Möbel komplett neu ersetzen bei einem kleinen Bruch?

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.03.2020 08:24:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel komplett neu ersetzen bei einem kleinen Bruch?

Hallo,
ich habe für einige Monate in einem möbliertem Zimmer gewohnt und habe das Bett kaputt gemacht (erst 2 Jahre alt und teuer ca. 500€). An sich müsste man nur den Bettkopf ersetzen, aber es gibt keinen Ersatzteil dafür. Die (Schraubenlöcher sind abgeplatzt)

Der Vermieter will das Bett komplett neu kaufen und die Kosten von der Kaution abziehen. Darf er das rechtlich weil das Bett noch neu ist? Wie hoch wären meine Chancen zu Gewinnen, wenn ich mir einen Anwalt nehme?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wie hst du denn das Bett kaputt gemacht?

Hintergrund: Beschädigungen durch sachgemäßen Gebrauch sind nach § 538 BGB nicht vom Mieter zu ersetzen. Es wäre also zu prüfen, ob dein Gebrauch sachgemäß war.

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#2
 Von 
guest-12327.03.2020 08:24:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin tollpatschig also ist es nicht durch den normal gebrauch passiert

-- Editiert von Wiebke123mitglied am 26.03.2020 13:48

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#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Wiebke123mitglied):
ch bin tollpatschig...


"tollpatschig"? Es gibt durchaus Aktivitäten die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Bettes gehören.

Ansonsten muss man aber nicht den Neuwert sondern nur den Zeitwert ersetzen.
Bei einer fahrlässigen Beschädigung würde eventuell auch eine private Haftpflichtversicherung zahlen.

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#4
 Von 
guest-12327.03.2020 08:24:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meinen Sie mit Zeitwert? Wenn das Bett 500 € kostet und erst 2 Jahre alt ist.
ich habe leider keine Haftpflichtversicherung.

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#5
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Wiebke123mitglied):
ich bin tollpatschig...


Gerade wenn man tollpatschig ist, sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Gibts ab etwa 2,50€ im Monat.

Ich bin selbst Geschädigter und habe nach der Gerichtsverhandlung noch eine vierstelleige Summe vom Schädiger zu bekommen. Und das Gericht und der Gutachter möchten auch noch entsprechende Zahlungen erhalten.
Seit vier Jahren renne ich meinem Geld hinterher, aber einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen.

Also hilf dir und deinen Mitmenschen und besorge dir eine Haftpflichtversicherung.

car4000

Signatur:

- car4000 -

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#6
 Von 
guest-12327.03.2020 08:24:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde mir eine Haftpflichtversicherung machen lassen, danke :D

Also verstehe ich das richtig. Der Vermieter kann den Zeitwert des Bettes verlangen. Grade eine tolle Formel gefunden.

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#7
 Von 
guest-12327.03.2020 08:24:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Er verlangt dennoch den gesmten Neubetrag, sollte ich weiter gegen vorgehen, habe ich eine Chance? oder nachgeben?

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#8
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Wiebke123mitglied):
habe ich eine Chance? oder nachgeben?


Eine Berechnung des Neuwertes würde ich in keinem Fall akzeptieren! Schlagen sie ihm etwas zwischen 50 und 75% des Neupreises vor.

§ 249 BGB
1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Das Bett war nicht mehr neu, also darf der auch nicht den Neupreis verlangen! Falls es vor Gericht gänge würde der VM mit seiner Neupreisforderung sicherlich unterliegen.

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#9
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Dann gibt es noch den Begriff "Naturalresitution".


-- Editiert von Leo4 am 26.03.2020 17:10

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
also darf der auch nicht den Neupreis verlangen!

Doch, fordern darf er.

Man muss den nur nicht unbedingt zahlen, weil er ihn vermutlich nicht durchsetzen kann.



Zitat (von Wiebke123mitglied):
Er verlangt dennoch den gesmten Neubetrag, sollte ich weiter gegen vorgehen, habe ich eine Chance?

Einen Chance hat man, sogar eine gute.
Nur wird man den Betrag auf eigenes Risiko einklagen müssen.



Zitat (von Wiebke123mitglied):
aber es gibt keinen Ersatzteil dafür

Das wäre dann doch ungewöhnlich, falls es von einer Marke wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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