Der VM plant diverse Modernisierungsmaßnahmen an seinem Miethaus.
Können die Modernisierungskosten (11% p.a.) an die Mieter umgelegt werden, mit welchen in Mietverträgen die jährlichen automatischen Mieterhöhungen vereinbart sind,
wenn die sonst umlegbare Modernisierungskosten weit höher sind als
die vereinbarte Mieterhöhungen ?
Modernisierung - Mieterhöhung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Was sollte denn dagegen sprechen ?
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Entweder Staffelmietvertrag oder Modernisierungsmieterhöhung, beides zusammen geht nicht.
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Und wieder einmal wurde die Logik mit Füßen getreten.
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§ 557a
Staffelmiete.(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).
(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
und da noch der ausgeschlossene Paragraf :
§ 559
Mieterhöhung bei Modernisierung.(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
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quote:
Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
Kann sich eigentlich nur um einen Druckfehler handeln.
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