Modernisierung ohne neuer Fenster

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb477307-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Modernisierung ohne neuer Fenster

Hey Leute!

Ich habe in meiner Wohnung folgendes Problem: meine Freundin und ich sind gegen Ende August in unsere neue 3-Zimmer Wohnung eingezogen. Ich hatte bereits vorher eine Wohnung bei unser jetzigen Genossenschaft und war dort sehr zufrieden.
Bei der Suche nach der neuen Wohnung hieß es, dass unsere jetzige komplett modernisiert wird (also neue EBK, Böden, offene Küche etc.). Nun sind wir in der etwas kälteren Jahreszeit angelangt und es fangen hier einige Fenster an, stark zu schwitzen (trotz Lüftung und Heizung). Zudem zieht es leider in diesen Räumen. Ich habe mir dabei mal die Fenster ganz genau angesehen, und gemerkt, dass von fünf Fenstern zwei definitiv nicht ausgetauscht worden sind - und die sind auch die Problemfenster. Zudem ist eine davon eine riesige Fensterfront mit Balkon, wo es auch vermehrt zu starkem Zug kommt.

Natürlich bezahlen wir für unsere Wohnung auch wesentlich mehr als die vorigen und anderen Mieter hier im Haus. Die Wohnung schräg über uns wurde nun auch modernisiert; dort allerdings alle Fenster erneuert und die bezahlen genauso viel wie wir.

Bevor ich nun allerdings zu meiner Genossenschaft renne und dort eine Abfuhr bekomme, wollte ich mal nachfragen, ob dies ein normaler Vorgang sei. Ich meine.. ich kann doch keine Wohnung modernisieren und dann Fenster von April 93‘ verbaut lassen, die jetzt definitiv die Schwachstelle in der Wohnung sind.

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119471 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fb477307-3):
ich kann doch keine Wohnung modernisieren und dann Fenster von April 93‘ verbaut lassen,

Na, zumindest Dein Vermieter kann es wie man ja sieht.



Wenn die Fenster nicht dicht sind, dann macht man eine entsprechende Mängelmeldung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von fb477307-3):
ch kann doch keine Wohnung modernisieren und dann Fenster von April 93‘ verbaut lassen, die jetzt definitiv die Schwachstelle in der Wohnung sind.


Warum nicht? Solange die Fenster intakt sind spricht nichts dagegen, ist ja schließlich kein Neubau. Evtl. war dies den Gegebenheiten geschuldtet.

-- Editiert von AltesHaus am 29.10.2017 08:42

0x Hilfreiche Antwort

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