Modernisierungs-Maßnahmen

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Modernisierungs-Maßnahmen

Folgender Fall:

Vermieter V. möchte an der Mietwohnung von Mieter M. folgende Modernisierungs-Maßnahmen durchführen:

1. Dämmung der Außenwände (ca. 7500,- €)
2. Dämmung des Fundaments (ca. 1000,- €)
3. gleichzeitige Verlegung einer Drainage mit Anlegen eines Sauberkeitsstreifens (ca. 3500,- €)
4. gleichzeitige Erneuerung des Zugangs-Weges und der Terrasse (ca. 2500,- €)

Die Wohnung wird trotz der üblichen Belästigungen durch Dreck und Lärm ... bewohnbar bleiben.

Die Kaltmiete für die 100m²-Wohnung beträgt momentan 400,- € (Dieser Preis liegt unter dem des Mietspiegels).

Mein Stand ist, dass V. ca. drei Monate vor geplantem Baubeginn M. hiervon unterrichten muss.

V. möchte aufgrund der o.g. Maßnahmen die Miete erhöhen. Auch dies muss er drei Monate vorher ankündigen.

Wie hoch darf die Mieterhöhung/Monat ausfallen?

Was gibt es sonst zu beachten?




27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
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#2
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
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Danke, Halbgott! Geht das so einfach? D.h. jetzt Anhebung auf den Mietspiegel, und dann, ab ca. Mitte des Jahres (ca. Juni sollen die Modenisierungsmaßnahmen abgeschlossen sein) nochmals aufgrund der Maßnahmen? Gibt es da keine Fristen bzw. Zeit die zwischen zwei Erhöhungen liegen muss? Um wie viel kann/sollte man aufgrund der Maßnahmen erhöhen?

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#3
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#4
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
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Ok, ok!

Habe trotzdem noch ein Verständnisproblem:

Angenommen, die Modernisierung kostet ohne Reparaturanteile genau 10.000,- €

V. erhöht die Miete um 1100,- €/Jahr, d.h. 91,70 €/Monat. Ist das korrekt? Bleibt die Miete dann "für immer" so, oder nur so lange, bis die Modernisierungskosten bezahlt sind?

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#5
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#6
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
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Ansonsten kann die "normale" Mieterhöhung zur Angleichung an den Mietspiegel erst frühestens ein Jahr später erfolgen?

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#7
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#8
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
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#9
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
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Ok, 3. und 4. gehören nicht dazu. Aber 1. und 2. kann ich umlegen, wenn ich bei 1. den Außenputz abziehe! Korrekt?

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#10
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#11
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
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Moment! Warum 3. und 4. nicht? Eine Drainage ist ebenfalls eine Modernisierung!

jedoch vermute ich, dass optische Modernisierungen/Verschönerungen nicht als Modernisierung gelten! Korrekt?

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#12
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

@Halbgott

+++Warum willst Du den Außenputz abziehen ?+++

Weil der bzw. zumindest der Anstrich ohnehin erneuert werden müssten! Ich denke, das ist keine Modernisierung, sondern eine altersbedingte Erneuerung.

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#13
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#14
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

+++Soll das heißen, da ist bisher keine ?+++

Ich fürchte ja. Das Gebäude ist ca. Baujahr 1965 und ich vermute, dass es damals noch nicht üblich bzw. Standard war!

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#15
 Von 
kathi2008
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Bachelor
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Wenn du erst die Modernisierungserhöhung machst und dann die normale, dann muss 1 Jahr zwischen Modernisierungserhöhung und erneutem Mieterhöhungsverlangen liegen (also insgesamt 15 Monate unveränderte Miete)
Persönlich würde ich eine solch drastische Mieterhöhung von über 40% (ich geh davon aus du könntest bis zur Kappungsgrenze erhöhen) innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums allerdings nur dann durchführen, wenn die Mieter Problemmieter sind.
Wenn ein Mietverhältnis absolut problemlos läuft, dann lässt man sowas bleiben.

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#16
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich möchte für beide Seiten gerecht erhöhen. Natürlich ist die eigene Seite immer am gerechtesten! ;-) Ich denke nicht, dass ich um den gesetzlich maximal möglichen Prozentsatz erhöhen werde, aber auf keinen Fall wird die Miete nach einer Modernisierung bleiben, wie sie jetzt ist. Dass ich bis jetzt unter dem Mietspiegel vermietet habe, ist mein Problem - und stört mich auch nicht sonderlich. Allerdings werde ich aus verschiedenen Gründen diesbezüglich auf meinem Recht bestehen. Für mich sind es "Problem"-Mieter, allerdings ist diese Einschätzung natürlich subjektiv - und ich möchte beim Thema Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung auch nicht ungerecht sein! Aber wie schon gesagt, werde ich meine Rechte als Vermieter nicht unberücksichtigt lassen!

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#17
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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#18
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
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#19
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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Beginner
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>>>+++ Wenn du erst die Modernisierungserhöhung machst und dann die normale, >>>dann muss 1 Jahr zwischen Modernisierungserhöhung und erneutem >>>Mieterhöhungsverlangen liegen +++

>>>Du sollst MIR nicht widersprechen.

Was denn jetzt? ;-)

Wie ist es, wenn ich jetzt die "Angleichung" an den Mietspiegel mache, und in einem halben Jahr die Modernisierungserhöhung? Muss ich die Modernisierungserhöhung nicht mit der Modernisierung 3 Monate vorher ankündigen?

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#20
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
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#21
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
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@hodscha n.

Ok, sehe ich ein! Die Drainage spendiere ich der Wohnung! Wie ist es mit "Verschönerungen" (Neue Wohnungs-Zugangswege, neue Terrasse ...)? Die gehören vermutlich nicht zur Modernisierung!?

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#22
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)

@hodscha n.

d.H. ich kann grundsätzlich, aus welchem Grund auch immer, nur bis zum "mietspiegel" erhöhen?

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#23
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
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Schüler
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#24
 Von 
guest123-2170
Status:
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#25
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
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#26
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 219x hilfreich)

Wenn überhaupt dann ist lediglich die 1 mit entsprechenden Abzügen eine Modernisierung die für die Umlage was taugt. Der Rest dürfte wohl Instandsetzung bzw. für eine Wohnwerterhöhung kaum ausreichen.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#27
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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