Modernisierung? Mieterhöhung rechtens?

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wohnungsärger_00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Modernisierung? Mieterhöhung rechtens?

Hallo,
folgende Situation:
Wohnung soll ab März modernisiert werden (große Wohnungsgesellschaft) und wir sollen ab März 2017 dann 92,50€ monatlich mehr bezahlen. Es geht um den halben Strassenzug und unser Haus ist das Eckhaus. Somit werden wir auch evtl. für Modernisierungen mitbezahlen, die uns nicht betreffen und das finde ich seltsam.

Konkret soll in unserem Haus/Wohnung folgendes gemacht werden:
- 7 neue Thermo Fenster (wir haben auch jetzt schon Thermofenster die alle heil sind... auf meine Frage, warum die denn ausgetauscht werden sollen kam: das wäre alles im Gesamtpaket der Modernisierung mit drin)
- neue Gastherme (die angeblich weniger Gas verbrauchen soll als unsere jetzige, die aber auch noch nicht alt ist)
- die hintere Hauswand wird gedämmt
- das Dach wird neu gemacht von aussen: Dämmung und neue Ziegel
- im Keller wird der Kanal neu gemacht (ist ein echt altes Kellergemäuer da unten... Altbau). Das ist alles, was uns betrifft.

Bei den Nachbarn unter uns wird noch ein Balkon angebracht. Bei den anderen Häusern werden diese saniert. Wir haben gar keinen. in den anderen Häusern wird der Eingang neu gemacht...

Dazu kommt, das wir hier erst gerade eingezogen sind (Sept. 2015) und dann im Dezember den Brief erhalten udn wir also 1 1/2 Jahre später fast 100€ mehr zahlen müssen. Dafür hätten wir die Wohnung nie genommen.
Wir haben 2 Kinder (8 und 2) und haben weder das Geld noch die Nerven wieder umzuziehen...

Was tun?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Bei Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen muss der Vermieter eine genaue Aufstellung der Kosten für genau diese Wohnung mitliefern. Ist das gemacht worden? Was in anderen Häusern und was im Keller gemacht wird, darf euch nicht tangieren.

Geh mit der Modernisierungsankündigung und der daraus resultierenden Mieterhöhung zu einem Anwalt für Mietrecht. Diese Investition dürfte sich sicherlich bezahlt machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Ich stimme Liane zu. Nur noch zur Ergänzung sei erwähnt, dass Instandsetzungskosten von den Modernisierungskosten abzuziehen sind. Wenn also das Dach eh mal neu gedeckt werden musste, dann wäre die Dämmung eine Modernisierung und die Ziegel nur eine Erhaltungsmaßnahme.

Bei energetischer Modernisierung muss zusätzlich meines Wissens nach nachgewiesen werden, dass auch wirklich Energie eingespart wird. Beim Fensteraustausch muss man sich die Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster anschauen und so feststellen, ob durch die neuen Fenster wirklich Energie gespart wird.

PS: Mietminderungen nach § 536 BGB durch die Bauarbeiten sind bei energetischen Modernisierungen für die Dauer von 3 Monaten ausgeschlossen. Nach 3 Monaten ist eine Mietminderung wieder möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wohnungsärger_00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Bei Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen muss der Vermieter eine genaue Aufstellung der Kosten für genau diese Wohnung mitliefern. Ist das gemacht worden? Was in anderen Häusern und was im Keller gemacht wird, darf euch nicht tangieren.
Nö, das ist natürlich nicht gemacht worden... da es eine große Wohnungsgesellschaft ist, ging ich davon aus, das alles koscher verläuft... wir werden noch schriftlich informiert, wann es genau losgeht, aber was genau unser Haus betrifft, habe ich heute nur mündlich (unter Zeugen) gesagt bekommen und oben aufgelistet. DAS rechtfertigt mMn keine knappen 100€ monatlich... so viel Heizung zahlen wir ja noch nicht mal monatlich. Und die Betriebskosten bleiben ja gleich...
Was kostet so ein Anwalt für Mietrecht? Ich bekomme ALG2, habe also quasi kein Geld... ich war deswegen bei der kostenlosen Rechtsberatung, aber die hat nur gesagt, ich soll nix unterschreiben und sonst kann ich nichts machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Wohnungsärger_00):
Ich bekomme ALG2, habe also quasi kein Geld... ich war deswegen bei der kostenlosen Rechtsberatung,

Dann bitte mit dem letzten Bescheid von der ARGE zum Amtsgericht und dort einen Beratungsschein beantragen. Damit zum Anwalt für Mietrecht und mit einer Zuzahlung von 10,- Euro eine vollwertige Beratung erfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Ohne eine Prüfung der Unterlagen durch einen Fachmann wird es meiner Meinung nach für dich schwierig. Du kannst versuchen, Beratungshilfe zu bekommen. Dann würde dich die Beratung beim Rechtsanwalt 15 Euro kosten. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das funktionieren wird. Beratungshilfe wird meines WIssens nach nur gewährt, wenn es keine anderen Möglichkeiten für dich gibt und ein Rechtsfall bereits eingetreten ist. Ob dies bei einem Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung schon der Fall ist, wird offenbar unterschiedlich bewertet.

Es kann sein, dass die Beratungshilfe erstmal abgelehnt wird. Dann würde ich empfehlen, da noch einmal intensiv nachzuhaken. Bei einer Mieterhöhung wegen Modernsierung ist meines Wissens nach im Gegensatz zu einer normalen Mieterhöhung keine Zustimmung des Mieters notwendig. Bei einer normalen Mieterhöhung könnte man notfalls noch warten, bis der Vermieter Klage auf Zustimmung eingereicht hat. Bei einer Erhöhung wegen Modernisierung ist das glaube ich nicht so. Wenn du da einfach wartest, kommt vielleicht irgendwann eine fristlose Kündigung wegen nicht ausreichender Mietzahlungen. Von daher müsstest du meiner Meinugn nach entweder jetzt gegen die Mieterhöhung wegen Modernisierung vorgehen oder sie zahlen. Damit ist aber bereits jetzt der Bedarf nach einer Anwaltsberatung gegeben und meiner Meinung nach damit auch das Recht auf Beratungshilfe. Zumindest würde ich mal versuchen, so zu argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen