Modernisierungsankündigung wirksam?

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
maatz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Modernisierungsankündigung wirksam?

Hallo,

beim folgenden Problem handelt es sich um einen der wohl wenigen Fälle, bei denen eine Modernisierung/Instandsetzung eines unsanierten Altbaus seitens der Vermieter sehr fair durchfegührt wird. Ich bin deswegen eigentlich nicht an einer Konrontation und dem Ausschöpfen meiner Rechte interessiert. Dennoch ergeben sich einige Ungereimtheiten, bei denen ich mir über die Rechtslage bewusst sein will, wenn sich Schwierigkeiten ergeben.

aktueller Stand:
1. Die Modernisierungankündigung wurde allen Mietern rechtzeitig 3 Monate vor Baubeginn überreicht. Außer bei mir: ich war nicht da, der Verwalter hat angeblich unter Zeugen diese in meinen Briefkasten gesteckt. Ich habe aber keine erhalten.

2. Nach meinem Bemühen wurde mir die Ankündigung 1.5 Monate später zugeschickt (diese Mal war sie wirklich im Briefkasten). Die Berechnungen der Mieterhöhungen beziehen sich aber nicht auf die Quadratmeter meiner Wohnung(70), sondern auf 100 (wahrscheinlich Wohnung verwechselt).

Frage: Ist die Ankündigung gültig und demnach auch die Frist eingehalten oder nicht?

Zusatzfragen zum Thema:
a)Wenn die höhere Quadratmeterzahl nicht von einem Irrtum, sondern von einer Zusammenlegung mit der Nachbarwohnung im Zuge der Modernisierung stammt: Wäre dieses rechtens? (aus der Modernisierungsankündigung geht ein geplanter Zusammenschluß von Wohnungen nicht hervor)
b)Wenn aufgrund eines nicht eingehaltenen Termins der Ankündigung nicht dulden muss: Ist dieses Nichtdulden begrenzt bis zum Termin: neue richtige Ankündigung +3 Monate?
c)Wenn ich nicht dulden muss, dann nur für Maßnahmen in der Wohnung oder auch für alle anderen Maßnahmen (bspw.Dach, Fassade.) Stichworte: Handwerker nicht in Wohnung lassen/einstweilige Verfügung

Danke Euch im Voraus.
Gruß, Maatz.

P.S. Auch wenn sich das etwas sehr widerspensitig anhört: Ich will das alles nicht ausreizen, wohl aber über die Rechtslage und meine Möglichkeiten bescheid wissen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

zu 1. - wenn der Verwalter glaubwürdig nachweisen kann das er den Brief eingeworfen hat, hast Du keine Chance, egal ob mit oder ohne Urlaub.

zu 2. - diese Frage kann wohl nur der Verwalter sinnvoll beantworten. Ich schau in meine Glaskugel und sage es war ein Versehen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maatz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

die Hauptfrage ist doch aber: Wirkt sich dieses Versehen auf die Ankündigung und die da´mit verbundene Rechtslage aus?

Durch die unterschiedliche Größe ist die Ankündigung eigentlich nichts wert, da sämtliche Kosten falsch berechnet wurden. Ich brauche eine Ankündigung, um entscheiden zu können, ob ich ausziehe weil die Miete zu hoch ist usw.., dazu brauche ich Sonderkündigungsrecht(dieser Termin its z.b. schon abgelaufen.)

Also wie verhält es sich mit der Rechtslage und den verbundenen Fristen bei einer fehlerhaften (grob fehlerhaft bzw. falsch) Ankündigung.

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