Möbel nicht im Mietvertrag => Entsorgung

25. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
hans1234567
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel nicht im Mietvertrag => Entsorgung

Guten Tag,

folgendes Beispiel:

Bei Mietvertragsbeginn waren in der Wohnung bereits Möbel vorhanden, die im Mietvertrag selbst allerdings nicht gelistet wurden.

Gegen Ende des Mietverhältnisses bot der Vermieter dem Mieter per E-Mail an die Entsorgungskosten zu übernehmen, die anfallen, wenn die Möbel von der Straße vor dem Haus von einer Entsorgungsfirma entsorgt werden.

Der Mieter weigert sich die Möbel auseinanderzubauen und herunter an die Straße zu stellen.

Anbei: Der Vermieter hat nie angegeben, dass es seine Möbel sind bzw. dies nur mündlich gegenüber dem Mieter.

Nun zu meinen Fragen:

Auf was sollte der Mieter bei der Wohnungsübergabe am Ende des Mietverhältnisses achten? Bzw. dürfen/sollen die Möbel gelistet werden und wie?

Wer trägt die Kosten, falls der Vermieter die Möbel auseinanderbauen, heruntertragen und Entsorgen lässt?

Für konstruktive Antworten bin ich sehr dankbar.

Vielen Dank und liebe Grüße

H.

-- Editiert von Moderator am 01.03.2019 02:01

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von hans1234567):
Für konstruktive Antworten bin ich sehr dankbar.


Konstruktiv hieße dann was?

Zitat (von hans1234567):
Bei Mietvertragsbeginn waren in der Wohnung bereits Möbel vorhanden, die im Mietvertrag selbst allerdings nicht gelistet wurden.


Hat man also übernommen und genutzt.

Zitat (von hans1234567):
Gegen Ende des Mietverhältnisses bot der Vermieter dem Mieter per E-Mail an die Entsorgungskosten zu übernehmen, die anfallen, wenn die Möbel von der Straße vor dem Haus von einer Entsorgungsfirma entsorgt werden.


Was löblich ist, allerdings dachte ich, dass Sperrmüll kostenfrei ist?

Zitat (von hans1234567):
Der Mieter weigert sich die Möbel auseinanderzubauen und herunter an die Straße zu stellen.


Dann macht der VM das wohl nach Auszug kostenpflichtig?

Zitat (von hans1234567):
Anbei: Der Vermieter hat nie angegeben, dass es seine Möbel sind bzw. dies nur mündlich gegenüber dem Mieter.


Und dem Mieter war es wurscht, er hat sie übernommen und darin gelebt ...

Um was für Möbel genau handelt es sich denn?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von hans1234567):
waren in der Wohnung bereits Möbel vorhanden, die im Mietvertrag selbst allerdings nicht gelistet wurden.
Dann wird der Vermieter bei der Übergabe die Wohnung ohne diese Möbel haben wollen. Das Angebot wies doch schon darauf hin.
Da wird dem Mieter wohl nichts anders bleiben, als sich selbst um Termin, Transport und Kosten zu kümmern.
Statt Entsorgung ginge auch Verschenken gegen Selbstabholung. Oder Abholung durch karitative Org., wenns nicht doch Sperrmüll ist.
Zitat (von hans1234567):
Wer trägt die Kosten, falls der Vermieter die Möbel auseinanderbauen, heruntertragen und Entsorgen lässt?
Höchstwahrscheinlich der Mieter.
Zitat (von hans1234567):
Auf was sollte der Mieter bei der Wohnungsübergabe am Ende des Mietverhältnisses achten? Bzw. dürfen/sollen die Möbel gelistet werden und wie?
Auf die Übergabe lt. Vereinbarung im Mietvertrag. Da stehen die Möble nicht drin.

Dass man nun die Möbel einfach zur Mietsache machen kann, halte ich für ausgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass man nun die Möbel einfach zur Mietsache machen kann, halte ich für ausgeschlossen.

Nö, das waren sie nämlich schon zuvor, da der Mieter die Wohnung offenbar teilmöbliert gemietet hat.
Das Problem: der Nachweis, das die Möbel zur Mietsache gehören. Denn den muss der Mieter führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem: der Nachweis, das die Möbel zur Mietsache gehören. Denn den muss der Mieter führen.


Kaum zu machen, es gibt nix schriftliches ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem: der Nachweis, das die Möbel zur Mietsache gehören. Denn den muss der Mieter führen.


Kaum zu machen, es gibt nix schriftliches ...


Zeugen ?
Sonst müsste der Mieter ja theoretisch auch sämtliche andere Dinge aus- und abbauen, die nicht explizit im Mietvertrag fixiert sind.

Wie sieht es denn rein rechtlich aus, wenn der Vermieter dem Mieter die Wohnung möbliert übergibt, ohne das dazu was im Mietvertrag steht ? Es gilt doch gemietet wie gesehen, oder ? D.h. wenn Zeugen da sind, die bestätigen können, dass die Möbel bei Anmietung bereits in der Wohnung waren und so die Wohnung übergeben wurde, sollte es für den Mieter kein Problem darstellen.....

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zeugen ?
Sonst müsste der Mieter ja theoretisch auch sämtliche andere Dinge aus- und abbauen, die nicht explizit im Mietvertrag fixiert sind.


Was sollen die Zeugen sagen? Klar standen da Möbel, der Mieter hat sie kostenfrei übernommen ....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Michael32):
Zeugen ?
Sonst müsste der Mieter ja theoretisch auch sämtliche andere Dinge aus- und abbauen, die nicht explizit im Mietvertrag fixiert sind.


Was sollen die Zeugen sagen? Klar standen da Möbel, der Mieter hat sie kostenfrei übernommen ....


Irgendwie denke ich, dass bei einer Einbauküche, die schon in der Wohnung war und der Mieter hier fragen würde, dass diese ja nicht im Mietvertrag steht und er diese nun mitnehmen will, die Antwort genau anders herum ausfallen würde......

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Irgendwie denke ich, dass bei einer Einbauküche, die schon in der Wohnung war und der Mieter hier fragen würde, dass diese ja nicht im Mietvertrag steht und er diese nun mitnehmen will, die Antwort genau anders herum ausfallen würde......


Das ist gar nicht so unüblich, dass Mieter Dinge "übernehmen" welche der Vormieter anbietet, meist kostenfrei. Ebenso ist es gar nicht so selten, dass diese Übernahmemieter nach Auszug sich noch nicht einmal um die Entsorgungen kümmern (wollen).

Im MV steht nichts von Möbeln, also wurde die Wohnung OHNE Möbel gemietet. Hier was anderes konstruieren zu wollen ist nicht so einfach, wie Sie das darstellen. Auch Einbauküchen werden oft übernommen (vom Vormieter) je nach Güte auch oft kostenfrei, deswegen ...

Ich verstehe grundsätzlich das Problem nicht, den Sperrmüll nicht vor die Tür räumen zu wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Natürlich wäre es am vernünftigsten gewesen, man hätte bei Einzug gleich gefragt, was mit den Möbeln ist.Denke da sind wir einer Meinung. Nur aufgrund der Tatsache, das der jetzige Mieter diese anscheinend nicht vom Vormieter übernommen hat (auch da wäre ich Deiner Meinung !) müsste man eher davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung so wieder zurückgeben kann, wie er sie übernommen hat .... (vorbehaltlich natürlich der Beweissituation).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
müsste man eher davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung so wieder zurückgeben kann, wie er sie übernommen hat ....


Sehe ich definitiv anders ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Michael32):
müsste man eher davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung so wieder zurückgeben kann, wie er sie übernommen hat ....


Sehe ich definitiv anders ;)


Davon lebt ja das Forum.....von unterschiedlichen Ansichten..... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Im MV steht nichts von Möbeln, also wurde die Wohnung OHNE Möbel gemietet.


Die Wohnung wurde so gemietet wie sie beim Mietbeginn vom Vermieter übernommen wurde, also mit Möbeln.

Zitat:
Gegen Ende des Mietverhältnisses bot der Vermieter dem Mieter per E-Mail an die Entsorgungskosten zu übernehmen, die anfallen, wenn die Möbel von der Straße vor dem Haus von einer Entsorgungsfirma entsorgt werden.


Das ist schon mal ein starkes Indiz dafür, dass der Vermieter Eigentümer der Möbel ist und die Möbel mit vermietet waren. Warum sonst sollte der Vermieter so ein Angebot unterbreiten?

Zitat:
Ich verstehe grundsätzlich das Problem nicht, den Sperrmüll nicht vor die Tür räumen zu wollen.


Das sehe ich genau so. Man zieht doch sowieso aus, so dass man auch seine eigenen Möbel nach draußen tragen muss. Oder geht es hier um große schwere Eichenschränke.

Aber wenn der Mieter hier auf sein Recht pochen will, vielleicht macht der Vermieter das bei der Übergabe ja genauso und ist dann besonders pingelig.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem: der Nachweis, das die Möbel zur Mietsache gehören. Denn den muss der Mieter führen.
Ja. So herum gebe ich dir Recht.
-------------------

Zitat (von hh):
so dass man auch seine eigenen Möbel nach draußen tragen muss.
Ja, ...wenn es die eigenen sind...
Zitat (von AltesHaus):
Ich verstehe grundsätzlich das Problem nicht, den Sperrmüll nicht vor die Tür räumen zu wollen.
genau ....wenn es der eigene ist.
Offenbar ist es doch nicht so klar, wem die Sperrmüll-Teile gehören.
Zitat (von hh):
Warum sonst sollte der Vermieter so ein Angebot unterbreiten?
Ja, mag sein. Oder weil er dem ausziehenden Mieter entgegenkommen will?
Zitat (von hh):
Oder geht es hier um große schwere Eichenschränke.
Oder um Möbel, die gemietet und genutzt wurden?
Zitat (von Michael32):
müsste man eher davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung so wieder zurückgeben kann, wie er sie übernommen hat (vorbehaltlich natürlich der Beweissituation).
Also dann mit der Möblierung?
Zitat (von hh):
vielleicht macht der Vermieter das bei der Übergabe ja genauso und ist dann besonders pingelig.
was täte der Vermieter dann?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Michael32):
müsste man eher davon ausgehen, dass der Mieter die Wohnung so wieder zurückgeben kann, wie er sie übernommen hat (vorbehaltlich natürlich der Beweissituation).
Also dann mit der Möblierung?


Weist Du, das Problem hier ist doch, das manch ein vermieterfreundlicher Poster im umgekehrten Fall, wenn der Mieter die Möbel entsorgt hätte und nun schreiben würde, der Vermieter möchte Schadenersatz, da die Möbel ja quasi mit vermietet wurden, GENAU das Gegenteil schreiben würde wie in diesem Fall !

Dann würde es 100%ig heißen, na Du hast die Wohnung doch so angemietet, gemietet wie gesehen usw., wie kann man da nur auf die Idee kommen, dass die Möbel nicht dem Vermieter gehören......

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
was täte der Vermieter dann?


Dazu fallen mir zwei Sprichwörter ein:
1. Wer suchet, der findet
2. Irgendetwas ist immer

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Da fällt mir nur noch ein:
Dem Fragesteller ist es wohl nicht wichtig.

So what

0x Hilfreiche Antwort

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