Modernisierung - Mieterhöhung

1. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Modernisierung - Mieterhöhung

Der VM plant diverse Modernisierungsmaßnahmen an seinem Miethaus.

Können die Modernisierungskosten (11% p.a.) an die Mieter umgelegt werden, mit welchen in Mietverträgen die jährlichen automatischen Mieterhöhungen vereinbart sind,
wenn die sonst umlegbare Modernisierungskosten weit höher sind als
die vereinbarte Mieterhöhungen ?



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.10.2010 11:09:33
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Was sollte denn dagegen sprechen ?



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Entweder Staffelmietvertrag oder Modernisierungsmieterhöhung, beides zusammen geht nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Und wieder einmal wurde die Logik mit Füßen getreten.



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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

§ 557a
Staffelmiete.(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

und da noch der ausgeschlossene Paragraf :

§ 559
Mieterhöhung bei Modernisierung.(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

Kann sich eigentlich nur um einen Druckfehler handeln.
:grins:



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