Die Gesellschaft Vonvonia will im gesamten Hochhaus in allen Wohnungen die Elektro Kabel zu Lichtschalter und Steckdosen erneuern.
Allerdings Aufputz.
Die verlegen auf der Tapete Kabelkanäle zu jeder Lampe, Lichtschalten und Steckdosen.
Diese sind sichtbar und extrem hässlich.
Dies würde meine teueren Tapeten extrem verunstalten.
Ist Stromleitungen als Aufputz zu verlegen rechtlich gesehen so in überhaupt Ordnung?
Kann man sich irgendwie gegen diese Veranstaltungen währen?
Modernisierung: Vermieter will Aufputz die Stromleitung - rechtlich in Ordnung??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDies würde meine teueren Tapeten extrem verunstalten. :
Im Gegensatz zu Unterputzleitungen, wo ja nur Wände aufgeschlitzt werden müssen, da rollt sich die Tapete dann gerne selbstständig rauf und nach Ende der Arbeiten ebenso selbstständig wieder runter?
ZitatIst Stromleitungen als Aufputz zu verlegen rechtlich gesehen so in überhaupt Ordnung? :
Ja sind sie.
Aber evtl. lässt der Eigentümer ja mit sich reden? Biete ihm an die Zusatzkosten für Unterputzverlegung zu tragen, vllt. lässt man sich ja darauf ein.
-- Editiert von Solan196 am 08.05.2021 18:44
ZitatAber evtl. lässt der Eigentümer ja mit sich reden? :
Eigentümer ist Vonvonia.
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Ich kenne die Vonovia. Die lässt meist nicht mit sich reden, weil sie riesig ist und das eben so dort machen will.ZitatEigentümer ist Vonvonia. :
Aber als Modernisierungsmaßnahme hat die Vonovia bzw. die beauftragte HV euch was geschrieben...
WAS genau?
ZitatEigentümer ist Vonvonia. :
Und, die können da alle nicht reden? In unserer Stadt ist Vonovia sehr gut gelitten.
ZitatDie lässt meist nicht mit sich reden, weil sie riesig ist und das eben so dort machen will. :
Du siehst das tatsächlich falsch. Es ist ein großes Unternehmen und muss wirtschaftlich arbeiten. Aber auch ein kleineres Unternehmen oder Einzelvermieter muss wirtschaftlich denken und da ist die Aufputzvariante eben die günstige Alternative, unabhängig vom Vermieter.
@Vike28
Die Leitungen jetzt sind Unterputz, oder sind die auch Aufputz und ihr habt drübertapeziert?
-- Editiert von Solan196 am 08.05.2021 20:13
ZitatAber als Modernisierungsmaßnahme hat die Vonovia bzw. die beauftragte HV euch was geschrieben... :
WAS genau?
Es wurde gar nichts geschrieben.
Es werden derzeit die Rohrleitungen im ganzen Haus erneuertet.
Und im Zuge dessen werden die Badezimmer saniert.
Da darunter sind bauch Elektro arbeiten notwendig.
Diese müssen nach dem neuen Standard ausgeführt werden.
Und sind nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem.
Aufgrund dessen werden in der kompletten Wohnung überall quer durch Kabelkanäle angebracht.
ZitatDie Leitungen jetzt sind Unterputz, oder sind die auch Aufputz und ihr habt drübertapeziert? :
Die Leitungen jetzt sind Unterputz und die Tapete drüber tapezieren.
Die wollen jetzt große Kabelkanäle über die Tapete hängen.
ZitatIn unserer Stadt ist Vonovia sehr gut gelitten. :
https://www.badische-zeitung.de/das-badezimmer-vor-dem-haus
Das ist bei uns im Haus aktuell im Gange.
Ist natürlich unangenehm, aber wie stellst du dir das sonst vor? Bei sowas kann man die Miete mindern, ändert natürlich nichts an den Unannehmlichkeiten. Sicher könnte der VM auch gaaaaanz langsam Wohnung für Wohnung machen, ne ging nicht, ihr hattet ja ein Legionellenproblem und da muss der VM wirklich zügig reagieren, wie hätte man das anders lösen können, wirtschaftlich?
8 Etagen (inkl. EG) 5-6 WE pro Etage, also rd. 48 Whg. Wie stellst du dir vor soll man das sanieren? Jetzt werden gleich andere einfliegen bäh ist nicht das Problem des Mieters, und da haben sie recht, aber der VM hat es jetzt eben so gelöst.
Aufputz ist möglich, ob der VM verpflichtet werden kann Unterptz zu verlegen, weil vorher auch Unterputz war, weiß ich nicht, da werden aber andere kommen die das wissen.
Was ich jedoch weiß, dass eine komplette Neuverlegung Unterputz nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden ist, sondern auch mit einer Unmenge an Schmutz und Lärm, zu dem was eh schon bei euch los ist. Die legen keine "großen" Kabelkanäle, sondern normale Kabelkanäle. Evtl. kannst du deswegen ja dauerhaft die Miete mindern, einfach mal abwarten, was hier noch so geschrieben wird.
-- Editiert von Solan196 am 08.05.2021 21:48
Auch bzw. gerade die Vonovia ist ja eher bekannt dafür, das Geld Ihrer Investoren nicht zum Fenster rauszuschmeissen. Eine sinnvolle Investition ist das jedenfalls nicht - ganz egal wer diese Maßnahme zahlt.
So etwas macht man eigentlich nur wenn die Elektroinstallation unbedingt jetzt erneuert werden muss und die Wohnung für die Durchführung der Unterputz-Verlegung durch Mieter "blockiert" ist.
Denn während die Wände+Decken zwecks Unterputz-Verlegung aufgeschlitzt und wieder zugeputzt werden, lässt sich schlecht in der Wohnung wohnen. Dazu dann noch die Folge-/Begleitarbeiten ... Mieter/Möbel auslagern, Reinigung, neue Tapeten/Anstriche, etc. - also hohe Mehrkosten, wenn die betreffenden Wohnungen aktuell vermietet sind.
Eine Modernisierung ist das in der Gesamtbetrachtung m.E. nicht - allenfalls ein rein technische wobei Verschlechterungen in der Optik/Wohnnutzung/Vermietbarkeit einhergehen.
Wurden denn sachliche/technische Gründe benannt, warum man sich für diese vorsintflutliche Art der Ausführung entschieden hat?
Funktionieren die vorhandenen Elektrische Installationen einwandfrei?
Wurde das Wort "Modernisierung" verwendet?
Eine eindeutige/einheitliche Rechtsprechung scheint es hier nicht zu geben
z.B.
https://community.beck.de/2014/01/17/auf-putz-unter-putz
https://www.frag-einen-anwalt.de/Stromleitung-auf-dem-Putz--f330713.html
Ich tendiere aber auch zu der Meinung das der Vermieter (ohne Not) den vertragsgemäßen Zustand nicht verschlechtern darf.
D.h. mir scheint fraglich, dass hier eine Duldungspflicht des Mieters besteht.
Später geschrieben (das Vorherige hatte ich schon geschrieben, aber noch nicht abgeschickt):
Der Artikel lässt sich leider nicht komplett lesen - aber auch deine Ergänzungen erklären schon vieles.
Klingt so, dass nun ungeplant eine "Ertüchtung" = Erneuerung der Elektroinstallation aufgrund der kurzfristig geplanten Bad-Erneuerungen, diese wiederum bedingt durch die erforderliche zügige Abstellung des "Legionellen"-Problems, zwingend erforderlich ist.
Ab einer bestimmten "Eingriffstiefe" in die Elektroinstallation muss die gesamte damit verbundene Technik aktualisiert werden. Das ist nunmal so. Der Vermieter erneuert die Elektroinstallation also nicht aus Jux und Dollerei.
Für die Unterputz-Verlegung wären möglicherweise neue Ankündigungsfristen erforderlich.
Die Mehrkosten für die Unterputz-Verlegung sind nicht so einfach kurzfristig lockerzumachen.
Um einen Baustopp und ein Fortdauern der unhaltbaren Zustände zu vermeiden wird jetzt halt jetzt notgedrungen Aufputz verlegt.
... so eine mögliche Erklärung
Zudem sieht das Gebäude aus, als habe es die energetische Ertüchtigung erst noch nötig - wenn man dann alles insgesamt betrachtet, wäre Abriss und Neubau womöglich wirtschaftlicher ... aber das geht ja auch nicht , weil > vermietet.
Nichtsdestotrotz:
Man könnte prüfen/abklären, ob hier eine Duldungspflicht hinsichtlich der Wohnwertverschlechterungen durch die Aufputzleitungen besteht ... muss dann aber ggf. damit rechnen, dass die Bauzeiten sich verlängern.
Zur Abklärung ist Detailwissen erforderlich > aktueller Baustand und Zustand der Elektroinstallation.
Ein Forum ist dafür nicht die richtige Adresse
> ab zum Anwalt oder einen der diversen Mieter-Interessenverbände, die es im Freiburger Raum gibt
möglicherweise ist ja auch der eine oder andere Mieter im Haus schon "rührig" ... wenn das schon seinen Weg in die Presse gefunden hat
ZitatSo etwas macht man eigentlich nur wenn die Elektroinstallation unbedingt jetzt erneuert werden muss und die Wohnung für die Durchführung der Unterputz-Verlegung durch Mieter "blockiert" ist. :
Das ist ja gerade der Fall.
Die neuen Leitungen im Badezimmer müssen nach neuem Standard verlegt werden und dieser lässt sich nicht mit der alten Bauweise kombinieren.
ZitatWurden denn sachliche/technische Gründe benannt, warum man sich für diese vorsintflutliche Art der Ausführung entschieden hat? :
Wie man in #5 lesen kann, ja.
ZitatUnd im Zuge dessen werden die Badezimmer saniert. :
Da darunter sind bauch Elektro arbeiten notwendig.
Diese müssen nach dem neuen Standard ausgeführt werden.
Und sind nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem.
Aufgrund dessen werden in der kompletten Wohnung überall quer durch Kabelkanäle angebracht.
Wir hatten in unserem Haus die gleiche Situation, da waren noch so flache Kabel verlegt. Die kann man abklemmen, neue Schlitze schlagen/fräsen und die neuen Kabel darin verlegen und anschließen. Ist natürlich ein größere Aufwand als Kabelkanäle verlegen.
Kabelkanäle sind definitiv eine Verschlechterung.....
ZitatIm Gegensatz zu Unterputzleitungen, wo ja nur Wände aufgeschlitzt werden müssen, da rollt sich die Tapete dann gerne selbstständig rauf und nach Ende der Arbeiten ebenso selbstständig wieder runter? :
Ist da nicht der Vermieter zuständig den Zustand wie vor der Ausführung der Arbeiten wieder herzustellen ?
ZitatWurden denn sachliche/technische Gründe benannt, warum man sich für diese vorsintflutliche Art der Ausführung entschieden hat? :
Ja eben nur das die neu zu verlegenden Stromleitungen im Badezimmer, auf die Art und Weise, des neuen Standards, nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem sind.
ZitatFunktionieren die vorhandenen Elektrische Installationen einwandfrei? :
Ja funktionieren einwandfrei.
ZitatWurde das Wort "Modernisierung" verwendet? :
Nein
Mir nur so erklärt wie ich bereits geschrieben hatte.
Wie kann ich dies verhindern?
Ich habe erst kürzlich sehr teure Tapeten tapeziert und diese mit viel Mühe zwei farbig gestrichen.
ZitatWie kann ich dies verhindern? :
Gar nicht.
Man kann es nicht verhindern. Für mich stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es auf den Mietpreis hat. Denn überall sichtbare Zuleitungskanäle zu jeder Steckdose, zu jedem anderen Stromanschluss, letztlich eine Zumutung.
wirdwerden
ZitatFür mich stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es auf den Mietpreis hat. Denn überall sichtbare Zuleitungskanäle zu jeder Steckdose, zu jedem anderen Stromanschluss, letztlich eine Zumutung. :
Das ist der Dreh- und Angelpunkt.
ZitatEine eindeutige/einheitliche Rechtsprechung scheint es hier nicht zu geben :
z.B.
https://community.beck.de/2014/01/17/auf-putz-unter-putz
https://www.frag-einen-anwalt.de/Stromleitung-auf-dem-Putz--f330713.html
Ich tendiere aber auch zu der Meinung das der Vermieter (ohne Not) den vertragsgemäßen Zustand nicht verschlechtern darf.
D.h. mir scheint fraglich, dass hier eine Duldungspflicht des Mieters besteht.
Trifft dieser Fall dann etwa nicht auf mich zu?
Demnach ist es hier unzulässig.
ZitatDemnach ist es hier unzulässig. :
Nein, da
ZitatKlingt so, dass nun ungeplant eine "Ertüchtung" = Erneuerung der Elektroinstallation aufgrund der kurzfristig geplanten Bad-Erneuerungen, diese wiederum bedingt durch die erforderliche zügige Abstellung des "Legionellen"-Problems, zwingend erforderlich ist. :
Ab einer bestimmten "Eingriffstiefe" in die Elektroinstallation muss die gesamte damit verbundene Technik aktualisiert werden. Das ist nunmal so. Der Vermieter erneuert die Elektroinstallation also nicht aus Jux und Dollerei.
ZitatNein, da :
Heißt ich muss die Maßnahme dulden?
Kann aufgrund dessen eine Mietminderung eingereicht werden?
Oder ich z.B um Zustimmung des Vermieters bitten um eigene Steckdosen im Badezimmer zu installieren und diese Fachgerecht ausführen lassen?
-- Editiert von Vike28 am 09.05.2021 22:55
ZitatHeißt ich muss die Maßnahme dulden? :
Ich würde sagen, ja.
ZitatKann aufgrund dessen eine Mietminderung eingereicht werden? :
Aufgrund der Duldung wohl nicht, aber wohlmöglich aufgrund der Verschlechterung der hübschen Ansicht.
ZitatOder ich z.B um Zustimmung des Vermieters bitten um eigene Steckdosen im Badezimmer zu installieren und diese Fachgerecht ausführen lassen? :
Wie soll das helfen, wo doch die gesamte Wohnung eine neue Verkabelung benötigt?
ZitatZitat (von Vike28): :
Heißt ich muss die Maßnahme dulden?
Ich würde sagen, ja.
Sehe ich ebenso
Ich versuche auch nochmal es zu erklären:
Bitte unterscheiden > ich hatte das doch klar reingeschriebenZitatSpäter geschrieben (das Vorherige hatte ich schon geschrieben, aber noch nicht abgeschickt): :
hatte keine Lust alles vorher geschriebene wieder zu löschen, weil da dann doch noch mehr zum Sachverhalt "nachgeliefert" wurde.
Ich wollte eigentlich nur deutlich machen, dass es (wie meist) auf die besonderen Einzellfallumstände ankommt > immer dumm, wenn die erst so nach und nach präsentiert werden.
M.E. liegt hier eine wirklich ganz extrem blöde Zwickmühlen-Situation vor - für alle Betroffenen.
Ich kann verstehen, dass man als Mieter einen solchen optischen Rückschritt nicht will (würde ich auch nicht wollen).
Der Vermieter macht das aber so aus der Not heraus, weil hier halt die Lösung des einen Problems ganz unvorhersehbare und nicht vermeidbare Folgen und Folgekosten mit sich brachte.
Vielleicht spielt auch der Öffentlichkeitsdruck da noch (negativ) mit rein > die von ihm selbst nicht verschuldete oder auch nur absehbare lange Bauzeit.
Das große Problem an der Sache:
Eine Duldungsverweigerung hätte zwangsläufig die Folgen > baurechtlich/technisch unzulässige Zustände und kein LIcht, kein Strom bzw. falls Unterputz verlegt werden sollte eben immense weitere Bauzeitverlängerung und Beeinträchtigungen.
Das kann nun wirklich kein Gericht für gut heißen - es geht hier um etliche Mieterparteien, die möglichst bald irgendwie wieder Wohnen können müssen. Und die weiteren Folgen ... glaub mir (wir haben vor dem Einzug bei uns die Elektroinstallation unter Putz erneuert) - einige Tage/Wochen in Staub und feuchter Luft wohnen > das will wirklich niemand.
Der Vermieter will schnellstmöglich wieder "Wohnen" möglich machen für alle 48 Mieterparteien (Schätzzahl von Solan196) - auch in Anbetracht des Öffentlichkeits-Drucks.
Wenn er dadurch den Wohnstandard notgedrungen optisch verschlechtern muss, dann muss er halt in den sauren Apfel beißen und angemessene Mietpreissenkung akzeptieren ... gegengerechnet auf die erneuerten Bäder und Technik womöglich auch nur ein Null-Summen-Rechenexempel.
Eine zufriedenstellende Lösung gibt es hier leider nicht
ZitatOder ich z.B um Zustimmung des Vermieters bitten um eigene Steckdosen im Badezimmer zu installieren und diese Fachgerecht ausführen lassen? :
ZitatWie soll das helfen, wo doch die gesamte Wohnung eine neue Verkabelung benötigt? :
ZitatJa eben nur das die neu zu verlegenden Stromleitungen im Badezimmer, auf die Art und Weise, des neuen Standards, nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem sind. :
Müssten im Badezimmer keine zusätzliche Steckdose angebracht werden, müssten auch keine Elektroarbeiten durchführt werden.
-- Editiert von Vike28 am 10.05.2021 01:27
ZitatWie soll das helfen, :
Absolut gar nicht, dann auch dann würde selbstverständlich der Bestandsschutz der Altanlage entfallen.
Und kein Vermieter wird sich eine einzige Wohnung anders gestalten lassen ...
Die Vonovia bzw. die beauftragte HV für dieses Objekt hat allen Mietern garantiert lange VOR Beginn der Arbeiten geschrieben.ZitatMir nur so erklärt wie ich bereits geschrieben hatte. :
Es geht nicht an, dass man den Hochhausmietern einzeln erklärt hat, was wann und wie geplant ist.
Vielleicht bist du grad erst eingezogen? Weil du auch grad erst neu tapeziert hast?
Es steht in den Schreiben, WAS es ist.
Reparatur/ Sanierung/Modernisierung...Zeitraum... Rechtsgrundlage... Möglichkeiten für Mieter.
3 Monate vorher.
Du solltest dich erst vergewissern, dass du keinerlei schriftliche Hinweise erhalten hast--- bevor du die Miete minderst.
Aber wirds schöner durch weniger Miete?
Steckdosen im Bad?
etwa auch ein elt. Durchlauferhitzer?
Alle Rohrleitungen fürs Bad...
Wann solls denn losgehen?ZitatDie Gesellschaft Vonvonia will im gesamten Hochhaus in allen Wohnungen :
ZitatWann solls denn losgehen? :
Läuft doch schon? Ich dachte der Artikel beträfe das Haus in welchem der TE wohnt?
Daraus kann ich nicht lesen, dass die Arbeiten in der Wohnung von @Vike28 schon im Gange sind.ZitatDie Gesellschaft Vonvonia will im gesamten Hochhaus in allen Wohnungen die Elektro Kabel zu Lichtschalter und Steckdosen erneuern. :
Dass es beabsichtigt ist und evtl. in anderen Wohnungen in diesem Hochhaus schon gewütet wird, mag sein.
Sonst wüsste man nicht, wie hässlich das dann aussieht.
Aber:
Stimmst du mit mir überein, dass die Vonovia ihren Mietern mit entspr. Vorlaufzeit Informationen und Hinweise in Schriftform zukommen lässt, bevor mit den Arbeiten begonnen wird?
Ich werfe mal den § 555c BGB rein.
Vermutlich läuft die Maßnahme doch unter *Modernisierung*.
... hab gar nix gekriegt...ist dann regelmäßig ein unbrauchbares Argument für einen Mieter.
ZitatLäuft doch schon? Ich dachte der Artikel beträfe das Haus in welchem der TE wohnt? :
Es wurde bereits in vereinzelten Wohnungen so verbaut.
ZitatAber: :
Stimmst du mit mir überein, dass die Vonovia ihren Mietern mit entspr. Vorlaufzeit Informationen und Hinweise in Schriftform zukommen lässt, bevor mit den Arbeiten begonnen wird?
Ich werfe mal den § 555c BGB rein.
Vermutlich läuft die Maßnahme doch unter *Modernisierung*.
... hab gar nix gekriegt...ist dann regelmäßig ein unbrauchbares Argument für einen Mieter.
Es wurde zuvor kein Schreiben bezüglich der Elektroarbeiten ausgehändigt.
Lediglich ein Aushang ist mir vor einigen Tagen vor die Augen gekommen.
Kann ich mich nun doch dagegen wehren?
Da es keine Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme gab?
ZitatWann solls denn losgehen? :
Die Badezimmer Sanierungen laufen bereits.
Die Elektroarbeiten sollen gegen ende des Monats los gehen.
Heute wurden im Badezimmer für die neuen Kabel bereits freiräume in die Wand geschlagen und dabei wurde die Wand durchbrochen und die Tapete im Flur ist beschädigt worden.
Wie kann ich nun vorgehen?
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