Mietvertrag
über möblierte Räume zum vorübergehenden Gebrauch....
Mietgegenstand
Vermietet wird in der Wohnung
Adresse XXXXXXX
in der Etage xy zu Wohnzwecken
ein möbliertes Zimmer.
Mietzeit
...läuft auf unbestimmte Zeit.
Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate.
Der Vermieter wohnt nicht im Haus. Das Haus ist eine ehemalige Pension.
Möbliertes Zimmer Kündigungsfrist so OK?
26. November 2009
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Frage vom 26. November 2009 | 14:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbliertes Zimmer Kündigungsfrist so OK?
#1
Antwort vom 26. November 2009 | 14:57
Von
Status: Schüler (368 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. November 2009 | 15:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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