Modernisierung: Vermieter will Aufputz die Stromleitung - rechtlich in Ordnung??

8. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)
Modernisierung: Vermieter will Aufputz die Stromleitung - rechtlich in Ordnung??

Die Gesellschaft Vonvonia will im gesamten Hochhaus in allen Wohnungen die Elektro Kabel zu Lichtschalter und Steckdosen erneuern.

Allerdings Aufputz.

Die verlegen auf der Tapete Kabelkanäle zu jeder Lampe, Lichtschalten und Steckdosen.

Diese sind sichtbar und extrem hässlich.

Dies würde meine teueren Tapeten extrem verunstalten.

Ist Stromleitungen als Aufputz zu verlegen rechtlich gesehen so in überhaupt Ordnung?

Kann man sich irgendwie gegen diese Veranstaltungen währen?

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116 Antworten
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#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Dies würde meine teueren Tapeten extrem verunstalten.


Im Gegensatz zu Unterputzleitungen, wo ja nur Wände aufgeschlitzt werden müssen, da rollt sich die Tapete dann gerne selbstständig rauf und nach Ende der Arbeiten ebenso selbstständig wieder runter?

Zitat (von Vike28):
Ist Stromleitungen als Aufputz zu verlegen rechtlich gesehen so in überhaupt Ordnung?


Ja sind sie.

Aber evtl. lässt der Eigentümer ja mit sich reden? Biete ihm an die Zusatzkosten für Unterputzverlegung zu tragen, vllt. lässt man sich ja darauf ein.

-- Editiert von Solan196 am 08.05.2021 18:44

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#2
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Aber evtl. lässt der Eigentümer ja mit sich reden?


Eigentümer ist Vonvonia.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Eigentümer ist Vonvonia.
Ich kenne die Vonovia. Die lässt meist nicht mit sich reden, weil sie riesig ist und das eben so dort machen will.

Aber als Modernisierungsmaßnahme hat die Vonovia bzw. die beauftragte HV euch was geschrieben...

WAS genau?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Eigentümer ist Vonvonia.


Und, die können da alle nicht reden? In unserer Stadt ist Vonovia sehr gut gelitten.

Zitat (von Anami):
Die lässt meist nicht mit sich reden, weil sie riesig ist und das eben so dort machen will.


Du siehst das tatsächlich falsch. Es ist ein großes Unternehmen und muss wirtschaftlich arbeiten. Aber auch ein kleineres Unternehmen oder Einzelvermieter muss wirtschaftlich denken und da ist die Aufputzvariante eben die günstige Alternative, unabhängig vom Vermieter.

@Vike28

Die Leitungen jetzt sind Unterputz, oder sind die auch Aufputz und ihr habt drübertapeziert?

-- Editiert von Solan196 am 08.05.2021 20:13

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#5
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber als Modernisierungsmaßnahme hat die Vonovia bzw. die beauftragte HV euch was geschrieben...

WAS genau?


Es wurde gar nichts geschrieben.

Es werden derzeit die Rohrleitungen im ganzen Haus erneuertet.

Und im Zuge dessen werden die Badezimmer saniert.
Da darunter sind bauch Elektro arbeiten notwendig.

Diese müssen nach dem neuen Standard ausgeführt werden.

Und sind nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem.

Aufgrund dessen werden in der kompletten Wohnung überall quer durch Kabelkanäle angebracht.

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#6
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die Leitungen jetzt sind Unterputz, oder sind die auch Aufputz und ihr habt drübertapeziert?


Die Leitungen jetzt sind Unterputz und die Tapete drüber tapezieren.

Die wollen jetzt große Kabelkanäle über die Tapete hängen.

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#7
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
In unserer Stadt ist Vonovia sehr gut gelitten.



https://www.badische-zeitung.de/das-badezimmer-vor-dem-haus

Das ist bei uns im Haus aktuell im Gange.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Ist natürlich unangenehm, aber wie stellst du dir das sonst vor? Bei sowas kann man die Miete mindern, ändert natürlich nichts an den Unannehmlichkeiten. Sicher könnte der VM auch gaaaaanz langsam Wohnung für Wohnung machen, ne ging nicht, ihr hattet ja ein Legionellenproblem und da muss der VM wirklich zügig reagieren, wie hätte man das anders lösen können, wirtschaftlich?

8 Etagen (inkl. EG) 5-6 WE pro Etage, also rd. 48 Whg. Wie stellst du dir vor soll man das sanieren? Jetzt werden gleich andere einfliegen bäh ist nicht das Problem des Mieters, und da haben sie recht, aber der VM hat es jetzt eben so gelöst.

Aufputz ist möglich, ob der VM verpflichtet werden kann Unterptz zu verlegen, weil vorher auch Unterputz war, weiß ich nicht, da werden aber andere kommen die das wissen.

Was ich jedoch weiß, dass eine komplette Neuverlegung Unterputz nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden ist, sondern auch mit einer Unmenge an Schmutz und Lärm, zu dem was eh schon bei euch los ist. Die legen keine "großen" Kabelkanäle, sondern normale Kabelkanäle. Evtl. kannst du deswegen ja dauerhaft die Miete mindern, einfach mal abwarten, was hier noch so geschrieben wird.







-- Editiert von Solan196 am 08.05.2021 21:48

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#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Auch bzw. gerade die Vonovia ist ja eher bekannt dafür, das Geld Ihrer Investoren nicht zum Fenster rauszuschmeissen. Eine sinnvolle Investition ist das jedenfalls nicht - ganz egal wer diese Maßnahme zahlt.

So etwas macht man eigentlich nur wenn die Elektroinstallation unbedingt jetzt erneuert werden muss und die Wohnung für die Durchführung der Unterputz-Verlegung durch Mieter "blockiert" ist.
Denn während die Wände+Decken zwecks Unterputz-Verlegung aufgeschlitzt und wieder zugeputzt werden, lässt sich schlecht in der Wohnung wohnen. Dazu dann noch die Folge-/Begleitarbeiten ... Mieter/Möbel auslagern, Reinigung, neue Tapeten/Anstriche, etc. - also hohe Mehrkosten, wenn die betreffenden Wohnungen aktuell vermietet sind.

Eine Modernisierung ist das in der Gesamtbetrachtung m.E. nicht - allenfalls ein rein technische wobei Verschlechterungen in der Optik/Wohnnutzung/Vermietbarkeit einhergehen.

Wurden denn sachliche/technische Gründe benannt, warum man sich für diese vorsintflutliche Art der Ausführung entschieden hat?
Funktionieren die vorhandenen Elektrische Installationen einwandfrei?
Wurde das Wort "Modernisierung" verwendet?

Eine eindeutige/einheitliche Rechtsprechung scheint es hier nicht zu geben
z.B.
https://community.beck.de/2014/01/17/auf-putz-unter-putz
https://www.frag-einen-anwalt.de/Stromleitung-auf-dem-Putz--f330713.html

Ich tendiere aber auch zu der Meinung das der Vermieter (ohne Not) den vertragsgemäßen Zustand nicht verschlechtern darf.
D.h. mir scheint fraglich, dass hier eine Duldungspflicht des Mieters besteht.

Später geschrieben (das Vorherige hatte ich schon geschrieben, aber noch nicht abgeschickt):
Der Artikel lässt sich leider nicht komplett lesen - aber auch deine Ergänzungen erklären schon vieles.
Klingt so, dass nun ungeplant eine "Ertüchtung" = Erneuerung der Elektroinstallation aufgrund der kurzfristig geplanten Bad-Erneuerungen, diese wiederum bedingt durch die erforderliche zügige Abstellung des "Legionellen"-Problems, zwingend erforderlich ist.
Ab einer bestimmten "Eingriffstiefe" in die Elektroinstallation muss die gesamte damit verbundene Technik aktualisiert werden. Das ist nunmal so. Der Vermieter erneuert die Elektroinstallation also nicht aus Jux und Dollerei.

Für die Unterputz-Verlegung wären möglicherweise neue Ankündigungsfristen erforderlich.
Die Mehrkosten für die Unterputz-Verlegung sind nicht so einfach kurzfristig lockerzumachen.
Um einen Baustopp und ein Fortdauern der unhaltbaren Zustände zu vermeiden wird jetzt halt jetzt notgedrungen Aufputz verlegt.
... so eine mögliche Erklärung

Zudem sieht das Gebäude aus, als habe es die energetische Ertüchtigung erst noch nötig - wenn man dann alles insgesamt betrachtet, wäre Abriss und Neubau womöglich wirtschaftlicher ... aber das geht ja auch nicht , weil > vermietet.

Nichtsdestotrotz:
Man könnte prüfen/abklären, ob hier eine Duldungspflicht hinsichtlich der Wohnwertverschlechterungen durch die Aufputzleitungen besteht ... muss dann aber ggf. damit rechnen, dass die Bauzeiten sich verlängern.
Zur Abklärung ist Detailwissen erforderlich > aktueller Baustand und Zustand der Elektroinstallation.
Ein Forum ist dafür nicht die richtige Adresse

> ab zum Anwalt oder einen der diversen Mieter-Interessenverbände, die es im Freiburger Raum gibt
möglicherweise ist ja auch der eine oder andere Mieter im Haus schon "rührig" ... wenn das schon seinen Weg in die Presse gefunden hat





Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#10
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
So etwas macht man eigentlich nur wenn die Elektroinstallation unbedingt jetzt erneuert werden muss und die Wohnung für die Durchführung der Unterputz-Verlegung durch Mieter "blockiert" ist.


Das ist ja gerade der Fall.
Die neuen Leitungen im Badezimmer müssen nach neuem Standard verlegt werden und dieser lässt sich nicht mit der alten Bauweise kombinieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Wurden denn sachliche/technische Gründe benannt, warum man sich für diese vorsintflutliche Art der Ausführung entschieden hat?

Wie man in #5 lesen kann, ja.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Und im Zuge dessen werden die Badezimmer saniert.
Da darunter sind bauch Elektro arbeiten notwendig.

Diese müssen nach dem neuen Standard ausgeführt werden.

Und sind nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem.

Aufgrund dessen werden in der kompletten Wohnung überall quer durch Kabelkanäle angebracht.


Wir hatten in unserem Haus die gleiche Situation, da waren noch so flache Kabel verlegt. Die kann man abklemmen, neue Schlitze schlagen/fräsen und die neuen Kabel darin verlegen und anschließen. Ist natürlich ein größere Aufwand als Kabelkanäle verlegen.

Kabelkanäle sind definitiv eine Verschlechterung.....

Zitat (von Solan196):
Im Gegensatz zu Unterputzleitungen, wo ja nur Wände aufgeschlitzt werden müssen, da rollt sich die Tapete dann gerne selbstständig rauf und nach Ende der Arbeiten ebenso selbstständig wieder runter?


Ist da nicht der Vermieter zuständig den Zustand wie vor der Ausführung der Arbeiten wieder herzustellen ?

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#13
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Wurden denn sachliche/technische Gründe benannt, warum man sich für diese vorsintflutliche Art der Ausführung entschieden hat?


Ja eben nur das die neu zu verlegenden Stromleitungen im Badezimmer, auf die Art und Weise, des neuen Standards, nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem sind.

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#14
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Funktionieren die vorhandenen Elektrische Installationen einwandfrei?


Ja funktionieren einwandfrei.

Zitat (von Lolle):
Wurde das Wort "Modernisierung" verwendet?


Nein

Mir nur so erklärt wie ich bereits geschrieben hatte.

Wie kann ich dies verhindern?
Ich habe erst kürzlich sehr teure Tapeten tapeziert und diese mit viel Mühe zwei farbig gestrichen.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Wie kann ich dies verhindern?

Gar nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man kann es nicht verhindern. Für mich stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es auf den Mietpreis hat. Denn überall sichtbare Zuleitungskanäle zu jeder Steckdose, zu jedem anderen Stromanschluss, letztlich eine Zumutung.

wirdwerden

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#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Für mich stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es auf den Mietpreis hat. Denn überall sichtbare Zuleitungskanäle zu jeder Steckdose, zu jedem anderen Stromanschluss, letztlich eine Zumutung.


Das ist der Dreh- und Angelpunkt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Eine eindeutige/einheitliche Rechtsprechung scheint es hier nicht zu geben
z.B.
https://community.beck.de/2014/01/17/auf-putz-unter-putz
https://www.frag-einen-anwalt.de/Stromleitung-auf-dem-Putz--f330713.html

Ich tendiere aber auch zu der Meinung das der Vermieter (ohne Not) den vertragsgemäßen Zustand nicht verschlechtern darf.
D.h. mir scheint fraglich, dass hier eine Duldungspflicht des Mieters besteht.


Trifft dieser Fall dann etwa nicht auf mich zu?

Demnach ist es hier unzulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Demnach ist es hier unzulässig.


Nein, da

Zitat (von Lolle):
Klingt so, dass nun ungeplant eine "Ertüchtung" = Erneuerung der Elektroinstallation aufgrund der kurzfristig geplanten Bad-Erneuerungen, diese wiederum bedingt durch die erforderliche zügige Abstellung des "Legionellen"-Problems, zwingend erforderlich ist.
Ab einer bestimmten "Eingriffstiefe" in die Elektroinstallation muss die gesamte damit verbundene Technik aktualisiert werden. Das ist nunmal so. Der Vermieter erneuert die Elektroinstallation also nicht aus Jux und Dollerei.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nein, da


Heißt ich muss die Maßnahme dulden?

Kann aufgrund dessen eine Mietminderung eingereicht werden?

Oder ich z.B um Zustimmung des Vermieters bitten um eigene Steckdosen im Badezimmer zu installieren und diese Fachgerecht ausführen lassen?

-- Editiert von Vike28 am 09.05.2021 22:55

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Heißt ich muss die Maßnahme dulden?


Ich würde sagen, ja.

Zitat (von Vike28):
Kann aufgrund dessen eine Mietminderung eingereicht werden?


Aufgrund der Duldung wohl nicht, aber wohlmöglich aufgrund der Verschlechterung der hübschen Ansicht.

Zitat (von Vike28):
Oder ich z.B um Zustimmung des Vermieters bitten um eigene Steckdosen im Badezimmer zu installieren und diese Fachgerecht ausführen lassen?


Wie soll das helfen, wo doch die gesamte Wohnung eine neue Verkabelung benötigt?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Vike28):
Heißt ich muss die Maßnahme dulden?

Ich würde sagen, ja.

Sehe ich ebenso

Ich versuche auch nochmal es zu erklären:

Zitat (von Lolle):
Später geschrieben (das Vorherige hatte ich schon geschrieben, aber noch nicht abgeschickt):
Bitte unterscheiden > ich hatte das doch klar reingeschrieben
hatte keine Lust alles vorher geschriebene wieder zu löschen, weil da dann doch noch mehr zum Sachverhalt "nachgeliefert" wurde.

Ich wollte eigentlich nur deutlich machen, dass es (wie meist) auf die besonderen Einzellfallumstände ankommt > immer dumm, wenn die erst so nach und nach präsentiert werden.

M.E. liegt hier eine wirklich ganz extrem blöde Zwickmühlen-Situation vor - für alle Betroffenen.
Ich kann verstehen, dass man als Mieter einen solchen optischen Rückschritt nicht will (würde ich auch nicht wollen).
Der Vermieter macht das aber so aus der Not heraus, weil hier halt die Lösung des einen Problems ganz unvorhersehbare und nicht vermeidbare Folgen und Folgekosten mit sich brachte.
Vielleicht spielt auch der Öffentlichkeitsdruck da noch (negativ) mit rein > die von ihm selbst nicht verschuldete oder auch nur absehbare lange Bauzeit.

Das große Problem an der Sache:
Eine Duldungsverweigerung hätte zwangsläufig die Folgen > baurechtlich/technisch unzulässige Zustände und kein LIcht, kein Strom bzw. falls Unterputz verlegt werden sollte eben immense weitere Bauzeitverlängerung und Beeinträchtigungen.

Das kann nun wirklich kein Gericht für gut heißen - es geht hier um etliche Mieterparteien, die möglichst bald irgendwie wieder Wohnen können müssen. Und die weiteren Folgen ... glaub mir (wir haben vor dem Einzug bei uns die Elektroinstallation unter Putz erneuert) - einige Tage/Wochen in Staub und feuchter Luft wohnen > das will wirklich niemand.

Der Vermieter will schnellstmöglich wieder "Wohnen" möglich machen für alle 48 Mieterparteien (Schätzzahl von Solan196) - auch in Anbetracht des Öffentlichkeits-Drucks.
Wenn er dadurch den Wohnstandard notgedrungen optisch verschlechtern muss, dann muss er halt in den sauren Apfel beißen und angemessene Mietpreissenkung akzeptieren ... gegengerechnet auf die erneuerten Bäder und Technik womöglich auch nur ein Null-Summen-Rechenexempel.

Eine zufriedenstellende Lösung gibt es hier leider nicht


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Oder ich z.B um Zustimmung des Vermieters bitten um eigene Steckdosen im Badezimmer zu installieren und diese Fachgerecht ausführen lassen?


Zitat (von Solan196):
Wie soll das helfen, wo doch die gesamte Wohnung eine neue Verkabelung benötigt?


Zitat (von Vike28):
Ja eben nur das die neu zu verlegenden Stromleitungen im Badezimmer, auf die Art und Weise, des neuen Standards, nicht kompatibel mit dem alten Stromsystem sind.


Müssten im Badezimmer keine zusätzliche Steckdose angebracht werden, müssten auch keine Elektroarbeiten durchführt werden.



-- Editiert von Vike28 am 10.05.2021 01:27

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wie soll das helfen,

Absolut gar nicht, dann auch dann würde selbstverständlich der Bestandsschutz der Altanlage entfallen.

Und kein Vermieter wird sich eine einzige Wohnung anders gestalten lassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Mir nur so erklärt wie ich bereits geschrieben hatte.
Die Vonovia bzw. die beauftragte HV für dieses Objekt hat allen Mietern garantiert lange VOR Beginn der Arbeiten geschrieben.
Es geht nicht an, dass man den Hochhausmietern einzeln erklärt hat, was wann und wie geplant ist.

Vielleicht bist du grad erst eingezogen? Weil du auch grad erst neu tapeziert hast?

Es steht in den Schreiben, WAS es ist.
Reparatur/ Sanierung/Modernisierung...Zeitraum... Rechtsgrundlage... Möglichkeiten für Mieter.
3 Monate vorher.

Du solltest dich erst vergewissern, dass du keinerlei schriftliche Hinweise erhalten hast--- bevor du die Miete minderst.
Aber wirds schöner durch weniger Miete?

Steckdosen im Bad?
etwa auch ein elt. Durchlauferhitzer?
Alle Rohrleitungen fürs Bad...
Zitat (von Vike28):
Die Gesellschaft Vonvonia will im gesamten Hochhaus in allen Wohnungen
Wann solls denn losgehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann solls denn losgehen?


Läuft doch schon? Ich dachte der Artikel beträfe das Haus in welchem der TE wohnt?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Vike28):
Die Gesellschaft Vonvonia will im gesamten Hochhaus in allen Wohnungen die Elektro Kabel zu Lichtschalter und Steckdosen erneuern.
Daraus kann ich nicht lesen, dass die Arbeiten in der Wohnung von @Vike28 schon im Gange sind.

Dass es beabsichtigt ist und evtl. in anderen Wohnungen in diesem Hochhaus schon gewütet wird, mag sein.
Sonst wüsste man nicht, wie hässlich das dann aussieht.

Aber:
Stimmst du mit mir überein, dass die Vonovia ihren Mietern mit entspr. Vorlaufzeit Informationen und Hinweise in Schriftform zukommen lässt, bevor mit den Arbeiten begonnen wird?
Ich werfe mal den § 555c BGB rein.
Vermutlich läuft die Maßnahme doch unter *Modernisierung*.

... hab gar nix gekriegt...ist dann regelmäßig ein unbrauchbares Argument für einen Mieter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Läuft doch schon? Ich dachte der Artikel beträfe das Haus in welchem der TE wohnt?


Es wurde bereits in vereinzelten Wohnungen so verbaut.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber:
Stimmst du mit mir überein, dass die Vonovia ihren Mietern mit entspr. Vorlaufzeit Informationen und Hinweise in Schriftform zukommen lässt, bevor mit den Arbeiten begonnen wird?
Ich werfe mal den § 555c BGB rein.
Vermutlich läuft die Maßnahme doch unter *Modernisierung*.

... hab gar nix gekriegt...ist dann regelmäßig ein unbrauchbares Argument für einen Mieter.


Es wurde zuvor kein Schreiben bezüglich der Elektroarbeiten ausgehändigt.

Lediglich ein Aushang ist mir vor einigen Tagen vor die Augen gekommen.

Kann ich mich nun doch dagegen wehren?

Da es keine Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme gab?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Vike28
Status:
Schüler
(305 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann solls denn losgehen?


Die Badezimmer Sanierungen laufen bereits.
Die Elektroarbeiten sollen gegen ende des Monats los gehen.

Heute wurden im Badezimmer für die neuen Kabel bereits freiräume in die Wand geschlagen und dabei wurde die Wand durchbrochen und die Tapete im Flur ist beschädigt worden.

Wie kann ich nun vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

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