Möbel an Nachmieter verkaufen - wie und wann?

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)
Möbel an Nachmieter verkaufen - wie und wann?

Hallo zusammen,

habe mit diversen potentiellen Nachmietern einen Möbelabkauf besprochen.
Meine Sorge ist, dass jemand die Möbel am Ende doch nicht kaufen könnte, sobald er mit der Hausverwaltung den Mietvertrag abgeschlossen hat. Außerdem weiß ich nicht, welchen der Nachmieter die Verwaltung letztendlich auswählt.

Daher die Frage: sollte ich mit allen potentiellen Nachmietern, die ich der Hausverwaltung vorstelle, schon vorab einen Vertrag abschließen zur Möbelübernahme, falls es zum Mietvertrag kommt?

Oder wie würdet ihr das am elegantesten managen? Danke!

LG Nighty

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von NightmareAngel):
Meine Sorge ist, dass jemand die Möbel am Ende doch nicht kaufen könnte, sobald er mit der Hausverwaltung den Mietvertrag abgeschlossen hat.


Nicht ganz berechtigt, kommt öfter mal vor.

Zitat (von NightmareAngel):
sollte ich mit allen potentiellen Nachmietern, die ich der Hausverwaltung vorstelle, schon vorab einen Vertrag abschließen zur Möbelübernahme, falls es zum Mietvertrag kommt?


Wer würde denn sowas mitmachen?

Am besten ist immer die Möbel privat (nicht an NM) zu verkaufen, alles andere bringt oft nur Ärger.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Am besten ist immer die Möbel privat (nicht an NM) zu verkaufen, alles andere bringt oft nur Ärger.


Danke schon mal für die Antwort.
Ich versuche nun tatsächlich, so viel wie möglich vorab zu verkaufen. Im Idealfall bleibt nur die EBK zurück, für die sich die meisten auch wirklich interessieren.

Nichtsdestotrotz hätte ich auch gern für die Küche eine Absicherung, denn wenn sich der Nachmieter kurzfristig umentscheidet, dann stehe ich doch noch im Zugzwang und muss im schlimmsten Fall das Ding auf meine Kosten abbauen und entsorgen.

Zitat (von AltesHaus):


Wer würde denn sowas mitmachen?


Es wäre ja nur ein Vertrag, der in Kraft tritt, falls ein Mietvertrag zu Stande kommt, ansonsten wäre er nichtig.

Das wäre jetzt eben die einzige sichere Lösung, die mir eingefallen wäre. Ist ja jetzt keine so ungewöhnliche Situation, dass man die EBK weiterverkauft, frage mich nur ob das alle immer auf Vertrauensbasis gemacht haben..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31935 Beiträge, 5624x hilfreich)

ICH würde als Nachmieter reinschreiben lassen, dass ich die Möbel xy und/oder die EBK nur kaufe, wenn ich vom Vermieter den Zuschlag/Mietvertrag bekomme.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ICH würde als Nachmieter reinschreiben lassen, dass ich die Möbel xy und/oder die EBK nur kaufe, wenn ich vom Vermieter den Zuschlag/Mietvertrag bekomme.

Korrekt, das nennt sich aufschiebende Bedingung.

Und man sollte auch was formulieren, falls sich 2 der potentielle Mieter als WG zusammen tun.


Und nicht vergessen die Sachmängelhaftung korrekt auszuschießen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von NightmareAngel):
Daher die Frage: sollte ich mit allen potentiellen Nachmietern, die ich der Hausverwaltung vorstelle, schon vorab einen Vertrag abschließen zur Möbelübernahme, falls es zum Mietvertrag kommt?


Kurze Frage dazu:
Stellst Du nur die Nachmieter bei der Hausverwaltung vor, welche die Möbel kaufen willen oder unabhängig vom "Kaufwillen"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Michael32):

Kurze Frage dazu:
Stellst Du nur die Nachmieter bei der Hausverwaltung vor, welche die Möbel kaufen willen oder unabhängig vom "Kaufwillen"

Sorry für die späte Antwort, bin mitten im Umzug.
Stelle nur die Nachmieter vor die auch die entsprechenden Möbel kaufen würden entsprechend der Anzeige im ImmoScout.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von NightmareAngel):
Stelle nur die Nachmieter vor die auch die entsprechenden Möbel kaufen würden entsprechend der Anzeige im ImmoScout.


Wunderbar, dann erwarten wir schon mal den nächsten Thread mit dem Thema "Nachmieter will Möbel nun doch nicht abkaufen".........

D.h. Du diktierst den Preis für die Möbel und nur wer mitspielt hat eine Chance auf die Wohnung ? Das kann und wird später vermutlich weitere Probleme nach sich ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wunderbar, dann erwarten wir schon mal den nächsten Thread mit dem Thema "Nachmieter will Möbel nun doch nicht abkaufen".........

Es könnten wohl 2 Threads werden, der zweite dann im Strafrecht mit"Wieso habe ich jetzt eine Anzeige wegen Nötigung Erpressung am Hals?"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Michael32):
Wunderbar, dann erwarten wir schon mal den nächsten Thread mit dem Thema "Nachmieter will Möbel nun doch nicht abkaufen".........

Es könnten wohl 2 Threads werden, der zweite dann im Strafrecht mit"Wieso habe ich jetzt eine Anzeige wegen Nötigung Erpressung am Hals?"


Oder 3, wenn der Nachmieter sich hier erkundigt, ob dieser aufgenötigte Kaufvertrag wirklich rechtens ist...

0x Hilfreiche Antwort

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