Hallo liebe Forumsteilnehmer,
gerne würde ich Eure Meinung zu folgender Konstellation hören:
Mieter mit befristetem Mietvertrag ( verlängert sich immer automatisch bis auf Widerruf ) wird aufgefordert innerhalb des gleichen Hauses umzuziehen da Modernisierungsmaßnahmen beginnen sollen und jeweils das komplette Stockwerk umfassen sollen. D.h. ein Stockwerk wird geräumt und dann komplett renoviert und modernisiert.
Damit könnte der Mieter ggf. leben, allerdings soll er in eine unrenovierte Wohnung ziehen, dort 12 Wochen wohnen und dann noch einmal in eine andere Wohnung ziehen, diese wäre dann renoviert, allerdings auch nicht die Ausgangswohnung.
Daher stellen sich mehrere Fragen:
a) Ist der Mieter überhaupt verpflichtet umzuziehen ?
b) Muss der Mieter das auch mehrmals hintereinander tun, also in unrenovierte Wohnung und da diese anschließend renoviert wird noch einmal umziehen ?
c) Wer muss den Umzug durchführen bzw. trägt die Kosten dafür ( zB bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens )?
Vielen Dank für Eure Meinungen zu dem Thema.
Grüße, Frank
Modernisierung - Umzug & Kosten ?
Hallo Frank,
wenn Du anschließend immer noch die gleiche Miete zahlen mußt, sei doch froh.
Bei den reinen Umzugsarbeiten wird der Vermieter Dir schon helfen.
Hallo Mortinghale,
danke für deine Antwort.
Die Mieterhöhung wurde bereits im voraus durchgeführt, diese ist jedoch nicht der springende Punkt.
Und bezüglich der Umzugsarbeiten gibts es keinerlei Bestrebungen seitens des Vermieters, daher auch meine Frage.
MfG
Frank
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi Frank,
was heißt
keinerlei Bestrebungen
?
Hat der Vermieter die Mitarbeit abgelehnt ?
Für einen Umzug innerhalb eines Hauses braucht man schließlich kein Umzugsunternehmen; da reichen ein paar kräftige Hände.
zu a) Er ist verpflichtet, die Modernisierungsarbeiten zu dulden und das geht wohl nicht ohne Umzug.
zu b) Wenn seine alte Wohnung fertig renoviert ist, dann zieht er wieder zurück. Warum sollte er zwischendurch noch einmal umziehen?
zu c) Die Kosten trägt der Vermieter, sofern sie angemessen sind (§ 554 Abs. 4 BGB
).
Aber warum wurde die Miete bereits erhöht? Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist erst dann wirksam, wenn die Modernisierung auch durchgeführt wurde, d.h. Du in Deine alte Wohnung zurückziehen kannst.
Die Ankündigung der Mieterhöhung muss natürlich vorher erfolgen.
@hh
Ich habe das nicht so verstanden, daß er überhaupt jemals in seine 'alte' Wohnung zurückkommt.
@mortinghale
Wenn das tatsächlich so ist, dann bringt das weitere Komplikationen mit sich. Zu einem dauerhaften Umzug kann der Fragesteller nicht so einfach gezwungen werden.
Aber die neue Wohnung ist doch viel schöner Die Mieterhöhung hat er schließlich schon hinter sich (wenn sich durch den neuen Vertrag keine Änderung ergibt).
Ich glaube, Frank geht es mehr um den Umzug (und daran wird es der Vermieter nicht scheitern lassen).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten