Möbelablöse

7. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Stoffl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Möbelablöse

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Ablöse.

Mein Nachmieter hat mir € 4.000 im November 2007 für Möbel bezahlt, welchen er jetzt (ein halbes Jahr später) einklagt. Die Situation war folgende: ich habe 2005 € 5.000 Ablöse bezahlt und die Möbel waren bei meiner Übernahme 2005 schon 8 Jahre alt. Ich habe 2 Jahre in der Wohnung gewohnt, demnach waren sie zu seiner Übernahmezeit nach der gesetzlichen Abschreibung nichts mehr Wert (da ja bereits 10 Jahre alt) - ich habe dem Nachmieter damals erklärt, dass ich € 5.000 zahlen musste und die 10% Abschreibung pro Jahr von diesen wegrechne, so würde ich auf den Betrag von € 4.000 kommen. Der Nachmieter erklärte sich einverstanden (meinte sogar, meine Situation zu verstehen und zahlte).

Da es sich um eine Gemeindewohnung handelt die mein Nachmieter in jedem Fall bekommen hätte (da er der 1. auf der Warteliste war) kann ich mir fast nicht vorstellen, dass es vor dem Gesetz die gleiche Situation darstellt, wie im z.B. im Falle einer Genossenschaftswohnung wo ich den Nachmieter unter Druck hätte setzen können, die Wohnung sonst nicht zu bekommen.

Weiters hatten wir keinerlei schriftliche Vereinbarungen, sprich, keiner hat etwas unterschrieben. Weiters habe ich erfahren, dass er einen Teil der Möbel bereits entsorgt hat und einen weiteren Teil umgebaut hat, sprich, es ist fast nichts im Übernahmezustand.

Wie würdet ihr die Lage einschätzen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke für rasche Antworten!

Liebe Grüße

-- Editiert von Stoffl am 07.05.2008 22:40:46

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

nach der gesetzlichen Abschreibung nichts mehr Wert (da ja bereits 10 Jahre alt)

Das ist Unsinn.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mal abgesehen davon... Der Nachmieter war einverstanden und hat gezahlt. Ein Kaufvertrag war somit gar nicht nötig. Nach 6 Monaten die Kohle einklagen kann er versuchen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit Erfolg hat.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ist doch ganz einfach - du hast ihm privat Möbel verkauft zu einem Preis x den er ja akzeptiert hat.
Das Wort Ablöse würde ich hier nicht benutzen sondern immer auf privaten Verkauf hinweisen.
Wie floß denn das Geld?

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#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Stoffl, bist du Vormieter oder Vermieter der Wohnung?

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Tja, wer weiß ?

Da es sich um eine Gemeindewohnung handelt die mein Nachmieter in jedem Fall bekommen hätte

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Mit Blick auf die Deutschhelden der letzten Tage würde mich nichts mehr wundern...

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#8
 Von 
Stoffl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für eure Infos !!!
Ich werde mich noch bei einer Beratungsstelle genauer informieren.
Aber ich seh das eigentlch auch so. Nur wurde mir bisher von allen möglichen Leuten gesagt, dass seine Forderung durchgehen wird, da ich eine verbotene Ablöse verlangt hätte.

Aber wenn das tatsächlich so durchgeht in Österreich, würden sich die Leute ja nur mehr ihr Geld verdienen, indem sie Sachen kaufen und ein halbes Jahr später einklagen.

Das kanns ja echt nicht sein...

lg

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#9
 Von 
Stoffl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

achso, nochwas. das Geld floss per Kontoüberweisung.
ja, das einzige, worauf er sich jetzt beziehen will, sind Fotos die er damals angeblich gemacht hat....

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wir wissen ja nicht, um was für Möbel es sich genau handelt, und nach 10 Jahren 4.000,- EUR ist schon happig, wobei ich die 5.000,- EUR vor 2 Jahren schon für überzogen halte.

Ich hatte mal 2 Sofas, die zusammen 24.000,-DM gekostet haben. Nach 10 Jahren wollte ich die verkaufen, weil ich mich echt satt gesehen hatte. Sie waren super in Schuss, keine Mängel, Bezüge neuwertig, etc., aber kein Mensch wollte mir dafür noch großartig was zahlen. Selbst in eBay... Forget it! Am Ende musste ich sie verschenken. Heute würde ich mir so teures Zeug nicht mehr kaufen.

Der Nachmieter hat die also gekauft, weil er die Wohnung unbedingt haben wollte. Dann fiel ihm auf (und seinen Freunden/Bekannten vielleicht auch), dass er eigentlich viel zu viel bezahlt hat. Wucher und so.

Im Prinzip fällt für mich diese Sache unter die Kategorie Pech gehabt, aber mich würde echt interessieren, ob er damit durch kommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stoffl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, er hat gesehen wofür er bezahlt hat.

das stimmt schon, dass es sicher überzogen war, wie eben vor 2 jahren die 5000.
aber er hatte sowieso anrecht auf die Gemeindewohnung, sprich, er hat nicht zahlen müssen um die Wohnung zu bekommen, sondern hätte genausogut sagen können: raus damit.

und ich finde, dass das schon ein wesentliches Kriterium ist, ob ich jemanden unter Druck setze, dass er die Whg sonst nicht bekommt, oder ob er sie sowieso bekommen würde.

Es war eine Tischler-Einbau-Küche, ein Wohnzimmerverbau (angeblich auch vom Tischler, so wurde mir damals gesagt), ein Vorzimmerverbau (wieder vom Tischler), ein riesen Schlafzimmerkasten, Badmöbel, ein Esszimmer vom Ikea und eine Terasse mit Holzfliesen vom Ikea und einer Gartenholzgarnitur vom Ikea.

lg

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hört sich doch garnicht schlecht an.

M.E. kommt er da nicht mit durch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Aber wenn das tatsächlich so durchgeht in Österreich '
Ich vermute zum österreichischen Recht können die wenigsten hier was sagen. Daher ist die Sache mit der Beratungsstelle sicherlich ein guter Weg. Viel Erfolg!

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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