Modernisierung durch Vermieter

23. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Lewandowski
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Modernisierung durch Vermieter

Kürzlich haben wir erfahren, dass 2004 eine Komplettmodernisierung
der Wohnung erfolgen soll - dies hat einen Umzug zur Folge für
die Zeit der Modernisierung.
1. Wer trägt die Kosten dafür?
2. Angeblich soll die Wohnung nach der Modernisierung 7,50 EUR/qm
kosten - ebensoviel sollen wir für die "Zwischenwohnung" für
die Zeit der Modernisierung zahlen - ist das rechtens?
Schließlich will der Vermieter diese Modernisierung; wäre es da nicht
recht und billig, uns für den alten Mietpreis bis zum Abschluß
der Modernisierung auch in der anderen Wohnung wohnen zu lassen?
3. Wir haben einen Pflegefall - der Tür an Tür in seiner eigenen
Wohnung wohnt. Sollte er zur Zeit der Modernisierung noch
leben, wäre dies nicht eine "unzumutbare Härte". Abgesehen
davon, dass wir schließlich mit 2 Wohnungen umziehen müssten,
was einige Zeit dauert. Ich sehe auch nicht ein, Urlaub zu nehmen
(ggf. noch über mehrere Wochen!). Wäre es vermssen, zu verlangen, dass uns der Vermieter ggf. schon 3 Monate vor der
Modernsierung 2 Wohnungen (ebenfalls Tür an Tür) zur Ver-
fügung stellt, damit wir schrittweise (sozusagen jeden Tag
ein wenig) umziehen können - und zwar, ohne dabei
doppelte Miete zahlen zu müssen?
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte/r Frau/Herr Lewandowski,

zumindest hat der Vermieter frühzeitig angekündigt.

1. Die Kosten sowie die ganze Abwicklung hat Ihr Vermieter zu übernehmen. Ihnen steht in diesem Fall ein sogenannter Komplettumzug zu, vom Ein- bis zu Auspacken.

2. Ob der neue Mietzins gerechtfertigt ist, läßt sich ohne weitere Informationen nicht beantworten.
Jedenfalls darf die neue Miete vergleichbaren Wohnraum in unmittelbarer Nähe nicht so ohne weiteres übersteigen. Im übrigen dürfen nur Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter umgelegt werden, die einer Wohnwertsteigerung (Energieeinsparung, etc.) dienen. Die normale Instandhaltung obliegt dem Vermieter.
Die Erhöhung kann nur für die alte Wohnung nach Beendigung der Arbeiten greifen. Es ist Sache Ihres Vermieters Ihnen einen gleichwertige Wohnung (oder sogar Hotel) zur Verfügung zu stellen.

3. Ob Sie überhaupt einen Anspruch auf zwei nebeneinanderliegende Wohnungen haben, richtet sich nach den zugrundeliegenden Mietverträgen.
Aber natürlich kann es für den "Pflegefall" im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen, insbesondere aus gesundheitlichen Aspekten. Gegebenenfalls wäre die Modernisierungsmaßnahme sogar zu verschieben.

In jedem Fall wird die Situation zu erheblichen Belastungen führen, die sich nicht abgelten lassen. Sie haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lewandowski
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie wäre die Situation bei einem Beamten?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dieckmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe mein Haus mit einem Vollwärmeschutz versehen.Die Modernisierungsmaßnahme habe ich dem Mieter ohne Angaben einer zu erwartenden Mieterhöhung mitgeteilt. Nach Abschluß der Arbeiten habe ich durch einen RA eine Mieterhöhung beantagt. Der Mieter hat darauf nicht reagiert. Auch in einem 2. Mieterhöhungsschreiben in dem dem Mieter auch eine verkürzte Kündigungsfrist eingeräumt wurde hat er nicht reagiert. In einem Gerichtsverfahren wird die Mieterhöhung als unwirksam eingestuft, weil in dem Ankündigungsschreiben nicht entnommen werden kann, um welche Beträge sich der Mietzins ungefähr erhöhen wird.
Ist die Auffasuung des Gerichtes richtig und was ist jetzt zu tun, um eine Mieterhöhung wirksam durchsetzen zu können.

2x Hilfreiche Antwort

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