Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhung

26. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
robanoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhung

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen,

wir wohnen seit 6 Monaten in unserer neuen Wohnung. Diese war schon in Renovierung (Modernisierung der Außenfassade zur Wärmedämmung) als wir eingezogen sind. Jetzt haben wir einen Brief über Mieterhöhung (in 3 Monaten) bekommen, in denen der Vermieter die Modernisieungskosten auf die Mieter umlegt. So weit so gut. Allerdings hat er die zu erwartende Mieterhöhung bei der Wohnungsbesichtigung, wie auch zur Vertragsunterzeichnung weder mündlich noch schriftlich angesprochen oder vertraglich verankert. (In diesem fall hätten wir die Wohnung gar nicht angemietet). Ist dies zulässig oder muss der Vermieter zu erwartende Mieterhöhungen ankündigen? Das hätte er ja wissen müssen, da die Renovierung schon im Gange war zum Zeitpunkt unseres Einzugs?
Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen, das wäre super nett! Vielen Dank schon mal

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Ist dies zulässig


Ja.



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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist dies zulässig <hr size=1 noshade>


Nein.

Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme und die zu erwartende Mieterhöhung 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ankündigen (§ 554 Abs. 3 BGB ). Das ist hier nicht erfolgt, da es auch gar nicht möglich war.

Damit gilt nach § 559b Abs. 2 BGB mindestens, dass sich die Frist zu der die Mieterhöhung wirksam wird, um 6 Monate verlängert.

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#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

@hh

Ich schätze, die Frage bezog sich auf etwas anderes.



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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

@USEN
Das mag sein.

Der Vermieter muss zu erwartende Mieterhöhungen nicht ankündigen. Allerdings ist die Mieterhöhung in der genannten Form (Frist 3 Monate) nicht zulässig. Du hast mit Deiner Antwort dem Fragesteller jedoch suggeriert, dass auch die Meiterhöhung in der genannten Form zulässig wäre.

Ich habe auch Zweifel daran, dass die Miete aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme, die bei Abschluss des Mietvertrages schon begonnen wurde, erhöht werden darf. Allerdings kann ich das nicht durch entsprechende Urteile belegen, so dass ich in dieser Hinsicht keinen Rat abgeben möchte.

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#5
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Du hast mit Deiner Antwort dem Fragesteller jedoch suggeriert


Für mich war die Frage eben eindeutig.

(Als Nächstes können wir ja noch durchdiskutieren, ob ein Wärmegutachten vorliegt und ob die Kosten zutreffend verteilt wurden, ob der Voranschlag nicht zu sehr überschritten wurde etc. etc.).

Wer sagt denn, daß der Robanoff mitgeteilte Starttermin nicht den Ablauf der Sechsmonatsfrist darstellt ?



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#6
 Von 
robanoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das habe ich mich auch schon gefragt ob dies den ablauf der 6 monatsfrist darstellen könnte. allerdings wohnen wir erst 6 monate hier, weshalb ich dies natürlich als dreistigkeit erachte eine offensichtliche geplante mieterhöhung zu verschweigen. ich werde wohl nicht umhinkommen rechtliche beratung in anspruch zu nehmen und zu sehen ob das alles so rechtens ist, ggf. kündigen. hat jemand ahnung wies da mit den kündigungsfristen aussieht nach zugang des mieterhöhungsscheibens? das kam heute. mieterhöhung soll zum dezember erfolgen. wenn wir 3 monate kündigungsfrist einhalten müßten, müßten wir uns ja sofort dazu entschließen.......danke schon mal für die antworten

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#7
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
ob dies den ablauf der 6 monatsfrist darstellen könnte


Wann waren die Arbeiten denn abgeschlossen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
robanoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die arbeiten waren mai/juni abgeschlossen

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#9
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Das käme dann ja hin.

Fällt die Erhöhung denn so hoch aus, daß Ihr wirklich gleich wieder umziehen wollt ?

(Kündigungsfrist wäre übrigens 3 Monate).



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#10
 Von 
robanoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

na ja gerechnet an der kaltmiete sind das 25%, ich denke das ist ganz schön happig

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ihr solltet Euch den § 559b BGB auch durchlesen, bevor Ihr hier so herumspekuliert.

Auf das Datum der Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme kommt es doch gar nicht an. Es kommt alleine auf das Datum der Mitteilung der Mieterhöhung an. Die Frist, ab der die Mieterhöhung wirksam wird verlängert sich von 3 auf 9 Monate, wenn die Modernisierung nach § 554 BGB nicht angekündigt wurde.

Wenn die Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung dem Mieter im August 2009 mitgeteilt wurde, dann wirkt sie im konkreten Fall frühestens zum 01.05.2010.

@USEN

quote:<hr size=1 noshade>Für mich war die Frage eben eindeutig. <hr size=1 noshade>


Und warum antwortest Du dann mit "Ja"?

Und wenn Du schon Nachfragen stellst, warum fragst Du dann nach unwichtigen Nebensächlichkeiten statt die zur Beurteilung der Rechtslage wichtigen Fragen zu stellen, wie z.B.:
- in welchem Verhältnis steht die aktuelle Miete zur Miete der Nachbarwohnungen?
- hat der Vermieter mit der Modernisierung bei der Vermietung geworben?
- hat der Vermieter den Eindruck erweckt, dass die Miete für eine bereits modernisierte Wohnung gelten soll?
- wie stark ist die Erhöhung?

Und auch die Frage, ob der Vermieter nach einer so kurzen Mietdauer die Miete aufgrund von Modernisierungsarbeiten erhöhen darf, kann jedenfall nicht mit einem umfassenden "Ja" beantwortet werden. Im konkreten Fall würde ich jedenfalls dazu tendieren, die Frage mit "Nein" zu beantworten.

Gesetzlich ist das nicht präzise geregelt. In solchen Fällen wird von Gerichten dann gerne der § 242 BGB bemüht und dann kann man auch zu einem "Nein" kommen, wenn der Eindruck vom Vermieter erweckt wurde, dass die vereinbarte Miete die Modernisierungsarbeiten bereits berücksichtigt, die bei Vertragsabschluss gerade durchgeführt werden.

Ein klares "Ja" gibt es nur dann, wenn der Vermieter die Modernisierung erst nach Vertragsabschluss geplant hat.

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#12
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Na ja, ein Teil läßt sich jetzt sicher bei den Heizkosten wieder einsparen.

Vor allem, wo willst Du hinziehen ?

In einen ebenfalls gepimpten Bau ?
Da dürfte die Miete von Anfang an höher sein.

In einen noch ungedämmten ?
Wer garantiert Dir, daß die nicht auch, kaum das Du eingezogen bist, modernisieren ? Abgesehen davon sind dort die Heizkosten höher.

Vor einer Kündigung würde ich auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen, vielleicht läßt sich ja noch ein Kompromiß finden.
An einem schnellen Mieterwechsel wird der auch nicht interessiert sein und wer weiß, ob die Wohnung für x + 25 % auf die Schnelle vermietbar ist.



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#13
 Von 
StarofUSA
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

Puh, ich kann nur sagen, dass ich auch einen Horrorvermieter habe. Eine Firma welche unser Haus gekauft hat (84 Parteien) mit der Absicht die Wohnungen nach und nach in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Kurz nach der Übernahme wurde die Aussenfasse renoviert (Riesensauerei/zur Wärmedämmung) und die Heizungsanlage ausgetauscht, schwupps, auch wir hatten kurz drauf eine Mieterhöhung von 30% im Briefkasten (alle Mieter im Haus). Ich weiß nur dass 30 % das Maximum der Erhöhung ist und maximal alle 3 Jahre eine Mieterhöhung erfolgen darf. Wie das in Deinem Falle ist, würde ich ggf. nochmal genau entweder beim Anwalt hinterfragen, oder Dich an den Mieterbund wenden.

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#14
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Tiedje ist Amerikaner ?





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#15
 Von 
robanoff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

was noch interessant ist: in der anzeige inseriert der vermieter die wohnung als voll wärmeisoliert und voll renoviert. Suggeriert dies nicht den Einschluss der Renovierungsmaßnahmen in den Mietzins?

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