Ich ziehe demnächst in eine 1-Zimmer-Wohnung als Untermieter. Die Wohnung ist nicht mit der Wohnung des Untervermieters verbunden. Sie wurde früher vom Sohn des Untervermieters bezogen, der aber aus Krankheitsgründen die Wohnung momentan für längere, aber unbestimmte Zeit nicht bewohnen kann. Meine Frage richtet sich an die Möbel, denn die Wohnung ist vormöbiliert.
Kann ich die Möbel des Untervemieters (in diesem Fall die Möbel des Sohnes) irgendwie durch meine eigenen ersetzen? Die Möbel sind alt und hässlich und ich besitze Antikmöbel, für die in der kleinen Wohnung mit diesen Möbeln kein Platz ist. Der Untervermieter möchte die Möbel gerne behalten.
Darf der Untervemieter private Sachen in den Möbeln des Mietobjektes lagern? Es klang so, als müsse die Untervermieterin auf die Möbel zugreifen, weil der Sohn manchmal Sachen bräuche.
MfG Glitza
-- Editier von Glitza am 26.09.2017 17:28
-- Editier von Glitza am 26.09.2017 17:28
Möbel & Sachenlagerung des Untervermieters
26. September 2017
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Frage vom 26. September 2017 | 17:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel & Sachenlagerung des Untervermieters
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#1
Antwort vom 26. September 2017 | 21:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119408 Beiträge, 39721x hilfreich)
Was genau steht denn zu dem gemieteten Umfang im Mietvertrag?
#2
Antwort vom 27. September 2017 | 12:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas genau steht denn zu dem gemieteten Umfang im Mietvertrag? :
§2
(1) Das unter §1 genannte Mietobjekt wird mit Ausnahme des Kellers Nr. 4 an den Untermieter vermietet [d.h. Zimmer 1, Küche 1, Diele 1, Bad/Dusche 1, WC 1, Balkon 1]
(3) Das Untermietobjekt wird möbiliert vermietet.
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#3
Antwort vom 27. September 2017 | 23:41
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
Zitat(3) Das Untermietobjekt wird möbiliert vermietet. :
Nunja "möbliert" bedeutet auch "möbliert".
Du könntest zusehen, ob der Vermieter damit einverstanden ist, dass du seine Möbel ausräumst und zwischenlagerst - natürlich auf deine Kosten.
Einfach ungefragt so hinnehmen muss dein Vermieter das allerdings nicht.
ZitatDarf der Untervemieter private Sachen in den Möbeln des Mietobjektes lagern? :
Hierauf ein klares NEIN - soweit eben nicht auch dazu im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist.
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