energieeinsparungen und höherem Standard als "Normal" (z. B. modernste Pellets-Technik oder ähnlich).

Fiktive Fragen:

1. Kann der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen stellen (und auch "durchsetzen"), welches entweder der "11-Prozent-Regel" entspricht oder zumindest um den Teil, welcher der Differenz zwischen hohem Jetzt-Energieverbrauch und niedrigem Zukunft-Energieverbrauch entspricht?

2. Muß der Vermieter einen Teil selbst tragen (Voraussetzung: Eine Instandhaltung ist nicht erforderlich, da die Heizung einwandfrei funktioniert) oder kann er "alles" umlegen?

Vielen herzlichen Dank für die eine oder andere Rückmeldung zu diesem Fall.

VG

stemak

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

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#2
 Von 
stemak
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Halbgott,

danke erst einmal für die (wenn auch kurze, dafür prägnante ;) ) Beteiligung.

Ich habe den Teil 1 der Antwort (die 11%) leider nicht ganz verstanden :???: .

Also z. B. angenommen, eine moderne Anlage würde 15 Tsd. Euro kosten, davon 11% wären 1650 Euro (also 137,50 Euro/Monat) und eine errechnete Einsparung würde "nur" 90.- Euro pro Monat betragen?
Heißt daß, dass 11 % auch dann "durchgesetzt" werden können, wenn die Einsparung eventuell weniger beträgt als die Mieterhöhung :( ?

Danke nochmals für eine kurze Beteiligung.

Viele Grüße

stemak

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

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#4
 Von 
stemak
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo nochmals,

nun, daß es nicht zum "Null-Spiel" werden muß, dachte ich mir schon (geschweige denn zu einem "Gewinn-Spiel").
Aber kann es denn sein, daß es auch zu einem "Verlust-Spiel", sprich Mehrbelastung werden darf :???: ?

Viele Grüße

stemak

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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