Möbel & Sachenlagerung des Untervermieters

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Glitza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel & Sachenlagerung des Untervermieters

Ich ziehe demnächst in eine 1-Zimmer-Wohnung als Untermieter. Die Wohnung ist nicht mit der Wohnung des Untervermieters verbunden. Sie wurde früher vom Sohn des Untervermieters bezogen, der aber aus Krankheitsgründen die Wohnung momentan für längere, aber unbestimmte Zeit nicht bewohnen kann. Meine Frage richtet sich an die Möbel, denn die Wohnung ist vormöbiliert.

Kann ich die Möbel des Untervemieters (in diesem Fall die Möbel des Sohnes) irgendwie durch meine eigenen ersetzen? Die Möbel sind alt und hässlich und ich besitze Antikmöbel, für die in der kleinen Wohnung mit diesen Möbeln kein Platz ist. Der Untervermieter möchte die Möbel gerne behalten.

Darf der Untervemieter private Sachen in den Möbeln des Mietobjektes lagern? Es klang so, als müsse die Untervermieterin auf die Möbel zugreifen, weil der Sohn manchmal Sachen bräuche.

MfG Glitza :???:

-- Editier von Glitza am 26.09.2017 17:28

-- Editier von Glitza am 26.09.2017 17:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39721x hilfreich)

Was genau steht denn zu dem gemieteten Umfang im Mietvertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Glitza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau steht denn zu dem gemieteten Umfang im Mietvertrag?


§2
(1) Das unter §1 genannte Mietobjekt wird mit Ausnahme des Kellers Nr. 4 an den Untermieter vermietet [d.h. Zimmer 1, Küche 1, Diele 1, Bad/Dusche 1, WC 1, Balkon 1]
(3) Das Untermietobjekt wird möbiliert vermietet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Glitza):
(3) Das Untermietobjekt wird möbiliert vermietet.

Nunja "möbliert" bedeutet auch "möbliert".
Du könntest zusehen, ob der Vermieter damit einverstanden ist, dass du seine Möbel ausräumst und zwischenlagerst - natürlich auf deine Kosten.
Einfach ungefragt so hinnehmen muss dein Vermieter das allerdings nicht.

Zitat (von Glitza):
Darf der Untervemieter private Sachen in den Möbeln des Mietobjektes lagern?

Hierauf ein klares NEIN - soweit eben nicht auch dazu im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

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